Gleichstellung DDR
Gleichstellung DDR
Die Gleichstellung der Prüfungszeugnisse nach DDR-Systematik bis 1990 erfolgt gemäß Artikel 37, Abs. 1 Einigungsvertrag (Bundesgesetzblatt II, Nr. 35 vom 28.09.1990) mit einem Antrag auf Gleichstellung.
Die Gebühr für die Bearbeitung der Gleichstellungsbescheinigung beträgt 50,00 € pro Zeugnis.
Die Gleichstellungsbescheide werden nach Zahlungseingang bei der IHK Neubrandenburg bzw. nach Eingang einer Kopie des Einzahlungsbeleges ausgehändigt, aber auch auf Antrag per Post zugesandt.
Facharbeiterzeugnis gewerbliche Berufe (Ansprechpartner: Frau Steller)
Facharbeiterzeugnis kaufmännische Berufe (Ansprechpartner: Frau Neumann)
Meisterzeugnis (Ansprechpartner: Frau Pfitzner)