IHK-Steuerinformationen

Unter dem nachfolgenden Link stehen Ihnen die jeweils aktuellen IHK-Steuerinformation zur Verfügung.

Reform der Grundsteuer

Mecklenburg-Vorpommern hat kein eigenes Gesetz zur Neubewertung der Grundstücke im Zuge der Grundsteuerreform geschaffen, sondern sich dem Bundesmodell angeschlossen. Die erste Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte des Bundesmodells erfolgt auf den 1. Januar 2022. Im Dezember 2020 wurden die koordinierten Ländererlasse zum Bundesmodell veröffentlicht. Sie finden sie unter Downloads. Die IHKs in M-V hatten sich im Vorfeld für ein einfacheres Modell ausgesprochen, da das Bundesmodell mit einem erheblichen Bürokratieaufwand bei der Erfassung der Grundstücke verbunden ist. Nach dem in M-V anzuwendenden Bundesmodell hat die Bewertung von Geschäftsgrundstücken nach dem vereinfachten Sachwertverfahren zu erfolgen. Eine spezielle Erklärung dazu finden Sie auf Seite 30 des koordinierten Erlasses der Länder. Gerade bei älteren Betriebsgrundstücken sollte frühzeitig geprüft werden, ob die erforderlichen Daten bereits vorliegen.

Nutzung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung)

Seit dem 27. November 2020 müssen Lieferanten, die als Auftragnehmer für den Bund und seine Behörden tätig sind, ihre Rechnungen elektronisch erstellen und übermitteln. Dazu gehört u. a. die Bundeswehr, die auch von kleineren Unternehmen beliefert wird. Darüber hinaus muss eine automatische Weiterverarbeitung des Datensatzes möglich sein. Nach § 3 Absatz 3 ERechV sind Direktaufträge bis zu einem Auftragswert von 1.000 €, geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten und bestimmte Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes bzw. sonstige Beschaffungen im Ausland davon ausgenommen.

E-Rechnungen können an die Bundesverwaltung über ein Verwaltungsportal des Bundes im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eingereicht werden. Für Bundesministerien und Verfassungsorgane wie den Bundesrat sowie für Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist dies die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE). Die ZRE ist ein Bindeglied zwischen dem Rechnungssteller und den Einrichtungen der Bundesverwaltung. Eine einmalige Registrierung ist für die Nutzung der Plattform zwingend erforderlich. Die ZRE ist unter https://xrechnung.bund.de online.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Datenübermittlung über die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE). So können Rechnungen zum Beispiel direkt aus dem eigenen IT-System versendet werden. Lieferanten, die mit ihrer Software die sog. XRechnung oder eine andere der europäischen Norm EN 16931 entsprechende elektronische Rechnung erstellen, diese aber nicht über E-Mail, De-Mail oder Webservice versenden können, haben die Möglichkeit, die vorab erstellte E-Rechnung manuell hochzuladen. Dabei ist zu beachten, dass die Rechnung auch der ERechV sowie den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattform entsprechen.

Bei Unternehmen mit geringem Rechnungsvolumen, die keine Software im Rechnungsausgang verwenden, bietet sich die Weberfassung an. Dabei gibt der Rechnungssteller die Rechnungsdaten Feld für Feld manuell in die Eingabemaske der ZRE ein. Die ZRE erzeugt daraus eine XRechnung, die nach dem Versand von der ZRE heruntergeladen werden kann.

 

 

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