Verzeichnisse der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

In diesem Verzeichnis finden Sie die von den Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Diese Sachverständigen haben ihre persönliche Eignung und besondere Sachkunde auf dem Bestellungsgebiet nachgewiesen. Sie haben die Pflicht, ihre Tätigkeit unabhängig und unparteiisch auszuüben. Hierauf sind sie auch vereidigt worden.

Die Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist nach § 132a Strafgesetzbuch strafrechtlich geschützt. Die bloße Bezeichnung "Sachverständiger" kann dagegen frei verwendet werden, solange nicht gegen die Bestimmung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen wird. Die unbefugte Verwendung des Sachverständigenrundstempels und irreführender Stempel verstößt ebenfalls gegen dieses Gesetz und wird notfalls gerichtlich verfolgt.

Nachfolgende Listen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stehen Ihnen zur Verfügung:

Sollten Sie in diesem Verzeichnis nicht den für Ihr Problem geeigneten Sachverständigen finden, wenden Sie sich bitte an nebenstehende Ansprechpartnerinnen.