Familienfreundlichkeit lohnt sich

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerät zunehmend in den Blickpunkt von Politikern und Unternehmern. Gerade in strukturschwachen Regionen und angesichts des Fachkräftemangels kann sich eine familienfreundliche Personalpolitik zu einem entscheidenden Standortfaktor entwickeln.

Ein gutes Betreuungsangebot für Kinder, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten für Familien und ein auf die Bedürfnisse von Familien und Alleinerziehenden abgestimmter Nahverkehr beeinflussen die Standortentscheidung nicht nur von Unternehmern, sondern auch von Arbeitnehmern.

Familienbewusstsein ist ein harter Wettbewerbs- und Standortfaktor – diese Erkenntnis ist in den Chefetagen und Personalabteilungen vieler Unternehmen angekommen. Mittlerweile ist aus der weit verbreiteten Aufgeschlossenheit gegenüber dem Thema in vielen Betrieben bereits gelebter Alltag geworden. Denn Familienfreundlichkeit rechnet sich besonders für Unternehmen.

Familienbewusste Angebote senken die Fehlzeiten im Betrieb, denn Eltern können so ihre Doppelbelastung reduzieren und sind seltener krank. Und: Familienfreundlichkeit verkürzt die Elternzeiten; das Unternehmen spart dadurch Kosten für Überbrückung und Wiedereingliederung. Zudem reduziert sich die Zahl der Beschäftigten, die gar nicht aus der Elternzeit zurückkehren. Der Betrieb senkt damit seinen Aufwand für die Wiederbesetzung von Stellen.

Familienbewusstsein rechnet sich nicht nur für große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Auch kleine und mittlere Betriebe sparen mit familienfreundlichen Angeboten bares Geld. Durch Familienbewusstsein sinken die Kosten für Überbrückung der Elternzeit, familienbedingte Fluktuation oder die Wiedereingliederung nach der Elternzeit. Die Einsparungen übersteigen auch bei kleineren Unternehmen deutlich die Investitionen in eine familienbewusste Personalpolitik

Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern macht sich als Mitglied im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ stark für eine familienfreundliche Unternehmens- und Personalpolitik ihrer Mitglieder.

Betriebliche Kinderbetreuung

Betriebliche Kinderbetreuung stärkt die Unternehmen nachhaltig: Die familienbedingten Fehlzeiten sind kürzer. Mütter und Väter, die ihre Kinder gut aufgehoben wissen, arbeiten stressfreier. Sie sind zufriedener und motivierter und fühlen sich stärker mit dem Unternehmen verbunden.

Mit dem Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung wird Unternehmen konkrete finanzielle Unterstützung angeboten. Damit gelingt es erfahrungsgemäß besonders gut, die eigene Arbeit mit dem Familienleben zu vereinbaren. Denn die Betreuungszeiten der Kinder und die Arbeitszeiten der Eltern können passgenau aufeinander abgestimmt werden. Davon profitieren nicht nur die Eltern, sondern auch die Arbeitgeber.

Die Förderung ist als maximal zweijährige Anschubfinanzierung für neue betriebliche Kita-Gruppen konzipiert, um die Startphase zu erleichtern. Gefördert werden die Betriebskosten für neu eingerichtete betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in neuen Kinderbetreuungsgruppen. Die Förderung erhalten die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen. Das können die Unternehmen selbst sein oder die Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen die Arbeitgeber zur Schaffung neuer Betreuungsplätze kooperieren.

Das Förderprogramm richtet sich an Arbeitgeber aller Unternehmensgrößen mit Sitz in Deutschland, insbesondere an Kooperationen von kleinen und mittleren Unternehmen. Neben Unternehmen können sich auch Körperschaften und Stiftungen des privaten Rechts an dem Programm beteiligen. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation ihrer Kinderbetreuungsplätze.

Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätze sind förderfähig. Auch betriebliche Kinderbetreuungsplätze in 24-Stunden-Kitas werden gefördert. Für einen neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von bis zu 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten

Beruf und Pflege

Immer mehr Beschäftigte in Deutschland kümmern sich neben dem Beruf um ihre pflegebedürftigen Eltern, Großeltern oder Partner. Das liegt zum einen daran, dass unsere Gesellschaft altert und deshalb die Zahl der pflegebedürftigen Personen steigt. Zum anderen sind heute auch mehr Frauen berufstätig, die früher meist die Betreuung übernommen haben. Und zu guter Letzt verlängert sich die Lebensarbeitszeit, und die Belegschaften werden älter.

Männer und Frauen, die Angehörige pflegen, brauchen Zeit für diese verantwortungsvolle Aufgabe – ebenso wie sie Zeit für ihren Beruf brauchen. Beides zu vereinbaren, ist eine Herausforderung, vor der bereits heute Teile der Belegschaften stehen, und die schon bald immer wichtiger werden wird. Daher gilt: Unternehmen, die sich jetzt auf diese Entwicklung einstellen, müssen später nicht auf das Know-how ihrer erfahrenen Beschäftigten verzichten. Es gibt bereits viele gute Ansätze, wie Unternehmen ihren Beschäftigten dabei helfen können, ihre Berufstätigkeit einerseits und die Pflege von Angehörigen andererseits miteinander zu vereinbaren. Mit der zum 1. Januar 2012 eingeführten Familienpflegezeit unterstützt die Bundesregierung zudem Unternehmen bei der Entwicklung geeigneter Angebote.

Pflege ist – anders als Elternschaft – meist nicht vorhersehbar, sondern tritt unvermittelt ein, etwa durch einen Schlaganfall oder Unfall. Auch ist der Verlauf einer Pflegebedürftigkeit meist schwierig einzuschätzen. Sie kann wenige Wochen oder Monate dauern, sich aber auch über viele Jahre erstrecken und sich in ihrer Art und ihrem Umfang über die Zeit stark verändern. Dementsprechend ist es von Fall zu Fall sehr unterschiedlich, wie stark die pflegende Person beansprucht wird. Deshalb sind individuelle, flexible Lösungen gefragt, die sich an spontan veränderte Rahmenbedingungen wie einen erhöhten Pflegebedarf anpassen lassen.

Wer pflegesensible Arbeitsbedingungen schaffen will, muss aber keineswegs die gesamte Arbeitsorganisation umkrempeln. In vielen Fällen können Unternehmen schon mit sehr einfach umzusetzenden Maßnahmen dazu beitragen, Beschäftigte wirksam zu unterstützen:

  • mit flexiblen Arbeitsbedingungen
  • mit einer pflegesensiblen Unternehmenskultur
  • mit Beratungs- und Informationsangeboten