Unterrichtung für Aufsteller von Spielautomaten (§ 33c GewO)

Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeiten ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Veranstaltung solcher Spiele stellt ohne behördliche Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Gewo) und anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33d GewO). 

Seit dem 1. September 2013 benötigen Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten den Nachweis einer Unterrichtung (IHK). Zu diesem Kreis gehören Personen, die nach dem 1. September eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten beantragen sowie das Personal, das mit der Aufstellung der Spielgeräte betraut ist. Aufsteller, die bereits vor dem 1. September 2013 im Besitz einer Erlaubnis waren, genießen Bestandsschutz. Personal, das mit der Aufstellung betraut ist, muss hingegen in jedem Fall an der IHK-Unterrichtung teilnehmen.

Wer muss an der IHK-Unterrichtung teilnehmen?

  • Personen, die das Gewebe nach § 33c Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) als Selbstständige ausüben wollen und hierfür eine Erlaubnis beantragen.
  • Leitende Mitarbeiter des Betriebes.
  • Technische Mitarbeiter, die nach § 33c Absatz 3 Satz 4 GewO mit der Aufstellung der Geräte beschäftigt sind.

Hinweis für Gaststätten:

Zum erlaubnispflichtigen Aufsteller wird ein Gastwirt erst dann, wenn er selbst das unternehmerische Risiko der in seinen Räumen aufgestellten Spielgeräte zumindest mitträgt. In disem Fall ist er zur Teilnahme an der Unterricht nach § 33c GewO verpflichtet.

Befreiung vom Unterrichtungsverfahren

Folgende Prüfungszeugnisse werden als Nachweis der Unterrichtung anerkannt und führen zur Befreiung vom Unterrichtungsverfahren (§ 10d Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit):

  • Fachkraft für Automatenservice
  • Automatenfachmann/Automatenfachfrau

Ziel der Unterrichtung

Mit dieser Unterrichtung sollen die Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischen Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglicht. Es soll auch zur Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes bei der Aufstellung von Spielgeräten beigetragen werden.

Inhalt der Unterrichtung

Die Unterrichtung erfolgt mündlich. Es werden folgende Schwerpunkte vermittelt:

Gewerbeordnung und Spielverordnung (drei Unterrichtseinheiten)

  • Grundvoraussetzungen der gewerblichen Tätigkeit
  • Voraussetzungen für das gewerbliche Geldspiel
  • Pflichten nach Spielverordnung
  • Sanktionen

Spielhallenrecht der Länder (zwei Unterrichtseinheiten)

  • Anforderungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag
  • Landesspezifische Spielhallenregelungen (vergleichende Darstellung)
  • Besondere Pflichten des eigenen Bundeslandes beim Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens
  • Bauordnungsrechtliche Vorschriften und kommunalrechtliche Vorgaben sowie Gaststättenrecht

Jugendschutzrecht (eine Unterrichtseinheit)

  • Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere Jugendschutz in der Öffentlichkeit

Bitte beachten Sie:

Die Unterrichtung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Die Teilnehmer besättigen mit Ihrer Anmeldung, dass sie über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen, um der Unterrichtung uneingeschränkt folgen zu können. Die IHK Neubrandenburg behält sich vor, die deutschen Sprachkenntnisse unmittelbar vor oder während der Unterrichtung zu prüfen, und Teilnehmer, deren deutsche Sprachkenntnisse nicht aussreichend sind, von der Unterrichtung auszuschließen.

Dauer der Unterrichtung

Die Unterrichtung besteht aus sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Kosten der Unterrichtung

130,00 Euro

Termine Unterrichtung

Bei Bedarf nehmen Sie bitte zu uns Kontakt auf.