Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das demokratisch legitimierte höchste Entscheidungsgremium der IHK. Welche Aufgaben hat sie? Wie setzt sie sich zusammen?

Was ist die Vollversammlung?

  • Die Vollversammlung ist das oberste Beschlussorgan der IHK. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über alle Fragen, die für die regionale Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus erlässt Satzungen, wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten. Sie bestellt den Hauptgeschäftsführer, bildet Ausschüsse und bestimmt den IHK-Haushalt.
  • Die IHK-Vollversammlung bestimmt das Gesamtinteresse der Wirtschaft. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen aller Mitglieder im IHK-Bezirk zusammenzuführen und dabei alle relevanten Vorstellungen zu Gehör zu bringen.
  • Alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind per Gesetz Mitglied ihrer IHK vor Ort, sofern sie nicht ausschließlich der Handwerkskammer zugehörig sind. Damit die IHK das Gesamtinteresse der Unternehmen vertreten kann, ist sie auf Unternehmer angewiesen, die sich im Ehrenamt engagieren.
  • Richtungsentscheidungen und Kostenkontrolle: In ihren mindestens dreimal im Jahr stattfindenden Sitzungen bestimmt die Vollversammlung alle grundsätzlichen wirtschaftspolitischen Positionen. Sie hat das Recht, über den Haushalt zu entscheiden sowie die Mitgliedsbeiträge und Gebühren festzusetzen.
  • Entscheidung über politische Initiativen: Die Vollversammlung hat das Budgetrecht. Sie entscheidet zum Beispiel, welche Projekte der Wirtschaftsförderung vorangetrieben werden. Sie kontrolliert die Kosten, die dafür anfallen.

Wie sieht die Branchenzusammensetzung der derzeitigen Vollversammlung aus?

Industrie: 9
Handel: 9
Gastgewerbe/Tourismuswirtschaft: 5
Sonstige Dienstleistungen: 19

Wie sieht die regionale Zusammensetzung der derzeitigen Vollversammlung aus?

Wahlbezirk Demmin: 8
Wahlbezirk Greifswald: 4
Wahlbezirk Mecklenburg-Strelitz: 5
Wahlbezirk Müritz: 4
Wahlbezirk Neubrandenburg: 7
Wahlbezirk Ostvorpommern: 10
Wahlbezirk Uecker-Randow: 4
Gesamtzahl der Sitze: 42

Was hat ein Vollversammlungsmitglied zu tun?

  • In der Vollversammlung werden die wichtigsten inhaltlichen und finanziellen Entscheidungen für die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern getroffen.
  • Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
  • Die Vollversammlung wählt das Präsidium, das heißt die Vizepräsidenten/-innen und den/die Präsident/in.
  • Pro Jahr trifft sich die Vollversammlung im Regelfall zu drei bis vier Sitzungen.
  • In Vorbereitung auf die Sitzungen erhalten die Vollversammlungsmitglieder mit der Einladung und der Tagesordnung vorbereitende Unterlagen.
  • Die Vollversammlungsmitglieder bringen ihren Sachverstand aus der unternehmerischen Praxis in die Positionierungen der IHK ein.