Ein wichtiges Instrument im Wirtschaftsverkehr ist das bei den Amtsgerichten geführte Handelsregister. Kapitalgesellschaften und Unternehmen, welche ein Handelsgewerbe betreiben, werden in das Handelsregister eingetragen. Die IHK berät die Unternehmen bei der Wahl ihres Namens, der als Firma im Handelsregister eingetragen wird. Dafür bietet sie eine umfangreiche Firmenrecherche an und unterstützt die Unternehmen, um sicher zu stellen, dass der gewählte Name den gesetzlichen Vorgaben des Firmenrechtes entspricht.

Des Weiteren hilft die IHK bei Existenzgründungen und der Wahl der richtigen Rechtsform.

In der Bundesrepublik Deutschland herrscht noch weitestgehend Gewerbefreiheit. Es gibt allerdings eine Vielzahl von Gewerben, wo die bloße Gewerbeanzeige nicht ausreichend ist. Wann Sie für Ihre geplante Tätigkeit eine Erlaubnis benötigen, erfahren Sie ebenfalls bei Ihrer IHK.

Um eine schnelle Bearbeitung gewährleisten zu können, benötigen wir konkrete Daten zu Ihrem geplanten Vorhaben. Dafür haben wir ein kurzes Formular entwickelt, mit dem Sie uns die notwendigen Angaben mitteilen können.

Formular zur Unbedenklichkeitsbescheinigung/Namensprüfung