Informationen für Bildungsdienstleister

Der Markt der Bildungsdienstleistungen ist aufgrund des Wandels von Bedarfen der Wirtschaft, besonders in den Bereichen Verfügbarkeit von Fachkräften, Automatisierung/Digitalisierung sowie Nachhaltigkeitsaspekten von einer hohen Dynamik geprägt. Bildungsdienstleistende tragen einen erheblichen Anteil zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch berufliche Qualifizierung bei. Auf unserer Themenseiten finden Sie als Vertreterinnen und Vertreter von Bildungsdienstleistern Informationen zu folgenden Themen:

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)

Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. Sie richtet sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt.

Qualifizierungsbausteine 

Die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit kann insbesondere durch inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten erfolgen, die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden. Grundlage für die Entwicklung und Vermittlung von Qualifizierungsbausteinen ist die Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung. Sollten Sie Qualifizierungsbausteine entwickeln und nutzen wollen, so kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner der IHK.

Eine Übersicht zu bereits existierenden Qualifizierungsbausteinen* nach §68 BBiG finden Sie in der Datenbank bei der Fachstelle Übergänge in Ausbildung und Beruf ("überaus").

*Bitte beachten Sie, dass für die von der Fachstelle "überaus" veröffentlichten Qualifizierungsbausteine Ausbildungsverordnungen zugrunde liegen. Verordnungen werden in unregelmäßigen Abständen angepasst, eine Aktualität der Qualifizierungsbausteine kann daher nicht in jedem Falle gewährleistet werden. Bitte wenden Sie sich zu diesbezüglichen Fragen an Ihren Ansprechpartner der IHK.

 

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)

Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. Sie kann in sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung (außerbetriebliche Berufsbildung) erfolgen.

Erteilung von Stellungnahmen

Für die Durchführung von BaE sind Stellungnahmen über Eignung der jeweiligen Ausbildungsstätte und zum Einsatz kommender Ausbilder*innen erforderlich. Bitte nutzen Sie für Ihre rechtzeitige Antragstellung, mindestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn, das Formular zur Beantragung von Bildungsmaßnahmen

Findet die BaE in kooperativer Form statt, so kann eine Stellungnahme nur erteilt werden, wenn die Eignung des Kooperationsbetriebes nach §§ 27 ff. BBiG gegeben ist und eine Kooperationsvereinbarung zwischen Bildungsdienstleister und dem Kooperationsbetrieb vorliegt.

Antrag auf Eintragung und Berufsausbildungsverträge

Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern bietet Ausbildungsbetrieben für die Bearbeitung von Berufsausbildungsverträgen den "Elektronischen Berufsausbildungsvertrag" an.

Ihre Vorteile sind:

  • Sie nutzen stets die aktuelle Vertragsversion,
  • Sie bearbeiten Berufsausbildungsverträge unkompliziert und digital,
  • Sie verwenden immer die aktuellen Anlagen zu Wahlqualifikationen, Fachrichtungen, Schwerpunkten oder Einsatzgebieten,
  • Sie können Unternehmensstammdaten lokal speichern und später für den schnellen Zugriff wiederverwenden. 

Bei Fragen kontaktieren Sie gern Ihren zuständigen Ansprechpartner. Für die Berufsausbildung behinderter Menschen ist zusätzlich die Bestätigung nach §66 BBiG nachzuweisen.

Betriebliche Ausbildungsphasen

Vorgesehene betriebliche Ausbildungsphasen sind nur in Ausbildungsstätten durchzuführen, für welche die Eignung nach §§ 27 ff. BBiG vorliegt. Die vorgesehenen Betriebe werden Mittels des Formulars zur Beantragung von Bildungsmaßnahmen benannt (Seite 2) und die konkrete Einbindung vor Beginn der betrieblichen Ausbildungsphase nachgewiesen (Seite 3).

 

Trägergestützte Umschulungen

Ziel

Berufliche Umschulungen sollen zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. Analog zur Berufsausbildung gelten für trägergestützte Umschulungen die selben Anforderungen hinsichtlich der Eignung nach §§ 27 ff. BBiG.

Erteilung von Stellungnahmen

Für die Durchführung von trägergestützten Umschulungsmaßnahmen sind Stellungnahmen über Eignung der jeweiligen Ausbildungsstätte und der zum Einsatz kommender Ausbilder*innen erforderlich. Bitte nutzen Sie für Ihre rechtzeitige Antragstellung, mindestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn, das Formular zur Beantragung von Bildungsmaßnahmen. Der Richtlinie für trägergestützte Umschulungen der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern können Sie weitere Regelungen entnehmen.

Antrag auf Eintragung und Umschulungsverträge

Der Antrag auf Eintragung sowie geschlossene Umschulungsverträge sind der IHK Neubrandenburg umgehend für die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zuzusenden. Bitte berücksichtigen Sie, dass für einige Berufe eine Zusatzvereinbarung, z.B. über Wahlqualifikationen oder Einsatzgebiete, erforderlich ist. Ein Nachweis der Förderung des/der Umzuschulenden ist dem Antrag auf Eintragung beizulegen.

Praktikumsphasen

Vorgesehene Praktika sind nur in Ausbildungsstätten durchzuführen, für welche die Eignung nach §§ 27 ff. BBiG vorliegt. Die vorgesehenen Betriebe werden Mittels des Formulars zur Beantragung von Bildungsmaßnahmen benannt (Seite 2) und die konkrete Einbindung vor Beginn der Praktika nachgewiesen (Seite 3). 

Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen (TQ)

Was sind Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen?

Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen (TQ) sind die Aufteilung von anerkannten Ausbildungsberufen. Sie sind abgegrenzte und standardisierte Einheiten innerhalb einer curricularen Gesamtstruktur, die sich an betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen ausrichten und inhaltlich sinnvolle Teilmengen des zu Grunde liegenden Ausbildungsberufs darstellen.
Die TQ soll die Erkennbarkeit und Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt sicherstellen und dem erweiterten Einsatz auf dem Arbeitsmarkt dienen. Die bundesweite Anwendung von Teilqualifikationen innerhalb der IHK-Organisation wird von der TQ-Projektgruppe bei der DIHK festgelegt.

 

Für welche Berufe sind TQ verfügbar? (Auswahl)

  • Ausbaufacharbeiter/-in
  • Berufskraftfahrer/-in
  • Fachinformatiker/-in (verschiedene Fachrichtungen)
  • Fachkraft für Gastronomie (Fachrichtung "Restaurantservice")
  • Fachkraft für Lagerlogistik
  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Fachkraft Küche
  • Fachkraft Metalltechnik
  • Fachlagerist/-in
  • Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
  • Hochbaufacharbeiter/-in
  • Hotelfachmann/-frau
  • Industrieelektriker/-in (Fachrichtungen "Geräte und Systeme" oder "Betriebstechnik")
  • Industriemechaniker/-in
  • Koch/Köchin
  • Maschinen- und Anlagenführer/-in
  • Restaurantfachmann/-frau
  • Servicekraft für Schutz und Sicherheit
  • Tiefbaufacharbeiter/-in
  • Verkäufer/-in

 

Voraussetzungen für die Durchführung von (TQ)

Durchführende Bildungsdienstleister müssen die erforderliche Eignung nachweisen. Hierzu gehören:

  • die generelle Eignung des Bildungsträgers nach Art und Einrichtung für die Durchführung einer Berufsausbildung in dem Beruf, aus dem die Teilqualifikation stammt,
  • die Eignung des/r Ausbilder/s,
  • die konkrete Umsetzung der Ausbildungsbausteine für die gewünschte Maßnahme nach Inhalt, Dauer, Art und Ziel,
  • die Einbeziehung der betrieblichen Ausbildungsphasen in Unternehmen, die generell eine Ausbildungsberechtigung nach BBiG besitzen.

Jede TQ wird der IHK bereits in der Planungsphase angezeigt, spätestens jedoch sechs Wochen vor dem geplanten Maßnahmebeginn. Sie erfordert hinsichtlich Inhalt, Art, Dauer und Ziel die Zustimmung der IHK. Dies gilt auch für Maßnahmen, die wiederholt durchgeführt werden sollen.

 

Verfahren zur Beantragung der Durchführung von TQ

Nutzen Sie für Ihre Antragstellung das Formular "Antrag auf Durchführung eines Qualitätsschecks für Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen" sowie als Anlage die sachlich und zeitlich gegliederten Qualifizierungspläne (Curricula). Die Qualifizierungspläne müssen den methodisch-didaktischen und organisatorischen Ablauf erkennen lassen: Was wird wo, wie, womit, von wem und in welcher Zeit vermittelt. Dazu gehören u. a. folgende Angaben:

  • Verwendete(r) Baustein(e) und angestrebter Ausbildungsberuf,
  • Eignung des Bildungsdienstleisters nach Art und Einrichtung,
  • persönliche und fachliche Eignung der Ausbilderinnen/Ausbilder,
  • konkrete Umsetzung der Teilqualifikationen für die gewünschte Maßnahme nach Inhalt, Dauer, Art und Ziel,
  • die Einbeziehung der Praktikumsphasen.

Näheres regelt die Verfahrensbeschreibung der IHK Neubrandenburg zur Durchführung von IHK-Kompetenzfeststellungen bei berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen.

 

Kompetenzfeststellungen

Die IHK führt die Kompetenzfeststellungen eigenverantwortlich in enger Abstimmung mit dem Bildungsdienstleister im direkten Weg durch. Die Kompetenzfeststellung orientiert sich an den Inhalten der einzelnen Teilqualifikationen. Das Niveau der Kompetenzfeststellung orientiert sich am zu Grunde liegenden Ausbildungsberuf. Durch die Kompetenzfeststellung soll die berufliche Kompetenz in der jeweiligen Teilqualifikation erfasst werden. Sie dient dem Abschluss einer Qualifizierungsmaßnahme.

Die Anmeldung zur Kompetenzfeststellung erfolgt durch den Bildungsdienstleister im Einvernehmen mit den Teilnehmenden. Es gilt die von der örtlichen IHK Neubrandenburg festgelegte Anmeldefrist von 6 Wochen vor dem Termin der Kompetenzfeststellung. Bitte nutzen Sie hierzu das Formular "Anmeldung zur Kompetenzfeststellung" Näheres regelt die Verfahrensbeschreibung zur Durchführung von Berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen (TQ).

Für jede Kompetenzfeststellung wird ein Entgelt auf der Grundlage des geltenden Entgelttarifs erhoben.

Koordinatorin
Prüfungen Ausbildung/Weiterbildung

Heide Koßmehl
Tel. +49 395 5597-415
Fax +49 395 5597-509

Prüfungen Erstausbildung -
gewerblich/verwandte Berufe

Diana Räder-Krause
Tel. +49 395 5597-407
Fax +49 395 5597-509

Höherqualifizierende Berufsbildung

Die Höherqualifizierende Berufsbildung (Berufliche Fortbildung) soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Die Gleichwertigkeit von Abschlüssen der Höherqualifizierenden Berufsbildung, zum Bachelor Professional (z.B. zum/zur Geprüften Meister/-in, Fachwirt/-in, Bilanzbuchhalter/-in) oder Master Professional (z.B. Geprüfte/-r Betriebswirt/-in IHK, Geprüfte/-r Berufspädagoge/-in) zu den akademischen Graden Bachelor oder Master ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dokumentiert.

Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für Prüfungen der Höherqualifizierenden Berufsbildung empfehlen wir die Abstimmung mit der IHK Neubrandenburg sowie die Veröffentlichung der Weiterbildungsangebote in der Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der IHK-Organisation.

Interessierten Kunden bietet die IHK Neubrandenburg eine zielgerichtete, kostenfreie und trägerneutrale Weiterbildungsberatung mit Aspekten zur Passgenauigkeit, Prüfungszulassung und Finanzierung an.

IHK-Zertifikatslehrgänge

Kriterien zur Erteilung eines IHK-Zertifikats für Anpassungslehrgänge 

IHK-Zertifikatslehrgänge schließen mit einem IHK-Zertifikat ab. Das Zertifikat genießt bei Arbeitgebern eine hohe Akzeptanz und bescheinigt Teilnehmer*innen fundiertes Fachwissen im jeweiligen Bereich. Generell ist die Durchführung eines Lehrganges, der mit einem IHK-Zertifikat enden soll, bereits in der Planungsphase mit der IHK abzustimmen.

Die folgend aufgeführten Kriterien müssen zur Durchführung eines IHK-Zertifikatslehrgangs erfüllt werden:

Staatliche Anerkennung 

Der Bildungsdienstleister muss über eine langjährige Erfahrung in der Weiter- und Fortbildung verfügen und aktuell die staatliche Anerkennung als Träger der Weiterbildung nachweisen können. 

Aussagefähige Lehrgangsbezeichnung 

Der Zertifikatsabschluss verleiht keine Titel, die sich auf  Fortbildungsabschlüsse bzw. auf andere berufliche Abschlüsse beziehen. Tätigkeiten können zertifiziert werden. 

Zielstellung des Zertifikatslehrganges 

Aneignung von Fähigkeiten und Wissen sowie von Neuerungen in Wirtschaft und Technik, die über die zu vermittelnden Lehr- und Ausbildungsinhalte in beruflichen Ausbildungen hinausgehen. Dabei sind insbesondere spezifische betriebliche Belange der Unternehmen und regionale Entwicklungen in der IHK-Region zu berücksichtigen. Qualifizierungen mit einem IHKZertifikat sollen ein Alleinstellungsmerkmal beinhalten. 

Bedarfsermittlung 

Der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern ist der konkrete wirtschaftliche Bedarf nachzuweisen. 

Lehrgangskonzeption/Curriculum 

Vor Beginn des Lehrganges ist der IHK ein aussagefähiges Konzept und Curriculum einzureichen. Es enthält insbesondere: 

  • Anforderungs- und Qualifikationsprofile, 
  • Inhalte mit Lernzielen, Lernformen, Lernmethoden 
  • betriebliche Vernetzung 

Wird durch einen Bildungsdienstleister eine namens- und inhaltsgleiche Zertifizierung eines bereits existierenden Lehrganges beantragt, ist der Nachweis der Abstimmung mit dem bereits durchführenden Bildungsdienstleister zu erbringen. 

Dauer der Zertifikatslehrgänge 

Der Zertifikatslehrgang hat einen Mindestumfang von 50 Stunden. 

Voraussetzungen für den Erhalt eines IHK-Zertifikates 

Die Teilnehmer am Lehrgang sind der IHK mit Lehrgangsbeginn zu melden. Voraussetzung für die Zertifikatserteilung sind der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme am Lehrgang und die erfolgreiche Teilnahme am Testat. Die Ausgabe oder der Versand der Zertifikate erfolgt durch die IHK erst nach Begleichung der Gebühren. 

Testat/Projektarbeit 

Der Zertifikatslehrgang schließt mit einem theoretischen und/oder einem schriftlichen Abschlusstest und/oder einer praktischen Lehrprobe und/oder der Präsentation und Verteidigung einer Projektarbeit und/oder einem mündlichen Abschlusstest ab.  

Testatsausschuss 

Durch den Bildungsdienstleister ist ein Testatsausschuss zu bilden. Der Testatsausschuss sowie die Inhalte des Testats sind der IHK Neubrandenburg vier Wochen vor dem Termin des Testats zur Bestätigung vorzulegen. Bieten mehrere Bildungsdienstleister Lehrgänge mit gleichem Inhalt an, sollte je ein Mitarbeiter des durchführenden Trägers im Ausschuss mitarbeiten, die dann über Lerninhalte und Testat entscheiden. Der Testatsausschuss sowie die Inhalte des Testats sind der IHK Neubrandenburg vier Wochen vor dem Termin des Testats zur Bestätigung vorzulegen. 

Bieten mehrere Bildungsdienstleister Lehrgänge mit gleichem Inhalt an, sollte je ein Mitarbeiter des durchführenden Trägers im Ausschuss mitarbeiten, die dann über Lerninhalte und Testat entscheiden.  

Geltungsbereich 

Mit der IHK Neubrandenburg abgestimmte Zertifikatslehrgänge können nur in deren Zuständigkeitsbereich durchgeführt werden. 

Weiterbildungsdatenbanken

Die Weiterbildungsberatung der IHK Neubrandenburg bietet bildungsinteressierten Kunden einen ersten Überblick über die Vielfalt der Qualifizierungsangebote. Die Beratung erfolgt kundenorientiert, trägerneutral und unterstützt Kunden bei der Suche nach konkreten Weiterbildungsmaßnahmen. Zur Unterstützung dieses Prozesses ermuntern wir Sie, Ihre Bildungsangebote auf folgenden Weiterbildungsdatenbanken zu veröffentlichen: