Sach- und Fachkunde Güterverkehr

Wer als Unternehmer(in) im Straßentransportgewerbe Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis oder EU-Lizenz des Landratsamtes/der Stadtverwaltung . Voraussetzung dafür ist u. a. ein Nachweis der Fachkunde. Wer als Unternehmer(in) im Straßentransportgewerbe Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine

  • Erlaubnis oder
  • EU-Lizenz (grenzüberschreitender Verkehr in der EU)

Voraussetzung dafür ist neben der

  • persönlichen Zuverlässigkeit sowie der
  • finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes,

dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person die

  • fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist.

Der Eignungsnachweis erfolgt in der Regel durch Ablegung einer Prüfung bei der IHK. Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern (IHK) führt die Prüfung für die Bewerber mit Wohnsitz in der IHK Region durch. Die Prüfungen finden einmal im Quartal eines jeden Jahres statt. Die Prüfungsgebühr beträgt 225,00 EUR.

Sach- und Fachkunde Omnibusverkehr

Wer als Unternehmer(in) im Personenbeförderungsgewerbe Omnibusverkehr (oder Ausflugsfahrten bzw. Ferienzielreisen bzw. Flughafentransferfahrten mit Pkw) betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz (Gelegenheitsverkehr) bzw. für den Verkehrsbetrieb (Linienverkehr) zuständigen Genehmigungsbehörde (Landratsamt/ Stadtverwaltung). Genehmigungsbehörde für den Gelegenheitsverkehr sind die Landratsämter Kreise und der Verwaltungen der kreisfreien Städte. Für den Linienverkehr ist es das Landesamt für Straßenbau und Verkehr mit Sitz in Rostock. Voraussetzung für deren Erteilung ist neben der

  • persönlichen Zuverlässigkeit sowie der
  • finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes,

dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person die

  • fachliche Eignung zur Führung eines Omnibusunternehmens nachweist.

Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegung einer Prüfung bei der IHK zu erbringen. Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern (IHK) führt die Prüfung für die Bewerber mit Wohnsitz in der IHK Region durch. Die Prüfungen finden einmal im Quartal eines jeden Jahres statt. Die Prüfungsgebühr beträgt 225,00 €.

Sach- und Fachkunde Taxi- und Mietwagenverkehr

Wer als Unternehmer(in) im Personenbeförderungsgewerbe Verkehr mit Taxi oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Genehmigungsbehörde (Landratsamt/Stadtverwaltung). Voraussetzung dafür ist u. a. ein Nachweis der Fachkunde. Voraussetzung für deren Erteilung ist neben der

  • persönlichen Zuverlässigkeit sowie der
  • finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes,

dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person die

  • fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- und Mietwagenunternehmens

nachweist.

Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegung einer Prüfung bei der IHK zu erbringen. Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern (IHK) führt die Prüfung für die Bewerber mit Wohnsitz in der IHK Region durch. Die Prüfungen finden einmal im Quartal eines jeden Jahres statt. Die Prüfungsgebühr beträgt 245,00 €.