Verkehr

Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für unsere arbeitsteilige Wirtschaftsordnung. Dies gilt in gleichem Maße für den Transport von Gütern wie auch die Beförderung von Personen.

Unternehmen der Güter- und Personenbeförderungsbranche erbringen wichtige Dienstleistungen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes sowie für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.

Im Vergleich zu anderen Branchen ist der Marktzugang durch gesetzliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen bestimmt, die mittlerweile zum weit überwiegenden Teil auf EU-Recht basieren.

 

Allgemeine Info: Lkw Maut auf Bundesstraßen

Seit dem 1. Juli 2018 gilt die Lkw-Maut auf einspurige Strecken und Ortsdurchfahrten ausgeweitet. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, das am 31. März 2017 in Kraft getreten ist.
 

Alle der mautpflichtigen Strecken sind in einer Mauttabelle zusammengestellt, die im Internet unter www.mauttabelle.de abrufbar ist. Darin enthalten sind alle Tariflängen der bemauteten Strecken. Diese sind die Abrechnungsgrundlage für die streckenbezogenen Benutzungsgebühr.

Gemäß der Definition im § 1 Absatz 1 Satz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz sind Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind bzw. für den Güterkraftverkehr verwendet werden und deren zulässiges Gesamtgewicht – einschließlich Anhänger – mindestens 7,5 t beträgt mautpflichtig.

Das Bundesfernstraßenmautgesetz sieht folgende Ausnahmen von der Mautpflicht

1. Kraftomnibusse,

2. Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und
    Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge
    des Bundes,

3. Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und
    Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt
    werden,

4. Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes
    eingesetzt werden,

5. Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den
    Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen,
    eingesetzt werden,

6. landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer
    bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h

 

vor.

Wie auch auf den Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen hängt die Höhe der Maut von der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke, der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination und der Emissionsklasse des Fahrzeugs ab.

Allgemeinen Informationen zur Lkw-Maut finden Sie in einem Merkblatt des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).

Polnisches Mautsystem – „viaTOLL"

Das elektronische Mautsystem viaTOLL wurde für das Befahren von 1560 km ausgewählter Abschnitte der von der GDDKiA verwalteten Landes-, Schnellstraßen und Autobahnen eingerichtet und muss von allen Fahrern der Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zGG über 3,5 t entrichtet werden.

Die elektronische Maut hat das Vignettensystem ersetzt. Der Systementwickler und -hersteller ist ein Konsortium unter Führung der österreichischen Firma Kapsch, die das viaTOLL System in den kommenden 8 Jahren auch betreiben wird. Die durch das System generierten Erträge werden unmittelbar dem Nationalen Straßenfonds zufließen, der sie für den Bau, die Modernisierung und Erhaltung der polnischen Straßen verwendet. Nach den aktuellen Verkehrsprognosen soll das viaTOLL System in seinem ersten Betriebsjahr (Juli-Dezember) Einnahmen von rund 400 Mio. PLN bringen.

Dem System liegt das Prinzip zugrunde, dass der Nutzer für tatsächlich gefahrene Kilometer zahlt. Außerdem hat die Schadstoffemission Einfluss auf die Höhe der Mautgebühr. Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme waren über 300.000 Nutzer im System angemeldet.

Mautpflichtige und mautbefreite Fahrzeuge

Einer Erfassung durch das elektronische Mautsystem unterliegen zwingend alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht, die das Netz der gebührenpflichtigen Straßen nutzen. Von der elektronischen Mauterhebung ausgeschlossen sind solche Fahrzeuge wie: Militärfahrzeuge, Zollfahrzeuge, Fahrzeuge des Grenzschutzes und Polizeifahrzeuge.

Informationen zum "viaTOLL" System.

Die IHK Neubrandenburg ist Mitglied der Logistikinitiative Mecklenburg-Vorpommern

Die Logistikintiative hat sich zum Ziel gesetzt, die Leistungsfähigkeit der Logistikbranche zu steigern und damit neue Arbeitsplätze zu schaffen. Wichtige Handlungsfelder sind:

  • ein einheitliches Standortmarketing des Logistikstandortes Mecklenburg-Vorpommern
  • die Bearbeitung von Logistikprojekten
  • Unterstützung bei der Qualifikation des Arbeitskräftepotenzials
  • der Aufbau einer Informationsplattform
  • sowie die Mitwirkung in nationalen und internationalen Kooperationsstrukturen