Transportrecht
Transportrecht (Deutschland)
Das Transportrecht ist ein Teilgebiet des Handelsrechts, dass sich speziell mit den Regelungen der Beförderung, genauer gesagt den Transport von Gütern befasst.
Davon ausgenommen ist der Transport, besser die Beförderung von Personen. Sollte jedoch das Gepäck ohne gleichzeitige Personenbeförderung transportiert werden, würde wieder das Transportrecht greifen.
Für den innerdeutschen Transport sind nach dem Transportrecht unterschiedliche Vertragstypen anzuwenden und im Handelsgesetzbuch (HGB) aufgeführt.
- der Frachtvertrag (§§ 407 ff. HGB)
- der Umzugsvertrag (§§ 451–451h HGB)
- der Intermodalvertrag (§§ 452 - 452d HGB)
- der Speditionsvertrag (§§ 453 ff. HGB)
- der Lagervertrag (§§ 467 ff. HGB)
Werden grenzüberschreitende Transporte durchgeführt treten an die Stelle des innerdeutschen Rechts internationale Abkommen. Dazu zählt unter anderem die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen CMR.