Recht und Steuern Startseite ·

Update Geldwäscheprävention

© Comugnero Silvana / Adobe Stock

Eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eintragungspflichtig im Transparenzregister
In Deutschland gibt es mit der „Eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts“, kurz: eGbR, eine neue Gesellschaftsfrm, die zur Rechtsfähigkeit dieser Personengesellschaft führt. Die Eintragung erfolgt im Gesellschaftsregister, welches kostenlos über das Registerportal abgerufen werden kann (https://www.handelsregister.de).

Die neue Gesellschaftsform findet im Geldwäschegesetz (GwG) seit 1. Januar 2024 Berücksichtigung: Eingetragene Personengesellschaften müssen ihren wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden (§ 20 Abs. 1 S. 1 GwG). Die Überprüfung der erhobenen Angaben einer eGbR als Vertragspartner und ggf. der für diese auftretenden Personen nach § 12 Abs. 2 S. 1 GwG muss grundsätzlich anhand des Gesellschaftsregisters erfolgen.

Häufige Änderungen der Länderlisten
Die Listen von Drittländern mit erhöhten Risiken werden immer häufiger aktualisiert. Nachzulesen sind die jeweils aktuellen Listen auf der öffentlich zugänglichen Seite der FIU: https://www.zoll.de/DE/FIU/Fachliche-Informationen/Drittlaender/drittlaender_node.html. Dort werden die von EU und FATF gelisteten Länder regelmäßig aktualisiert eingestellt.