Mitwirkung bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen vor Ort

Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern pflegt im Interesse der regionalen Firmen eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit in Neubrandenburg und Greifswald.

Aktiv beteiligt sich die IHK in den Beiräten der Jobcenter Vorpommern-Greifswald Nordund SüdMecklenburgische Seenplatte Nord und Süd.

Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern vertritt dabei die Interessen der regionalen Wirtschaft gegenüber den Grundsicherungsträgern zur Umsetzung des SGB II. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen für die regionalen Firmen  beraten wir bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen für Langzeitarbeitslose. Wir unterstützen Programme, die Langzeitarbeitslosen den Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Wir wirken damit der Arbietskräfteknappheit in der Region entgegen. 

Monatlich stellen wir die aktuelle Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit in der IHK-Region zur Verfügung.

Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern bringt sich beratend in die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein.

In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt bereits seit Beginn der Förderperiode 2000-2006 eine Regionalisierung der maßgeblich aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gestützten Arbeitsförderung des Landes: Das bedeutet, dass partnerschaftlich zusammengesetzte Regionalbeiräte in den vier Planungsregionen des Landes – Westmecklenburg, Region Rostock, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern – auf der Grundlage regionaler Handlungskonzepte und konkreter Auswahlkriterien darüber entscheiden, welche Projektideen die höchsten Effekte für die Arbeitsmarktintegration, Beschäftigungs- und Berufsbildungsförderung sowie die Regional- und Strukturentwicklung erwarten lassen und deshalb finanziell gefördert werden.

Diese Regionalisierung wird auf Beschluss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und mit Zustimmung der Europäischen Kommission zum Operationellen Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Einsatz des ESF in der Förderperiode 2021-2027 fortgesetzt.

Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit der Verknüpfung der unterschiedlichen Strukturfonds. Zudem werden mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit arbeitsmarktrelevante Vorhaben kofinanziert.