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Neues Kaufrecht: IHK informiert am 5. April online ab 15 Uhr über die Änderungen

NEUBRANDENBURG (IHK/PM). Seit dem 1. Januar gilt ein neues Kaufrecht mit verschärften Gewährleistungsbestimmungen für Verbraucherverträge. So gibt es beispielsweise neue Regeln für den Verkauf von Waren mit digitalen Inhalten. Konkret bedeutet das, dass Händler nicht nur wie bisher für die Fehlerfreiheit der von ihnen verkauften Produkte haften, etwa einer Smartwatch, sondern auch für Updates der entsprechenden Software. Diese Aktualisierungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt für den Zeitraum der „üblichen Verwendbarkeit“ des entsprechenden Produktes. Zugleich wird die Beweislastumkehr, die bislang bei einem halben Jahr lag, auf ein Jahr verdoppelt.

Was sich darüber hinaus noch alles geändert hat, dazu informiert die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Unternehmer in einer kompakten Online-Veranstaltung. Der Termin ist am kommenden Dienstag, 5. April, von 15 bis 16.30 Uhr. Rechtsanwalt Jochen Rechtmann von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gibt einen Überblick über die neuen Regelungen und beantwortet die Fragen der zugeschalteten Gäste.

Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei. Um Anmeldung wird im Internet unter https://bit.ly/34EwTxA gebeten. Wer möchte, kann dort vorab bereits Fragen zum Thema einreichen.