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Vollversammlung der IHK Neubrandenburg fordert Ausbau erneuerbarer Energien sowie im Interesse der Versorgungssicherheit eine längere Nutzung von Kohle- und Atomkraftwerken

NEUBRANDENBURG (IHK/PM). Die Vollversammlung der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern hat in ihrer jüngsten Sitzung am 25. April die Resolution „Energieversorgungssicherheit gewährleisten – Wettbewerbsfähigkeit sichern“ verabschiedet.

Das höchste ehrenamtliche Gremium der IHK hat in sechs Punkten die Forderungen der regionalen Wirtschaft an die Politik zusammengefasst:

Erstens geht es um die Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Ein breit gefächerter Energiemix senke das Risiko der Abhängigkeit von einzelnen Energieträgern bzw. Lieferländern. Vorrangiges Ziel muss es sein, die erneuerbaren Energien rasch weiter auszubauen. Zusätzlich solle intensiv geprüft werden, ob im Interesse der Versorgungssicherheit bestehende konventionelle Stromerzeugungstechnologien wie Kohle- und Kernkraftwerke länger genutzt und Heimische Energieressourcen wie konventionelles und unkonventionelles Erdgas (Schiefergas) sowie Tiefengeothermie verstärkt zum Einsatz kommen können.

In einem zweiten Punkt fordert die Vollversammlung, dass es gelte, eine strategische Energiepolitik zu betreiben und umzusetzen. Das gelte aktuell bei der Frage, ob Deutschland die Importe von russischen Energierohstoffen stoppen soll oder nicht. „Zeitdruck und emotional aufgeladene Forderungen von Innen und Außen“ seien bei der Beantwortung dieser Frage „keine guten Berater“. Zusätzlich zur aktuellen außenpolitischen Situation und den Entwicklungen an den Energiemärkten setzen die ambitionierten klimapolitischen Zielstellungen mit ihren Instrumenten, wie dem nationalen Emissionshandel, die Wirtschaft unter Druck. Damit insbesondere die im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen dem steigenden Transformationsdruck standhalten können, ist auf Seiten der Politik eine stärkere Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen, sozialen und zeitlichen Wechselwirkungen unumgänglich. Dabei sollte die Politik mehr auf marktwirtschaftliche Lösungen und Technologieoffenheit setzen, als auf Verbote und eine überbordende und kostentreibende staatliche Regulierung. Denn Innovationen und Wachstum sind stets das Ergebnis von Freiheit, Eigenverantwortung und Gestaltungsspielräumen – nicht jedoch von Verboten.

Ein drittes Kapitel der Resolution befasst sich mit der Absenkung der Strom- und Energiesteuer. Konkret heißt es: „Die Stromsteuer kann im Einklang mit europäischen Vorgaben von 2,05 auf 0,05 ct/kWh abgesenkt werden. Die Wirtschaft würde dadurch bundesweit um ca. 3 Mrd. Euro entlastet werden. Für Unternehmen, die heute den Spitzenausgleich in Anspruch nehmen, wäre dies eine kleinere finanzielle, aber eine große bürokratische Entlastung. Gleichzeitig würden die Unsicherheiten über eine Verlängerung des Spitzenausgleichs über 2022 hinaus direkt beseitigt, da dieser nicht mehr notwendig wäre“

Ein weiterer Punkt steht unter der Überschrift „Netzentgelte reformieren“. Der politisch vorgesehene weitere Ausbau der erneuerbaren Energien in der IHK-Region wird auch den weiteren Netzausbau bedingen. Bereits heute führt der Ausbau der Netze zur Aufnahme der erneuerbaren Energien zu deutlich höheren Netznutzungsentgelten im Norden und Osten Deutschlands und damit zu erheblichen Standortnachteilen. Die Netznutzungsentgelte sind daher zu reformieren und energiewendebedingte Mehrkosten bundesweit auszugleichen.