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DIHK-Umfrage zur DSGVO: Aufwand für Unternehmen noch immer „hoch bis extrem“

© Sonja Birkelbach

Die DIHK hat anlässlich der Evaluierung der DSGVO im 2. Quartal 2023 mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern eine breit angesetzte Umfrage bei Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen durchgeführt. An dieser Umfrage haben über 4.900 Unternehmen teilgenommen.
 
Die Umfrage hat ergeben, dass über drei Viertel der Unternehmen auch sechs Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO „hohen bis extremen“ Aufwand mit der Umsetzung haben – unabhängig von der Unternehmensgröße.
 
Die Unternehmen mit DSGVO-Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten erleben die dortigen Datenschutzbehörden mehrheitlich als weniger streng als die deutschen Behörden. Rund die Hälfte der Unternehmen berichtet von divergierenden Ansichten der Rechtsaufsichten auch in Deutschland selbst. Dabei gibt jedoch mehr als die Hälfte der Unternehmen an, dass die Kontakte mit den Behörden als zufriedenstellend wahrgenommen würden, wenn sie auf eigener Initiative beruhten.
 
Die große Mehrheit der Unternehmen sieht Unklarheiten und Risiken bei eventuellen Rechtsfolgen von Verstößen gegen die DSGVO (69 Prozent). Insbesondere der Schadensersatz ist immer noch ungeklärt. Kollektivklagen durch das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erhöhen das Risiko zudem.
 
Die global vernetzten Wirtschaftsbeziehungen sind für Unternehmen in Deutschland und Europa von fundamentaler Bedeutung. Dafür ist der internationale Datentransfer essenziell. Die ganz überwiegende Zahl der Unternehmen, die datenschutzrechtliche Herausforderungen beim internationalen Datentransfer sehen, kann das Datenschutzniveau in Drittstaaten jedoch nicht selbständig beurteilen (88 Prozent). Da häufig keine Angemessenheitsbeschlüsse der EU bestehen oder diese wie mit den USA nicht dauerhaft sind, bestehen hohe Haftungsrisiken zu Lasten der Unternehmen.
 
Die Mehrheit der Unternehmen, die Rechtsunklarheiten bemängeln (59 Prozent), stellen auch erhebliche Unklarheiten zwischen neuen Regulierungen in der Datenökonomie (z. B. dem Data Act) und der DSGVO fest.
 
Die DIHK kommt angesichts der Umfrage zu der Schlussfolgerung, dass die DSGVO ein zentraler Bürokratietreiber bleibt und dass die Unternehmen in dem Zusammenhang noch immer mit viel Rechtsunsicherheit und unklaren Haftungsrisiken zu kämpfen haben. Für Entlastung könne möglicherweise ein risikobasierter Ansatz sorgen, der an Unternehmensgröße und Art der Datenverarbeitung anknüpft. Europa müsse dringend für mehr Rechtssicherheit sorgen, um einen Spitzenplatz in den Zukunftsthemen der Datenökonomie und KI einzunehmen.
 
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Quelle: DIHK