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Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung II“ – Coronahilfen für Ausbildungsbetriebe

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Ausbildungsbetriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie einen erheblichen Arbeitsausfall erleiden, werden vom Land MV mit Zuwendungen für die Sicherung von Ausbildungsverhältnissen unterstützt.

Nach Darstellung des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI) wird die Zuwendung voraussichtlich 75% der Ausbildungsvergütung nebst Pauschalzuschlag betragen. Ein erheblicher Arbeitsausfall liegt vor, wenn Betriebe bzw. Betriebsabteilungen durch pandemiebedingte Kurzarbeit eine Quote an Arbeitsausfall (Berechnung nach Anzahl der Mitarbeiter in Kurzarbeit und deren Entgeltausfall) von mindestens 50% (Monatsbetrachtung) verzeichnen. Förderzeitraum ist der 1. Januar 2022 bis 31. März 2022. Die Antragstellungen können bis zum 30. Juni 2022 vorgenommen werden.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auf den Internetseiten des LFI. Im Falle einer Antragstellung bestätigt die IHK die Eintragung der Berufsausbildungsverhältnisse für den Förderzeitraum mittels des vom LFI bereitgestellten Formulars. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Ausbildungsberater/-innen der IHK