Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/Versicherungsberater

Grundsätzlich benötigt jeder, der als Versicherungsberater oder Versicherungsvermittler tätig werden möchte, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater die notwendige Sachkunde nachweist.

Der Nachweis erfolgt durch Berufsabschlüsse aber auch durch die Sachkundeprüfung vor der IHK.

Geregelt ist dies in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV).

Termine Sachkundeprüfung

Bei Bedarf nehmen Sie bitte zu uns Kontakt auf.

Hinweise zur Sachkundeprüfung

Der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung besteht aus Teil I (90 Minuten) und Teil I (70 Minuten.)

Der praktische Teil der Sachkundeprüfung ist ein Verkaufsgespräch. Voraussetzung zur Zulassung zum praktischen Prüfungsteil ist die erfolgreiche Teilnahme an der schriftlichen Prüfung.

Die praktische Prüfung findet grundsätzlich am zweiten Prüfungstag statt.