Europäische Union

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stellen für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern die wichtigsten Märkte sowohl für den Einkauf als auch für den Absatz von Produkten. Über zwei Drittel des gesamten Warenhandels werden mit EU-Ländern abgewickelt. Dabei nehmen Polen, Dänemark und die Niederlande mit Blick auf die Ausfuhr eine herausragende Rolle ein.

Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern informiert Sie auf diesen Seiten über wirtschaftsrelevante Entwicklungen und Neuerungen von handelspolitischer Bedeutung in den Mitgliedsstaaten der EU. Gerne stehen wir Ihnen auch für Rückfragen zur Verfügung!

Was ist Global Gateway?

Datenkabel nach Südamerika, Fernstraßen durch Südostasien, Häfen und Stromleitungen in Afrika - die EU setzt mit Global Gateway auf eine engere Vernetzung mit ihren Partnerländern. Dabei geht es um den Ausbau von nachhaltiger Infrastruktur und sichere Konnektivität weltweit.

Global Gateway ist die Konnektivitätsinitiative der Europäischen Union. Die EU will damit Schwellen- und Entwicklungsländern helfen, ihre Infrastruktur nachhaltig auszubauen.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Webpage von Germany Trade & Invest. Das Factsheet der GTAI ist hier hinterlegt.

Weitere Informationen und eine Stellungnahme zur Global-Gateway-Initiative der EU finden Sie auf der Webpage der Deutschen Industrie- und Handelskammer, DIHK.

 

 

 

Finnland: Wachstum in Sicht

Im Gesamtjahr 2023 stagnierte Finnlands Wirtschaftsleistung. Das soll sich in den Folgejahren ändern. Für deutsche Firmenist besonders der finnische Energiesektor interessant. Lesen Sie mehr...

(GTAI 30.11.2023)

 

Slowakei-Broschüre der AHK

Die Slowakei-Broschüre der AHK Slowakei gibt einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Situation in der Slowakei und richtet sich an alle, die an einem Markteinstieg interessiert sind oder nach Lieferanten suchen. Sie liefert deutschen Unternehmen auf anschauliche Art und Weise die wichtigsten Daten und Fakten zur Slowakei. Die in der Broschüre enthaltenen Informationen sollen Firmen in Deutschland dabei helfen, das Potenzial des slowakischen Marktes einzuschätzen und die richtigen Geschäftsentscheidungen treffen zu können. (Quelle AHK Slowakei)

Download Broschüre

 

Neuer EU-Helpdesk für den Handel in der Östlichen Partnerschaft gestartet

Die Europäische Kommission hat am 16.12.2021 den Eastern Partnership Trade Helpdesk gestartet. Dieser soll Importeuren und Exporteuren in der EU und in den Ländern der Östlichen Partnerschaft neue Marktchancen eröffnen. 

Der Helpdesk wurde in Zusammenarbeit zwischen dem von der Europäischen Union finanzierten Projekt EU4Business Eastern Partnership Trade Helpdesk und dem International Trade Centre (ITC) als Durchführungspartner entwickelt.

Zum Helpdesk gelangen Sie hier.

(Quelle: DIHK)

 

Verpackungsbestimmungen in Europa

Die im Juli 2018 in Kraft getretene novellierte EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) war Anlass für zahlreiche Änderungen in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten.


Allerdings variieren die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen von Land zu Land.

Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die Europäische Kommission am 30. November 2022 einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Aktuell liegt der Vorschlag beim Europäischen Parlament und Rat zur Beratung.


Eine aktualisierte Übersicht der nationalen Umsetzungen stellt die DIHK (Sachstand Juli 2023) zur Verfügung. Aufgenommen wurden seit der letzten Überarbeitung im April 2023 die Vorschriften für Polen und Griechenland.

Quelle: DIHK

Mitarbeiterentsendung allgemein

Viele Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter ins Ausland. Das ist ein komplexes Unterfangen. Die Antworten auf viele rechtliche und praktische Fragen zum Thema Entsendung finden Sie im Fact Sheet der GTAI zur "Mitarbeiterentsendung in der EU".

Azubi-Pflicht für bestimmte Dienstleistungsverträge - was bedeutet das für Sie als Bieter?

Für bestimmte Vertragstypen, die nach dem 1. Juli 2022 abgeschlossen werden, muss der Auftraggeber verlangen, dass bei der Ausführung des Auftrags Auszubildende eingesetzt werden (Azubi-Pflicht). Diese Bestimmung zielt darauf ab, die Ausbildung der zukünftigen Arbeitskräfte zu unterstützen und mehr Ausbildungsplätze zu schaffen.

Welche Verträge sind betroffen?

Die Azubi-Pflicht gilt für Bau- und Anlagenverträge sowie für bestimmte Dienstleistungsverträge.

Folgende Bau- und Anlagenverträge sind betroffen:

  • Das Bauvorhaben der öffentlichen Hand wird in Dänemark durchgeführt,
  • Bauvorhaben der öffentlichen Hand, mit einer Mindestbauzeit von 6 Monaten ab Vertragsunterzeichnung bis zur Fertigstellung und
  • Bauvorhaben der öffentlichen Hand mit einem Vertragswert, der den Schwellenwert für öffentliche Bauverträge gemäß § 6 des Vergabegesetzes überschreitet (Stand 2023: DKK 40.100.744).

Folgende Dienstleistungsverträge sind betroffen:

  • Die Dienstleistung wird in Dänemark erbracht.
  • Der Dienstleistungsvertrag der öffentlichen Hand hat eine Mindestdauer von 6 Monaten ab Vertragsunterzeichnung bis zur Lieferung,
  • Der Dienstleistungsvertrag der öffentlichen Hand hat einen Vertragswert von mindestens 5 Millionen DKK und

Der Dienstleistungsvertrag der öffentlichen Hand fällt unter einen oder mehrere der folgenden CPV-Codes:

  • 50000000-50884000 (Reparatur- und Instandhaltungsdienstleistungen)
  • 51000000-51900000 (Installationsdienstleistungen)
  • 60000000-60651100 (Transportdienstleistungen - nicht Abfalltransport)
  • 90910000-90919300 (Reinigung)

Bei Fragen zu Azubi-Pflicht oder Ausschreibungen in Dänemark kontaktieren Sie gerne unseren Legal Partner Dahl. Hier steht Ihnen Mikael Würtz zur Verfügung

(Tel. +45 88 91 89 56 oder Mail mhw@dahllaw.dk). 

Quelle: AHK Dänemark

Rumänien

Die Umsetzung der reformierten Entsenderichtlinie ist nunmehr länger als ein Jahr her. In den Mitgliedstaaten haben sich dadurch neue Regelungen ergeben, die zwingend beachtet werden müssen.

Mit dem neuen Regierungsbeschluss Nr. 654/2021 traten zahlreiche Vorschriften, die die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen auf rumänischem Territorium regeln, in Kraft. Das Meldeformular (auch bekannt als Entsendebescheinigung) hat sich geändert. Das neue Formular findet sich im Anhang I des Regierungsbeschlusses.

Zudem wurde ein weiteres Meldeformular eingeführt. Dieses  Formular findet sich im Anhang II des Regierungsbeschlusses und ist anzuwenden, wenn die Verlängerung einer Entsendung (zum Beispiel von 12 auf 18 Monate) im Raum steht. Dabei muss dieses an die zuständige Landesarbeitsaufsichtsbehörde gesendet und mit einer entsprechenden Begründung versehen werden. Spätestens am Tag der Ablauffrist der 12-monatigen Entsendung muss das Meldeformular versendet werden. Diese Meldung kann in Briefform, in elektronischer Form oder über die bereitgestellte Online-Plattform eingereicht werden. In der Liste der lokalen Arbeitsbehörden kann man die zuständige Arbeitsinspektion finden.

Wichtige Informationen über das zu beachtende rumänische Arbeitsrecht während einer Entsendung können auf der Homepage der rumänischen Landesarbeitsinspektion nachgelesen werden.
(Quelle: GTAI)