Warenimport in die EU

Grundsätzlich ist die Einfuhr von Waren in die Bundesrepublik Deutschland genehmigungsfrei! In Ausnahmefällen jedoch – z.B. bei bestimmten Waren oder bei Einfuhren aus bestimmten Ursprungsländern – kann eine Einfuhrgenehmigung gefordert werden. Es sollte deshalb bei Importen zunächst geprüft werden, ob eine Genehmigung für deren Einfuhr benötigt wird.

Darüber hinaus gibt es einige Erzeugnisse, deren Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland gänzlich verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Das gilt beispielsweise für besonders geschützte Tierarten, Pflanzen oder daraus hergestellte Produkte (z. B. Elfenbein, besondere Orchideen, seltene Vögel). Gleiches giIt für nicht zugelassene Inhaltsstoffe, die beispielsweise in Arznei- oder Lebensmitteln enthalten sein können.

Aktuell geltende Importverbote oder -beschränkungen können auf den Interseiten des elektronischen Zolltarifs oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingesehen werden.