Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung

Über die folgenden Links erhalten Sie Informationen zu den wesentlichen Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung:

Die Ausbildungsordnungen, Ausbildungsrahmenpläne und Rahmenlehrpläne erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Für behinderte Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, treffen die zuständigen Stellen auf Antrag der behinderten Menschen oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen Ausbildungsregelungen entsprechend den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Für die folgend aufgeführten Berufsbilder finden Sie die entsprechenden Ausbildungsregelungen zum Download:

Für Fragen zu den Rechtsgrundlagen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen Ausbildungsberater.