Europäisches Umweltmanagementsystem EMAS

Ihre Kunden legen besonderen Wert auf Nachhaltigkeit? Sie möchten gegenüber Geschäftspartnern und Kunden besonders umweltfreundliches Wirtschaften nachweisen? Ihr Unternehmen ist von der Energieauditpflicht betroffen? Dann kommt ggfls. die Einführung eines Europäischen Umweltmanagementsystems nach dem "Eco Management and Audit Scheme" (EMAS) in Betracht. Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Unternehmen und andere Organisationen, die am EMAS teilnehmen, stellen nicht nur sicher, dass sie alle umweltrechtlichen Vorgaben einhalten. Sie verpflichten sich zudem, ihre Umweltleistung ständig und über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu verbessern. EMAS bezweckt, Organisationen durch die Schaffung von Anreizen zu einem Umweltmanagementsystem (UMS) zu führen. Das UMS gewährleistet, dass Umweltaspekte bei allen Tätigkeiten der Organisation berücksichtigt und hierdurch Ressourcenverbrauch und Umweltbelastungen kontinuierlich verringert werden. Dies hat zudem in der Regel langfristig die Senkung von Betriebskosten zur Folge. Geprüfte Unternehmen dürfen mit dem europäischen EMAS-Logo werben, das der Öffentlichkeit die umweltfreundliche Ausrichtung des Unternehmens signalisiert.

In fünf Schritten zum EMAS-Betrieb:

1. Umweltprüfung

Zunächst werden sämtliche Umweltauswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens erfasst. Relevant sind in diesem Zusammenhang Produktionsverfahren, Produkte und Dienstleistungen, Bewertungsmethoden, die Konformität mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie bestehende Umweltmanagementpraktiken und -verfahren im Betrieb.

2. Umweltmanagementsystem

Aufgrund dieser ersten Umweltprüfung wird dann ein Umweltmanagementsystem eingeführt. Inhaltlich basiert dieses auf einer von der Unternehmensleitung zu formulierenden Umweltpolitik. Wichtigste Inhalte des Managementsystems: Es sind die Zuständigkeiten für umweltrelevante Fragen und Vorgänge zu klären, konkrete Ziele zur Verbesserung der Umweltperformance festzulegen, Mittel zur Verfolgung dieser Ziele bereitzustellen, die darauf hinführenden Vorgehensweisen abzustimmen, Schulungsbedarf für die Mitarbeiter zu klären sowie Überwachungs- und Kommunikationssysteme zu implementieren.

3. Umweltbetriebsprüfung

In diesem Schritt wird das Funktionieren des UMS überprüft. Wesentliche Prüfungsfelder sind die Umsetzung der zu Beginn formulierten Umweltpolitik sowie von konkreten Umweltzielen und dem maßnahmenorientierten Umweltprogramm. Ferner wird die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften geprüft. Die Umweltbetriebsprüfung ist regelmäßig, spätestens alle drei Jahre, zu wiederholen. Diese Pflicht zur Revalidierung ist eine besondere Anforderung des EMAS-Systems.

4. Umwelterklärung

Hierin liegt eine weitere Besonderheit von EMAS gegenüber anderen UMS: In der Umwelterklärung informiert das Unternehmen die Öffentlichkeit über Umweltpolitik, Umweltmanagementsystem, wesentliche Umweltauswirkungen, Umweltziele und das aus alledem resultierende Umweltprogramm, das festlegt, wie die selbst gesetzten Ziele durch konkrete Maßnahmen erreicht werden können. Die Umwelterklärung wird vom Unternehmen auf Anfrage (in der Regel unentgeltlich) herausgegeben. Viele Umwelterklärungen sind auch im Internet verfügbar. Die Umwelterklärung kann genutzt werden, um über die Positionierung als umweltfreundliches Unternehmen eine positive Außendarstellung zu erreichen. Die Umwelterklärung ist von einem staatlich anerkannten Umweltgutachter zu prüfen und für gültig zu erklären.

5. EMAS-Register

Das Unternehmen wird schließlich in das EMAS-Register eingetragen. EMAS-Registerstelle für den Kammerbezirk der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern ist die Industrie- und Handelskammer Hannover. Hierzu wenden Sie sich bitte an den dort zuständigen Ansprechpartner:

Dr. Alexander Witthohn
IHK Hannover
Schiffsgraben 49
30175 Hannover
Tel: 0511 3107-405
E-Mail: witthohn(at)hannover.ihk(dot)de