Fördermöglichkeiten bei Digitalisierungsvorhaben

Gerade kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene IT-Abteilungen benötigen bei der Evaluierung, Umsetzung und Finanzierung von Digitalisierungsmöglichkeiten Unterstützung. Verschiedene Förderprogramme helfen Unternehmen dabei, neue digitale Wege zu gehen.

Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.

Mit dem 2017 gestarteten Förderprogramm "go-digital" können sich kleine und mittlere Unternehmen Unterstützung bei der Digitalisierung holen. Die Förderung leistet Hilfestellung sowohl bei der Analyse der Prozesse als auch bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen.

Förderung kann für folgende Module beantragt werden:

  1. IT-Sicherheit
  2. Digitale Markterschließung
  3. Digitale Geschäftsprozesse
  4. Digitalisierungsstrategie
  5. Datenkompetenz

Eine Förderung ist möglich:

  • bis zu drei Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
  • bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
  • sowie zwei Beratertage für die IT-Sicherheit-Pflichtberatung*
    [* in jedem Projekt müssen mindestens zwei Pflichttage für IT-Sicherheitsberatung enthalten sein]
  • die maximal 30 Beratertage können auf mehrere Module aufgeteilt werden

Förderfähig sind Unternehmen:

  • mit weniger als 100 Mitarbeitern,
  • die im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
  • eine Förderfähigkeit nach De-minimis-Verordnung besitzen.

Der maximal geförderte Tagessatz für einen Berater beträgt 1.100 Euro (netto). Die Förderquote liegt einheitlich bei 50 Prozent.

Weitere Informationen:
Häufig gestellte Fragen: https://bit.ly/3ioN3yA 
Beratungsunternehmen finden: https://bit.ly/3wqH2JW 

Das neue Investitionszuschussprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ unterstützt KMU und Handwerksbetriebe mit 3 bis 499 Mitarbeitern in zwei Modulen:

•    Modul 1: Investitionen in digitale Technologien 
•    Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter zu Digitalthemen

Ziel des Programms ist es, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse zu fördern, um den Unternehmen neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden befähigt, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und die digitale Transformation im Unternehmen voranzubringen. 

Gegenstand der Förderung:

Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.
Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.
Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Qualifizierungsmaßnahme finden Sie unter „Welche Qualitätsanforderungen muss ein Weiterbildungsanbieter für „Digital Jetzt“ in Modul 2 erfüllen und wie weise ich diese nach?“.
Wichtig: Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.


Förderhöhe:

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 Euro, in Modul 2 liegt diese bei 3.000 Euro.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:

Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.

Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.

Zum Antragstool

 

Das Kompetenzzentrum Rostock bietet kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern professionelle Unterstützung und maßgeschneiderte Lösungen, mithilfe derer sie von der Digitalisierung profitieren können. Die kompetenten Ansprechpartner vor Ort und ein ausgebautes Netzwerk helfen, bestehende Herausforderungen als Chance zu nutzen. Mit kostenlosen Veranstaltungen, Praxisvorträgen oder Schulungen unterstützt das Kompetenzzentrum Unternehmen auf dem Weg zur Digitalisierung Ihrer Prozesse. Im besonderen Fokus des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Rostock stehen Unternehmen aus den Bereichen Gesundheit, Medizintechnik und Tourismus. Das Alleinstellungsmerkmal bildet dabei der Gesundheitstourismus.
Es können jedoch auch Unternehmen aller anderen Branchen die Leistungen des Kompetenzzentrums in Anspruch nehmen.

Weiterführende Informationen: https://www.kompetenzzentrum-rostock.digital/