Die IHK ist auf Bundesebene – über ihren Spitzenverband, den DIHK – auf Landesebene – über die Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs  – und vor Ort in die Entwicklung der Regelungen für Abfälle und Abwässer eingebunden. Sie verfügt über alle einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Im Rahmen eines Arbeitskreises organisiert die IHK nicht nur einen Erfahrungsaustausch. In diesem Gremium werden auch Stellungnahmen zu geplanten neuen rechtlichen Regelungen entworfen. Die Umweltberater der IHKs können die Unternehmen vor Ort beraten und – soweit erforderlich – Unternehmen bzw. Institutionen zur Problemlösung vermitteln.

Industrie/Technologie/Umwelt
Holger Beyer
Tel. +49 395 5597-206
Fax +49 395 5597-513

Ansiedlung

Bereits im Vorfeld der Industrieansiedlung ist die IHK in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden (siehe Stichwort Bauleitplanung).

Sie wird sich entsprechend dem gesamtwirtschaftlichen Bedarf der IHK-Region dafür einsetzen, dass ausreichende Industrieflächen im Bereich der Gewerbeflächen ausgewiesen werden und die planungsrechtlichen Auflagen angemessen sind. Im Rahmen des Ansiedlungsverfahrens kann die IHK anfragende Industrieunternehmen auf entsprechende Gewerbeflächen hinweisen und die Kontakte zu den Kommunen herstellen. Die IHK informiert darüber hinaus industrielle Unternehmen über alle gewerberechtlichen und umweltrechtlichen Gesetze, Verordnungen und Erlasse. Sie stellt den Kontakt zu den zuständigen Behörden (Umweltämter) her.

Koordinatorin
Standortpolitik/Wirtschaft/Umwelt

Renée Zwingmann
Tel. +49 395 5597-202
Fax +49 395 5597-513

Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFGB) Meister-BaföG

Wir beraten Sie zu diesen Fördermöglichkeiten und geben Ihnen persönliche Informationen und Hinweise für Ihre berufliche Weiterbildung. Gleichzeitig erhalten Sie Informationen der dafür zuständigen Stellen.

Koordinator
Beratung Aus- und Weiterbildung

Sebastian Bensemann
Tel. +49 395 5597-402
Fax +49 395 5597-509

Ausbildereignung

Die Ausbildungsberater prüfen das Vorliegen der persönlichen und der fachlichen Eignung des verantwortlichen Ausbilders im Ausbildungsbetrieb. Fehlt der Nachweis einer berufs- und arbeitspädagogische Eignung vermittelt er die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang, der unter anderem auch durch die IHK angeboten wird. Mit der erfolgreichen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer sind berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachgewiesen.

Ausbildungsberatung
Ines Renninger
Tel. +49 395 5597-409
Fax +49 395 5597-509

AEVO (Befreiung von der Prüfung zum Nachweis gemäss AEVO)

Auf Antrag kann die IHK vom Nachweis nach dieser Prüfung befreien, wenn eine ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Vom Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten kann befreit werden, wenn das Vorliegen der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung auf andere Weise glaubhaft gemacht wird. Dabei kann die IHK Auflagen erteilen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch die Ausbildungsberater der IHK festzustellen.

Ausbildungsberatung
Nicole Woitczak
Tel. +49 395 5597-410
Fax +49 395 5597-509

Ausbildung

Die IHK ist in die Berufsausbildung, für deren Betreuung sie sich einsetzt, von der Ausbildungsvorbereitung bis zur Prüfung umfassend eingebunden (siehe Stichworte wie z. B. Prüfung)

Ausbildungsberatung
Zweigstelle Greifswald

Tobias Feldmann
Tel. +49 395 5597-421
Fax +49 395 5597-520

Ausbildungsbetrieb

Die Ausbildungsberater der IHK beraten die Unternehmen vor Ort, in welchen Berufen ausgebildet werden kann. Wenn ein Unternehmen nicht alle Ausbildungsinhalte eines Berufsbildes vermitteln kann, organisiert die IHK eine Verbundausbildung, d. h. einzelne Ausbildungsinhalte können dann in anderen Unternehmen oder Bildungseinrichtungen vermittelt werden. Die IHK informiert über neue Ausbildungsberufe und Prüfungsregelungen.

Ausbildungsberatung
Ines Renninger
Tel. +49 395 5597-409
Fax +49 395 5597-509

Ausbildungsverhältnis

Die IHK stellt ihren Mitgliedsunternehmen ein Vertragsmuster mit den Mindestvertragsinhalten zur Verfügung. Die Ausbildungsberater beraten die Unternehmen und die Auszubildenden über die Vertragsinhalte und tragen den Ausbildungsvertrag nach Überprüfung auf Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse ein. Die IHK überwacht mit ihren Ausbildungsberatern den Verlauf der Ausbildung und steht den Unternehmen bei Fragen zur Vorbereitung und Durchführung der Ausbildung jederzeit zur Verfügung.

Ausbildungsberatung
Nicole Woitczak
Tel. +49 395 5597-410
Fax +49 395 5597-509

Ausbildungszeitraum

In allen genannten Fällen prüft die IHK, ob die Voraussetzungen für eine Verkürzung bzw. eine Verlängerung der Ausbildungszeit vorliegen. Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, wird die Änderung der Ausbildungszeit im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse registriert. Darüber hinaus berät die IHK Unternehmen und Auszubildende zu Abkürzung und Verlängerung von Berufsausbildungszeiten, die im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes möglich sind.

Ausbildungsberatung
Zweigstelle Greifswald

Tobias Feldmann
Tel. +49 395 5597-421
Fax +49 395 5597-520

Ausländerrecht

Auf Ersuchen der Ausländerbehörden prüft die IHK, ob ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes örtliches Bedürfnis an der Gewerbetätigkeit besteht.

Industrie/Technologie/Umwelt
Holger Beyer
Tel. +49 395 5597-206
Fax +49 395 5597-513

Auslandshandelskammern: AHKs

  • umfassende Information über den Leistungskatalog der AHKs und die gemeinsame Dienstleistungsmarke „DEinternational“
  • Vermittlung von Ansprechpartnern

Der Basis-Aufgabenkatalog der AHK-Büros reicht von kommerziellen Auskunftsdiensten, legislativen und administrativen Diensten, der Vertretung deutscher Messen im Ausland, von Markt- und Wirtschaftsanalysen, Technologietransfer und Umweltschutz, Handels- und Investitionsförderung bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit und beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die AHK-Büros vertreten zudem die Interessen der Unternehmen und der Politik hinsichtlich der Förderung der bilateralen Wirtschaft.

Alle AHK-Büros offerieren das gleiche Grunddienstleistungsangebot, kundenorientiert ausgerichtet auf die von Land zu Land unterschiedlichen Anforderungen der Unternehmen. Durch ihre regionale Präsenz verfügen sie über intensive lokale Markterfahrung und greifen darüber hinaus auf das umfassende Wissen sowie Kontakte des globalen AHK-Netzes zurück.

Die Einzigartigkeit dieses weltumspannenden kundenorientierten AHK-Dienstleistungsnetzes besteht zudem in der Neutralität hinsichtlich partikularer Interessen, der starken Ausrichtung auf den Mittelstand zu kostengünstigen Preisen und der Durchführung von Aufgaben im öffentlichen Interesse. Unter anderem zu diesem Zweck stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Fördergelder zur Verfügung.

International
Dagmar Enste
Tel. +49 395 5597-307
Fax +49 395 5597-513

Auslandsmessen

Ihre IHK informiert über Auslandsmessen in den unterschiedlichen Ländern sowie Branchen und unterstützt bei der Auswahl geeigneter Messen.

Unternehmen können sich zu Fördermöglichkeiten für Messebeteiligungen, die von der Bundesregierung, den Landesregierungen und der EU gewährt werden, von der IHK beraten lassen. Bei größerer Interessenzahl zu spezifischen Messen können Gemeinschaftsstände organisiert werden. Schließlich werden die IHKs von den Bundesländern zur Messebetreuung vor Ort einbezogen.

International
Dagmar Enste
Tel. +49 395 5597-307
Fax +49 395 5597-513

Außenwirtschaftsberatung

Die IHK berät in allen genannten Fragen. Neben der Vermittlung zu einer AHK (siehe Stichwort Auslandshandelskammern) hält die IHK ein eigenes länderspezifisches Beratungsangebot vor. Sie informiert auch über Vertreter vor Ort wie die Länderbüros Mecklenburg-Vorpommern, vermittelt spezielle Markterkundungen und berät über die Möglichkeit zur Gründung von Firmenpools im Ausland.

Die IHK ist der Ansprechpartner für die Abwicklung des Warenverkehrs mit dem Ausland und für die Anwendung der zahlreichen Vorschriften im In- und Ausland, so insbesondere auch für die Handhabung der vielfältigen Zollformalitäten, und die Durchführung von Außenwirtschaftsveranstaltungen.

International
Dagmar Enste
Tel. +49 395 5597-307
Fax +49 395 5597-513

Aussenwirtschaftsbescheinigungen

Die IHK informiert über die Exportvorschriften und sie erteilt Hinweise über Möglichkeiten im IHK-Bescheinigungswesen, die den Interessen der ausländischenWirtschaftspartner gerecht werden. Die IHK stellt für die exportierende Wirtschaft ihrer Region Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen aus (siehe auch Ursprungszeugnisse und Außenwirtschaftsberatung).

International
Dagmar Enste
Tel. +49 395 5597-307
Fax +49 395 5597-513

Bauleitplanung

Als Träger „öffentlicher Belange“ vertritt sie die Interessen der Wirtschaft durch Abgabe von Stellungnahmen. In der IHK-Zeitung „Faktor Wirtschaft“, im BusinessBrief sowie im Internet informiert die IHK regelmäßig über aktuelle öffentliche Auslegungen von Bauleitplänen der Gemeinden (siehe auch Flächennutzungsplan/Bebauungsplan).

Koordinatorin
Standortpolitik/Wirtschaft/Umwelt

Renée Zwingmann
Tel. +49 395 5597-202
Fax +49 395 5597-513

Begabtenförderung

Die IHK informiert die nach der Abschlussprüfung in Frage kommenden Bewerber, erläutert zu Inhalt und Möglichkeiten des Förderprogrammes, hilft bei der Auswahl geeigneter Weiterbildungen, entscheidet über die Förderfähigkeit der Anträge und zahlt die finanziellen Mittel an die Stipendiaten aus.

Prüfungen Fortbildung
Ilka Dittes
Tel. +49 395 5597-411
Fax +49 395 5597-509

Beglaubigungen

Die IHK stellt für die exportierende Wirtschaft ihrer Region Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen aus. Teilweise erforderliche Überbeglaubigungen (Legalisierungen) durch die diplomatischen Vertretungen vermittelt die IHK (siehe auch Außenwirtschaftsbescheinigungen).

International
Dagmar Enste
Tel. +49 395 5597-307
Fax +49 395 5597-513

Berufsbildung behinderter Menschen

Die IHK erlässt nach § 66 BBiG entsprechende Ausbildungsregelungen und nach § 67 entsprechende Regelungen für berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung, welche im Bedarfsfall dann zur Anwendung kommen. Weiterhin erlässt die IHK Prüfungsordnungen für Abschlussprüfungen und Regelungen der Durchführung der Berufsausbildung. Die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen müssen dabei berücksichtigt werden.

Dies gilt insbesondere für eine angepasste zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung sowie im Bedarfsfall für die Organisation der Zwischen- und Abschlussprüfungen mit Nachteilausgleich.

Ausbildungsberatung
Ines Renninger
Tel. +49 395 5597-409
Fax +49 395 5597-509

Berufliche Bildung, Rechtsvorschriften für ihre Durchführung

Die IHK als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz errichtet einen paritätisch besetzten Berufsbildungsausschuss (BBA), dessen Mitglieder von der Landesregierung auf Vorschlag der IHK und der Gewerkschaften berufen werden.

Nach dem Bedarf der Wirtschaft entwickelt die IHK Besondere Rechtsvorschriften für die Beschlussfassung im BBA.

Leiterin Bereich
Aus- und Weiterbildung

Ellen Grull
Tel. +49 395 5597-400
Fax +49 395 5597-509

Berufskraftfahrer

Die IHK berät Sie zu den Fragen der Berufskraftfahrerqualifikation. Sie nimmt die entsprechenden Prüfungen ab und stellt die Prüfungszeugnisse bzw. die Bescheinigungen zur Vorlag bei den Behörden aus.

Verkehr/Gefahrgut
Sven Müller
Tel. +49 395 5597-309
Fax +49 395 5597-513

Bezugsquellennachweis/Anschriften

Neben Branchenadressbüchern macht es die moderne EDV möglich:
Die IHK wird auch über ihre Region hinaus die gewünschten Anschriften nennen – immer sortiert nach der Matrix des statistischen Bundesamtes.

Erlaubnisverfahren und Registrierung
Grit Lyko
Tel. +49 395 5597-217
Fax +49 395 5597-512

Börsen

Die Partner finden Sie über die Börsen der IHK:

Hier finden chiffrierte Angebote und Nachfragen zusammen. Die bundesweiten Börsen erscheinen tagesaktuell im Internet. Jede IHK kann ihre Börsen-Daten im Internet „interaktiv“ und tagesaktuell pflegen, d. h. online eingeben, löschen und ändern.

Die Veröffentlichung der Angebote und Nachfragen erfolgt über das Internet, die IHK-Zeitung „Faktor Wirtschaft“ und Faltblätter.

Die IHK informiert auch über internationale Geschäftskontaktbörsen wie das E-Trade-Center.

Bürgschaften

Bund und Länder gewähren Bürgschaften zur Besicherung von Krediten. Die IHK begutachtet nicht nur den Bürgschaftsantrag, sie ist auch Mitgesellschafterinder Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH. Dort ist sie in den Gremien, insbesondere im Bewilligungsausschuss, vertreten.

Koordinator
Existenzgründung/ Unternehmensförderung

Volker Hirchert
Tel. +49 395 5597-306
Fax +49 395 5597-513

Carnets A.T.A.

Die IHK kann für die vorübergehende Ausfuhr von Messegütern, Berufsausrüstungen, Warenmustern ein Carnet A.T.A., das Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Ausfuhr, ausstellen. Es ermöglicht die erleichterte Handhabung, denn es beinhaltet die Zollformulare für die in- und ausländische Zollabfertigung und ist gleichzeitig der Bürgschein für die ausländischen Einfuhrabgaben.

Die Sicherheiten für die ausländischen Einfuhrabgaben werden mit dem Carnet A.T.A. verbürgt und müssen bei der ausländischen Zollverwaltung nicht hinterlegt werden.

International
Dagmar Enste
Tel. +49 395 5597-307
Fax +49 395 5597-513

Datenbankrecherchen

Die IHK bietet eine Reihe von Datenbanken zum Teil zur kostenlosen Recherche an:

  • Hersteller- und Lieferantenverzeichnisse: Wer liefert was?
  • das Firmeninformationssystem (FIS)
  • das Umweltinformationssystem (UMFIS)
  • das Sachverständigenverzeichnis.

Darüber hinaus sind bei der IHK über Kammergemeinschaftsunternehmen weltweite Datenbankrecherchen möglich.

Firmendatei
Jana Willert
Tel. +49 395 5597-209
Fax +49 395 5597-512

Datenschutz

Die IHK informiert über die aktuellen Datenschutzbestimmungen.

Leiterin Bereich
Recht/E-Government

Heide Klopp
Tel. +49 395 5597-205
Fax +49 395 5597-512

Dienstleistungen/Gewerbefreiheit

Die IHK berät Sie, für welche Dienstleistungen Sie eine Erlaubnis benötigen.

Soweit die Erlaubnis eine Schulung voraussetzt (z. B. Bewachungs-, Gastgewerbe, Versicherungsvermittler) übernimmt dies die IHK (siehe auch Stichwort Versicherungsvermittler/-berater).

Weiterbildung/Sach- und Fachkunde/
Seminare/Lehrgänge

Carola Pfitzner
Tel. +49 395 5597-403
Fax +49 395 5597-509

Ehrenamt

An der IHK arbeiten neben der Vollversammlung – dem obersten Beschlussorgan – hunderte Unternehmer mit

  • im Berufsbildungsausschuss
  • im Handelsausschuss
  • in den Prüfungsausschüssen
  • im Schlichtungsausschuss
  • im Haushaltsausschuss
  • im Arbeitskreis Banken
  • im Arbeitskreis Industrie/Umwelt
  • im Arbeitskreis Tourismus
  • im Arbeitskreis Verkehr
  • in der Einigungsstelle
  • als Rechnungsprüfer
  • in den Ausschüssen des DIHK.

Hauptgeschäftsführer
Torsten Haasch
Tel. +49 395 5597-100
Fax +49 395 5597-500
 

Ehrenurkunden

Für Firmenjubiläen und Mitarbeiterjubiläen hält die IHK Ehrenurkunden kostenlos bereit. Melden Sie sich einfach bei Ihrem Ansprechpartner.

Weiterhin ehrt die IHK ihre Prüfungsausschussmitglieder in einer Feierstunde.

Büro des Präsidenten
und Hauptgeschäftsführers

Anett Lieberenz
Tel. +49 395 5597-103
Fax +49 395 5597-500

Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

  • Bereitstellen und Vorbereiten von Informationen
  • Unterstützung beim Ausfüllen notwendiger Anträge
  • Zusammenstellen notwendiger Unterlagen
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Verfahrenskorrespondenz
  • Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Überwachung der Fristen
  • Auskunft zum jeweiligen Bearbeitungsstand
  • Koordinierung von Anliegen gegenüber zuständigen Behörden (Lotsenfunktion)

Als Koordinierungsstelle der EAs in Mecklenburg-Vorpommern übernimmt die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern darüber hinaus folgende Aufgaben:

  • Zentrale Kontaktstelle für alle Angelegenheiten des EAs
  • Hilfe bei der Suche nach dem zuständigen EA
  • Ansprechpartner bei grundsätzlichen Fragen zwischen den EAs und den zuständigen Behörden
  • Koordinierung der Zusammenarbeit der EAs

Koordinatorin
Recht/Steuern

Andrea Grimme
Tel. +49 395 5597-308
Fax +49 395 5597-512

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme)

Die IHK vermittelt anfragenden Unternehmen die staatlich zugelassenen Gutachter. Nach der Prüfung durch den Umweltgutachter (Validierung) wird die Organisation bei der IHK in das EMAS-Register eingetragen.

Industrie/Technologie/Umwelt
Holger Beyer
Tel. +49 395 5597-206
Fax +49 395 5597-513

Energie

Die IHK vertritt gegenüber dem Land, dem Bund und der Europäischen Union die Interessen der kammerzugehörigen Unternehmen, beispielsweise bei Stellungnahmen zu energierelevanten Gesetzgebungsverfahren.

Sie informiert die Unternehmen in der Region über effiziente Energieverwendung und aktuellen Themen der Energiepolitik.

Bei der individuellen Lösung von Energieproblemen hilft die IHK durch Beratung, Vermittlung von Kontakten zu Energieversorgern sowie zu Beratungsunternehmen.

Raumordnung/Regionalplanung/ Energie
Marten Belling
Tel. +49 395 5597-213
Fax +49 395 5597-513

Europäische Union

Ihre IHK ist über ihren Spitzenverband, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), in Brüssel mit dessen eigenem Büro und dem Büro der IHK Nord vertreten. Auf der Basis der Stellungnahmen der einzelnen IHKs formuliert der DIHK die politischen Forderungen der deutschen Wirtschaft und vertritt sie gegenüber den politischen Entscheidungsträgern.

Die IHK informiert und berät über alle wirtschaftsrelevanten EU-Vorhaben. Die IHK arbeitet eng mit dem Enterprise Europe Network in Rostock zusammen und hält selbst umfangreiches Info-Material über die EU-Förderprogramme bereit. Sie kann sagen, welche Ausbildungsabschlüsse innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden und stellt die (leider immer noch) erforderlichen Bescheinigungen aus.

Leiter Bereich   
Wirtschaft und Standortpolitik
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Ralf Pfoth
Tel. +49 395 5597-200
Fax +49 395 5597-513

Existenzgründung

Die IHK versteht sich als erster Ansprechpartner für Existenzgründer, sie berät sie im Rahmen von persönlichen Beratungsgesprächen über finanzielle Fördemöglichkeiten und bietet regelmäßig Existenzgründungsseminare an. Als fachkundige Stelle bescheinigt die IHK die Tragfähigkeit der Existenzgründung.

Koordinator
Existenzgründung/ Unternehmensförderung

Volker Hirchert
Tel. +49 395 5597-306
Fax +49 395 5597-513

Existenzsicherung

Der „Runde Tisch“ ist eine weitere Maßnahme der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern und der KfW zur Betreuung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Die IHK tritt als Regionalpartner auf und beauftragt Experten, die jeweiligen Unternehmen auf Schwachstellen hin zu untersuchen. Vor Ort werden die Ursachen ergründet und in Form von Betriebs und Schwachstellenanalysen dargestellt sowie Lösungsvorschläge erarbeitet.

Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet mit der Hausbank, dem Unternehmen und eventuell weiteren Beteiligten auf der Grundlage des vorgelegten Ergebnisberichtes des Beraters am „Runden Tisch“ ein Maßnahmenpaket zur Beseitigung der festgestellten Schwachstellen. Damit wird den Unternehmen die erforderliche Hilfestellung bei finanziellen und unternehmerischen Problemstellungen gegeben. Die rechtzeitige Inanspruchnahme externer Hilfe erhöht die Erfolgsaussichten des Unternehmens.

Tourismus
Yvonne Schnell
Tel. +49 395 5597-303
Fax +49 395 5597-513

Fahrpläne

Die IHK nimmt zu den Entwürfen der Fahrpläne in der IHK-Region, aber auch in angrenzenden Regionen Stellung und achtet so auf eine optimale Anbindung auch an das überregionale Schienennetz mit möglichst kurzen Wartezeiten beim Umsteigen.

Verkehr/Gefahrgut
Sven Müller
Tel. +49 395 5597-309
Fax +49 395 5597-513

Finanzierungshilfen

Ihre IHK berät über die gültigen Förderprogramme und ihre Konditionen. Die Förderinstitutionen halten regelmäßig dazu Bankensprechtage in der IHK ab.

Ein Antrag auf Fördermittel, den Sie bei Ihrer Hausbank bzw. dem Landesförderinstitut stellen können, wird von der IHK begutachtet. Das Gutachten wird der die Fördermittel gewährenden Stelle zugeleitet.

Koordinator
Existenzgründung/ Unternehmensförderung

Volker Hirchert
Tel. +49 395 5597-306
Fax +49 395 5597-513

Flächennutzungs-/Bebauungspläne

Die Gemeinden beteiligen die IHK bei der Aufstellung von Flächennutzungs und Bebauungsplänen. Als Träger „öffentlicher Belange“ vertritt sie die Interessen der Wirtschaft durch Abgabe von Stellungnahmen. Berücksichtigt werden dabei sowohl die Interessen der ansässigen und von der Planung betroffenen Unternehmen als auch regional-wirtschaftliche Interessen.

In der IHK-Zeitung „Faktor Wirtschaft“, im BusinessBrief sowie im Internet informiert die IHK regelmäßig über aktuelle öffentliche Auslegungen von Bauleitplänen der Gemeinden.

Koordinatorin
Standortpolitik/Wirtschaft/Umwelt

Renée Zwingmann
Tel. +49 395 5597-202
Fax +49 395 5597-513

Formulare (Außenwirtschaft)

Die IHK stellt die Außenwirtschaftsformulare zur Verfügung, sie führt Beratungen zur Anwendung der Formulare durch und sie gibt Anleitung zum Ausfüllen (siehe auch Außenwirtschaftsberatung).

International
Dagmar Enste
Tel. +49 395 5597-307
Fax +49 395 5597-513

Forschung

Die IHK hält engen Kontakt zu den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihrer Region. Sie vermittelt auch zwischen Hochschule und Unternehmen (siehe Stichwort: Technologie/Innovation).

Industrie/Technologie/Umwelt
Holger Beyer
Tel. +49 395 5597-206
Fax +49 395 5597-513

Gefahrgutbeauftragte

Die IHK erkennt den Schulungsträger an und überwacht die Schulungslehrgänge. Sie nimmt Prüfungen ab und stellt die Schulungsnachweise aus.

Verkehr/Gefahrgut
Sven Müller
Tel. +49 395 5597-309
Fax +49 395 5597-513

Gefahrgutfahrer

Wie bei den Gefahrgutbeauftragten erkennt die IHK spezielle Gefahrgutfahrerlehrgänge an, überwacht die Schulungsnachweise, nimmt Prüfungen ab und stellt die ADR-Bescheinigungen aus.

Verkehr/Gefahrgut
Sven Müller
Tel. +49 395 5597-309
Fax +49 395 5597-513

Gewerbeflächen

Innerhalb ihrer Region setzt sich die IHK dafür ein, dass die Kommunen in ausreichendem Maße Gewerbeflächen vorhalten und diese auch gut erschlossen und verkehrlich angebunden sind. Anfragenden Unternehmen kann die IHK freie Gewerbeflächen in der Region benennen und die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Kommune vermitteln. Dazu stellt sie Informationen über die Gewerbeflächen auf ihrer Internetplattform zur Verfügung. Auch in die Bauleitplanung ist die IHK eingebunden (siehe Stichwort Bauleitplanung).

Koordinatorin
Standortpolitik/Wirtschaft/Umwelt

Renée Zwingmann
Tel. +49 395 5597-202
Fax +49 395 5597-513

Gewerbeuntersagung

Die für die Gewerbeuntersagung zuständige Ordnungsbehörde bittet die IHK um eine gutachterliche Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen. Die IHK prüft die Vorwürfe und hört den Betroffenen hierzu.

Koordinatorin
Recht/Steuern

Andrea Grimme
Tel. +49 395 5597-308
Fax +49 395 5597-512

Gewerblicher Rechtsschutz

Erfolgreiche Tüftler werden von der IHK über die Möglichkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes, das Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt und die Nutzungsrechte aus den gewerblichen Schutzrechten informiert.

In das Eintragungsverfahren von Warenzeichen und Dienstleistungsmarken beim Deutschen Patent- und Markenamt ist die IHK dann unmittelbar eingebunden, wenn die Eintragung der Marke von ihrer Verkehrsdurchsetzung abhängig ist.

Die IHK ermittelt dann auf Anforderung des Deutschen Patent- und Markenamtes, ob die Marke in den sog. beteiligten Verkehrskreisen, das sind Wettbewerber, Zulieferer und Abnehmer, bekannt ist.

Koordinatorin
Recht/Steuern

Andrea Grimme
Tel. +49 395 5597-308
Fax +49 395 5597-512

Gleichstellung von Zeugnissen

Die IHK prüft, ob und inwieweit ein ausländisches Prüfungszeugnis oder ein Befähigungsnachweis mit einem deutschen Berufsbildungsabschluss vergleichbar ist. Ist eine Vergleichbarkeit gegeben, bescheinigt die IHK dem Antragsteller eine Gleichstellung/Anerkennung bzw. Vergleichbarkeitsüberprüfung seines Abschlusses mit dem betreffenden deutschen Berufsbildungsabschluss.

Koordinator
Beratung Aus- und Weiterbildung

Sebastian Bensemann
Tel. +49 395 5597-402
Fax +49 395 5597-509

Güterkraftverkehr

Die Fachkundeprüfung wird vor einem von der IHK eingerichteten Prüfungsausschuss abgelegt. Der Lehrgang selbst wird von anderen Institutionen bzw. Unternehmen, Fahrschulen, angeboten. Im Genehmigungsverfahren wird die IHK gehört. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren wird die IHK bei jedem Antrag zur Stellungnahme aufgefordert.

Verkehr/Gefahrgut
Sven Müller
Tel. +49 395 5597-309
Fax +49 395 5597-513

Handel

Sowohl in der Handelspolitik (siehe z. B. Stichwort Stadtmarketing), wie auch im Bereich der Planung und der Betreuung ist die IHK für den Handel aktiv. Die IHK unterstützt die Revitalisierung der Innenstädte.

Handel/Tourismus
Zweigstelle Greifswald

N.N.
Tel. +49 395 5597-321
Fax +49 395 5597-520

Handelsbräuche

Auf Anforderung durch die Gerichte ermittelt die IHK zu Neubrandenburg durch Befragung von Unternehmen derselben Branche, ob ein im Prozess behaupteter Handelsbrauch besteht. Eine derartige Befragung kann auch bundesweit – dann über den DIHK – erfolgen. Jede IHK verfügt über ein Register der festgestellten Handelsbräuche.

Dienstleistungen/Handel
Zweigstelle Greifswald

Steffen Piechullek
Tel. +49 395 5597-322
Fax +49 395 5597-520

Handelsregister

Die IHK berät die Unternehmen bei der Wahl des Namens (der Firma). Dabei bietet sie umfangreiche Firmenrecherchen an. So kann sichergestellt werden, dass der gewählte Name den gesetzlichen Vorgaben des Firmenrechts entspricht. Die IHK nimmt zu den Anträgen auf Eintragung in das Handelsregister gutachterlich Stellung. Sie hat die Möglichkeit, unrichtige Eintragungen im Rechtsweg anzufechten.

Die IHK erhält alle Änderungen handelsregisterlicher Eintragungen und informiert über diese.

Koordinatorin
Recht/Steuern

Andrea Grimme
Tel. +49 395 5597-308
Fax +49 395 5597-512

HdW "Haus der Wirtschaft"

Das Deutsch-Polnische Projekt „Haus der Wirtschaft“ in Szczecin fördert deutsche und polnische Unternehmen mit seinen spezifischen Informations- und Beratungsangeboten sowie seinen Möglichkeiten praktischer Unterstützung. So erhalten die Firmen beider Staaten individuelle und kompetente Antworten auf ihre konkreten Anfragen.

International
Dagmar Enste
Tel. +49 395 5597-307
Fax +49 395 5597-513

IHK-Aufstiegsfortbildung

Die IHK organisiert die entsprechenden Fortbildungsprüfungen und bietet teilweise Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfungen an. Sie berät Fortbildungswillige.

Prüfungen Fortbildung
Ilka Dittes
Tel. +49 395 5597-411
Fax +49 395 5597-509

IHK-Zertifikatslehrgänge und -seminare

Die IHK selbst oder gemeinsam mit Bildungsträgern der Region entwickelt Curricula, um die spezifischen betriebliche Bildungsbedarfe der Unternehmen zu decken. In Tagesseminaren und Firmenschulungen können berufliche Fähigkeiten vertieft, aktualisiert und ausgebaut werden.

Die IHK organisiert Lehrgänge und Seminare, nimmt Testatsprüfungen ab und erstellt die Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen.

Weiterbildung/Sach- und Fachkunde/
Seminare/Lehrgänge

Carola Pfitzner
Tel. +49 395 5597-403
Fax +49 395 5597-509

IHK-Zugehörigkeit

Jedes Gewerbe muss beim Gewerbeamt der zuständigen Kommune angemeldet werden. Eine Durchschrift dieser Anmeldung wird die Kommune der IHK zusenden. Grundsätzlich gilt, dass das Unternehmen mit der Gewerbeanmeldung Mitglied der IHK ist. Die Mitgliedschaft endet mit der Gewerbeabmeldung, die ebenfalls bei der Kommune vorzunehmen ist.

Die IHK informiert über den Beginn der Mitgliedschaft.

Jährlich ist an die IHK ein Beitrag zu entrichten, aufgeschlüsselt nach Grundbeitrag und Umlage. Nur der Rahmen für die Beitragserhebung ist gesetzlich geregelt. Die Beitragshöhe selbst wird von der Vollversammlung der IHK festgesetzt.

Für die Dienstleistungen, die die IHK anstelle des Staates und damit hoheitlich übernimmt (z. B. die berufliche Ausbildung) werden Gebühren erhoben, deren Höhe ebenfalls von der Vollversammlung beschlossen wird. Die Festsetzung der Gebührenhöhe wie auch die Einführung neuer Gebühren bedarf der Genehmigung des Wirtschaftsministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Für die freiwilligen Serviceleistungen der IHK werden in Einzelfällen Entgelte erhoben, z. B. für die Teilnahme an Seminarveranstaltungen. Diese Entgelte werden nach Kalkulation von der IHK selbst festgesetzt.

Über die Höhe der Beiträge, der Gebühren und Entgelte werden die Unternehmen informiert durch die Bekanntmachung in der IHK-Zeitung „Faktor Wirtschaft“.

Koordinator
Firmendatei/Beitrag

Bernd Grunwald
Tel. +49 395 5597-208
Fax +49 395 5597-512

Industrie

Die Industriebetreuung durch die IHK ist äußerst vielfältig. Sie erstreckt sich von Beratungen zur Existenzgründung und Existenzsicherung über die Betreuung von Investoren bis hin zu Hilfestellungen in Fragen CE-Kennzeichnung oder der Zertifizierung.

Koordinator
Existenzgründung/ Unternehmensförderung

Volker Hirchert
Tel. +49 395 5597-306
Fax +49 395 5597-513

Industrie/Handwerk – Abgrenzung

Schon im Rahmen der Existenzgründungsberatung (siehe Stichwort Existenzgründer) informiert und berät die IHK, ob es sich um einen handwerklichen oder nichthandwerklichen Betrieb handelt. Wenn sich Zweifelsfragen ergeben, wird die IHK mit der jeweiligen Handwerkskammer Rücksprache nehmen.

Erlaubnisverfahren und Registrierung
Grit Lyko
Tel. +49 395 5597-217
Fax +49 395 5597-512

Insolvenzen

Die IHK gibt Auskünfte zum Ablauf des Insolvenzverfahrens und über die verschiedenen Verfahrensarten.

Koordinator
Firmendatei/Beitrag

Bernd Grunwald
Tel. +49 395 5597-208
Fax +49 395 5597-512

Konjunkturbeobachtung

In regelmäßigen Abständen – dreimal im Jahr – befragt die IHK die Unternehmen der unterschiedlichen Wirtschaftszweige und Branchen der Region danach, wie sie ihre gegenwärtige und ihre zukünftige Geschäftslage einschätzen. Die Zusammenfassung dieser Antworten beeinflusst die regional-wirtschaftspolitische Tätigkeit der IHK (siehe Stichwort Wirtschaftspolitik). Die Konjunkturberichte aller IHKs wiederum sind die Grundlage für die Konjunkturanalyse des DIHK, die ihrerseits in die konjunkturelle Bewertung eingeht, wie sie z. B. vorgenommen wird vom Sachverständigenrat, der Deutschen Bundesbank und der Bundesregierung

Wirtschaft/Arbeit
Dr. Dorothea Lucke
Tel. +49 395 5597-203
Fax +49 395 5597-513

Kreislaufwirtschaft

Die IHK ist im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ausdrücklich dazu berufen, die Unternehmen ihrer Region im Hinblick auf das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu beraten. Dies erfolgt durch die Umweltberater der IHK.

Industrie/Technologie/Umwelt
Holger Beyer
Tel. +49 395 5597-206
Fax +49 395 5597-513

Landesraumentwicklungsprogramm

Die IHK als Vertreterin der Wirtschaft ihrer Region ist wegen ihrer Kenntnis über die Erfordernisse der regionalen Wirtschaft in die Erarbeitung des Landesraumordnungsprogrammes eingebunden.

Raumordnung/Regionalplanung/ Energie
Marten Belling
Tel. +49 395 5597-213
Fax +49 395 5597-513

Lkw-Fahrverbote/Ausnahmen

Die IHK prüft und bescheinigt gegenüber der Straßenverkehrsbehörde die Dringlichkeit der Ausnahme.

Verkehr/Gefahrgut
Sven Müller
Tel. +49 395 5597-309
Fax +49 395 5597-513

Märkte/Ausstellungen/Wanderlager

Messen, Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen müssen vom Ordnungsamt der zuständigen Kommune festgesetzt werden. Nur dann sind die Messeteilnehmer von einigen gesetzlichen Beschränkungen des Ladenöffnungsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit. Die zuständige Kommune bittet die IHK vor Festsetzung der Veranstaltung um eine gutachterliche Stellungnahme. Darin wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine derartige Veranstaltung erfüllt sind. Ebenso wird die IHK in die Überprüfung von Wanderlagern eingeschaltet. Wer auf ein Wanderlager durch eine öffentliche Ankündigung hinweist, hat dies der Behörde zehn Kalendertage vor Beginn der für den vor Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.

Koordinatorin
Recht/Steuern

Andrea Grimme
Tel. +49 395 5597-308
Fax +49 395 5597-512

Messen

Die IHK informiert über alle überregional bedeutsamen in- und ausländischen Messen und Ausstellungen. Für Messeunerfahrene ist sie ein kompetenter Ansprechpartner, der beratende Hilfe für den Messestart leistet. Sie informiert über Messebeteiligungen und deren finanzielle Förderung und stellt den Kontakt zur jeweiligen Messegesellschaft her. Durch Mitarbeit in verschiedenen Messegremien trägt sie dazu bei, dass eine gezielte Auswahl und regionale Schwerpunktsetzung für amtliche Auslandsmessebeteiligungen erfolgt, die den Unternehmen langfristig Absatzmöglichkeiten sichert.

Für ausgesuchte Inlandsmessen übernimmt die IHK den Verkauf von Messekarten und Messekatalogen, Durchführung von Messeseminaren und Messebesuchen.

Neue Medien

Die IHK berät in Fragen der Existenzgründung und Existenzsicherung rund um den Komplex Neue Medien.

Als Mitinitiator der IT-Initiative Mecklenburg-Vorpommern trägt die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern ihren Teil mit dazu bei, die Ressourcen dieser Branche zu entwickeln, zu bündeln und professionell zu vermarkten.

Tourismus
Yvonne Schnell
Tel. +49 395 5597-303
Fax +49 395 5597-513

Öffentliches Auftragswesen

Die IHK berät die Unternehmen ihrer Region über das Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge. Sie stellt den Kontakt interessierter Unternehmen zur Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V. her. Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommen ist Mitglied dieses Vereins. Die Auftragsberatungsstelle recherchiert aktuelle Ausschreibungen und leitet auf Anfrage entsprechende Informationen an interessierte Unternehmen weiter.

Sie informiert die Unternehmen über neue Entwicklungen und Problemstellungen im öffentlichen Auftragswesen. Zusammen mit der Auftragsberatungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern führt die IHK zu Neubrandenburg monatliche individuelle Sprechtage für die Wirtschaft der Region durch.

Gemeinsam organisierte Fachseminare zu praxisbezogenen Themenstellungen vervollkommnen das Serviceangebot beider Einrichtungen.

Ansprechpartner:

Industrie/Technologie/Umwelt
Holger Beyer
Tel. +49 395 5597-206
Fax +49 395 5597-513

Personenbeförderung

Ein von der IHK eingesetzter Prüfungsausschuss überprüft die Fachkunde. Die entsprechenden Lehrgänge selbst werden von anderen Institutionen oder Unternehmen wie z. B. Fahrschulen angeboten. Im Genehmigungsverfahren wird die IHK gehört. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren wird die IHK bei jedem Antrag zur Stellungnahme aufgefordert.

Verkehr/Gefahrgut
Sven Müller
Tel. +49 395 5597-309
Fax +49 395 5597-513

Post- und Fernmeldewesen

Die IHK informiert die Unternehmen ihrer Region über die jeweilige technische Entwicklung im Bereich des Post- und Fernmeldewesens, Möglichkeiten der Inanspruchnahme und Nutzungsbedingungen. Über den ständigen Kontakt mit den für die erforderliche Infrastruktur zuständigen Einrichtungen und Institutionen wie Telekom, Deutsche Post und andere private Anbieter sorgt sie für ein flächendeckendes Netz im Interesse der in der Region ansässigen Unternehmen.

Industrie/Technologie/Umwelt
Holger Beyer
Tel. +49 395 5597-206
Fax +49 395 5597-513

Presse/Öffentlichkeitsarbeit

Die IHK betreibt eine offensive Informations-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Wichtigstes Instrument dabei ist die zehnmal im Jahr erscheinende Zeitung „Faktor Wirtschaft“. Sie enthält nicht nur wichtige Informationen für das Management, sondern darüber hinaus auch Hinweise auf die Entwicklung in der Region.

Zusätzliche Informationswege sind regelmäßig oder unregelmäßig erscheinende Publikationen, die Internetseite der IHK, Nachrichten in lokalen Fernsehsendern und der IHK-BusinessBrief.

Darüber hinaus veranstaltete die IHK zu besonderen Themen Pressekonferenzen, gibt Pressemitteilungen heraus, um dadurch auch ihrer wirtschaftspolitischen Arbeit das zusätzliche Gewicht in der Öffentlichkeit zu verleihen.

Und nicht zuletzt hält die IHK zu bestimmten Themen Broschüren und Faltblätter mit geldwerten Tipps für Unternehmen bereit. Zu den in der IHK-Region stattfindenden Messen, zu Fragen des Zollrechts etc..

Pressestelle
Eckhard Behr
Tel. +49 395 5597-104
Fax +49 395 5597-500

Prüfungen

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz zuständig für die Abnahme der Prüfungen in kaufmännisch- und kaufmännisch-verwandten und gewerblichtechnischen Ausbildungsberufen der Erstausbildung in den nichthandwerklichen Gewerbeberufen.

Der Berufsbildungsausschuss der IHK beschließt die für die Prüfungsdurchführung erforderlichen Prüfungsordnungen. Die IHK errichtet Prüfungsausschüsse, in denen Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertreter und Lehrer paritätisch ehrenamtlich tätig sind, organisiert die Durchführung schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfungen.

Ferner überprüft sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung der Auszubildenden, Umschüler und externen Prüfungsbewerber und stellt nach bestandener Prüfung die Zeugnisse aus.

Prüfungen Erstausbildung -
kaufmännisch/verwandte Berufe

Birgit Augustin
Tel. +49 395 5597-405
Fax +49 395 5597-509

Rechtsfragen

Die IHK berät ihre Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts, übernimmt aber keine Einzelrechtsvertretung.

Einige Gesetze weisen der IHK besondere Aufgaben zu:

  • Die IHK nimmt zu Handelsregistereintragungen gutachtlich Stellung und berät folglich auch bei der Namens- (Firmen-)wahl (siehe Stichwort Handelsregister). Im Rahmen dieser Tätigkeit prüft sie auch Gesellschaftsverträge, insbesondere auf die Zulässigkeit der Firma und der Vertretungsbefugnisse hin. Ist nach dem Aktiengesetz eine Gründungsprüfung erforderlich, berät sie den Registerrichter bei der Auswahl der Gründungsprüfer und erhält den Gründungsbericht zur Einsichtnahme auch durch Dritte.
  • Die IHK ist berechtigt, das Kleingedruckte – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen und bei deren Unzulässigkeit gegen die Verwendung einzuschreiten.
  • Das Wettbewerbsrecht ermächtigt die IHK zum Einschreiten gegen unlauteren Wettbewerb (siehe Stichwort Handel, Wettbewerbsregeln).

Darüber hinaus schlägt die IHK Unternehmer zur Berufung als ehrenamtliche Finanz- und Handelsrichter vor.

Leiterin Bereich
Recht/E-Government

Heide Klopp
Tel. +49 395 5597-205
Fax +49 395 5597-512

Regionale Raumentwicklungsprogramme

Die Regionalen Planungsverbände beteiligen die IHK am Prozess der Aufstellung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme. Hierbei nimmt die IHK Einfluss auf eine auch für die Wirtschaft verträgliche Raumordnung.

Raumordnung/Regionalplanung/ Energie
Marten Belling
Tel. +49 395 5597-213
Fax +49 395 5597-513

Regionalplanung/Raumordnungsverfahren

Als Vertreter der regionalen Wirtschaft hat die IHK ausgewogen die Gesamtinteressen der regionalen Wirtschaft in die raumordnerische Beurteilung einzubringen. Dies geschieht in der Regel auf der Grundlage von Konsultationen betroffener Mitgliedsunternehmen und Investoren.

Die IHK gibt zu den Vorhaben Stellungnahmen gegenüber der Verfahren führenden Behörde ab. Das wirtschaftliche Gesamtinteresse wie auch die übergreifenden Standortfaktoren müssen für die IHK Vorrang haben. Deshalb kann eine Meinungsäußerung der IHK nicht immer die Individualinteressen einzelner Mitgliedsunternehmen wiedergeben. Wichtig ist aber, dass betroffene Unternehmen die IHK mit ihren Standpunkten vertraut machen und ihre Interessen einbringen.

Raumordnung/Regionalplanung/ Energie
Marten Belling
Tel. +49 395 5597-213
Fax +49 395 5597-513

Sachkundeprüfungen

Soweit die IHK nach Landesgesetz zuständig ist, organisiert sie die Schulung und nimmt die Prüfung ab. Anderenfalls vermittelt sie an den zuständigen Schulungs- und Prüfungsträger.

Weiterbildung/Sach- und Fachkunde/
Seminare/Lehrgänge

Carola Pfitzner
Tel. +49 395 5597-403
Fax +49 395 5597-509

Sachverständige/Probenehmer/Versteigerer

In allen Bundesländern sind die IHKs dazu berufen, Sachverständige und Probenehmer öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die IHKs auch für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern zuständig. Der Bewerber bzw. die Bewerberinum eine öffentliche Bestellung und Vereidigung muss seine bzw. ihre besondere Fachkunde vor einem von den IHKs bestellten Fachgremium unter Beweis stellen. Zusätzlich muss er oder sie seine bzw. ihre persönliche Zuverlässigkeit durch Referenzen nachweisen. Der formale Akt der öffentlichen Bestellung und Vereidigung wird durch den Präsidenten der IHK vorgenommen.

Im Anschluss daran betreut die IHK den Sachverständigen bzw. die Sachverständige, Probenehmer oder Versteigerer indem sie ihn bzw. sie auf Weiterbildungsmöglichkeiten hinweist – der Sachverständige und die Sachverständige, Probenehmer oder Versteigerer sind verpflichtet, sich weiterzubilden – und seine bzw. ihre Tätigkeit überwacht.

Alle IHKs halten nach Fachbereichen unterteilte Verzeichnisse der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Probenehmer oder Versteigerer vor.

Schienen-/Straßenplanung

Die zuständige Planungsbehörde wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auch die IHK anhören. Diese gibt eine Stellungnahme zu den Planvorhaben ab.

Verkehr/Gefahrgut
Sven Müller
Tel. +49 395 5597-309
Fax +49 395 5597-513

Schlichtung

Die IHK hat teils aus gesetzlichen Verpflichtungen, teils als Service verschiedene Schlichtungseinrichtungen eingerichtet. Hierfür sind Verfahrensordnungen von der Vollversammlung der IHK verabschiedet und bekanntgemacht worden. Die Vorsitzenden der jeweiligen Schlichtungsstelle sind ebenfalls von der Vollversammlung der IHK benannt. Im Einzelnen handelt es sich um:

  • Die Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Einigungsstelle soll vordringlich Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen, aber auch zwischen Vereinen zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und Unternehmen andererseits schlichten.
  • Hilfe bei Verbraucherbeschwerden. An die IHK können sich Verbraucher wenden, wenn es in der Abwicklung von Verträgen Probleme gibt.
  • Schiedsgerichte. Sie entscheiden anstelle der ordentlichen Gerichte über Streitigkeiten zwischen Unternehmen.

Für Streitigkeiten im Bereich des Bauwesens hält die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern eine Schlichtungs- und Schiedsordnung bereit.

Soweit sich die Partien nicht auf einen Schlichter oder Schiedsrichter einigen können, benennt sie auf Anfrage geeignete Persönlichkeiten. Damit trägt die IHK auch zur Entlastung der Justiz bei.

Soweit die IHK kein eigenes Schiedsgericht vorhält, wird sie an die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. in Bonn verweisen, an der alle IHKs über den DIHK beteiligt sind. Ziel der Verhandlungen vor den genannten Einrichtungen ist die gütliche Beilegung eines Streites.

Vergleichen sich die Parteien, ist der Gang zur staatlichen Gerichtsbarkeit überflüssig. Eine dem gerichtlichen Urteil gleichwertige Entscheidung können ausschließlich die Schiedsgerichte treffen.

Leiterin Bereich
Recht/E-Government

Heide Klopp
Tel. +49 395 5597-205
Fax +49 395 5597-512

Die IHK beruft die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter des Schlichtungsausschusses und übernimmt dessen Geschäftsführung. Die IHK organisiert und koordiniert das anhängige Schlichtungsverfahren, wie z.B. die Ladung der Beteiligten, Anforderung und Aufbereitung notwendiger Verhandlungsunterlagen, Protokollführung und Nachbereitung.

Ausbildungsberatung
Nicole Woitczak
Tel. +49 395 5597-410
Fax +49 395 5597-509

Stadtmarketing

Gemeinsam mit den Verantwortlichen aus Kommunen, Handel und sonstigen interessierten Berufsvertretungen unterstützt die IHK das Marketing der Städte ihres Bezirkes. Gelegentlich ist die IHK auch in die Gremien der das Stadtmarketing tragenden Institutionen eingebunden.

Dienstleistungen/Handel
Zweigstelle Greifswald

Steffen Piechullek
Tel. +49 395 5597-322
Fax +49 395 5597-520

Standort/Handel

Die IHK ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne beteiligt. Sie nimmt gutachterlich zu der Frage Stellung, ob und unter welchen Voraussetzungen großflächiger Einzelhandel angesiedelt werden kann. Sie analysiert die möglichen strukturellen Auswirkungen von Einzelhandelsgroßbetrieben. Auch bei der Festschreibung einer Sortimentsbegrenzung für den großflächigen Einzelhandel ist die IHK beteiligt.

Koordinatorin
Standortpolitik/Wirtschaft/Umwelt

Renée Zwingmann
Tel. +49 395 5597-202
Fax +49 395 5597-513

Statistik

Die IHK verfügt über alle wesentlichen, die Wirtschaft betreffenden statistischen Daten. Sie bezieht diese Daten teilweise über eigene Erhebungen, von Marktforschungseinrichtungen (z. B. GfK Geomarketing GmbH), Institutionen und Behörden (z. B. der Bundesagentur für Arbeit), aber auch von den Statistischen Landesämtern. Wichtige statistische Daten werden regelmäßig in der IHK-Zeitschrift veröffentlicht, können aber auch abgerufen werden.

Wirtschaft/Arbeit
Dr. Dorothea Lucke
Tel. +49 395 5597-203
Fax +49 395 5597-513

Steuern/Kommunale Haushalte

Die IHK nimmt Einfluss auf die Entwicklung des Steuerrechts in Bund, Land und Gemeinden. Über ihren Spitzenverband, den DIHK, beeinflusst sie die Steuergesetzgebung des Bundes. Durch direkte Kontaktaufnahme mit den Kommunen nimmt sie Einfluss auf die kommunalen Steuern, insbesondere die Gewerbesteuerhöhe.

Leiterin Bereich
Recht/E-Government

Heide Klopp
Tel. +49 395 5597-205
Fax +49 395 5597-512

Technologie/Innovation

Die IHK berät in Fragen rund um die Themen Technologie und Innovation und fertigt dazu u.a. fachliche Stellungnahmen an. Sie hält Kontakt zu den Forschungseinrichtungen (siehe Stichwort Forschung). Sie vermittelt im Rahmen des Technologietransfers darüber hinaus den Kontakt zwischen Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen. Die IHK führt für die Belebung des Technologietransfers durch Aktivierung des Angebots- und Nachfragepotenzials eine Technologiebörse (siehe Stichwort Börsen).

Industrie/Technologie/Umwelt
Holger Beyer
Tel. +49 395 5597-206
Fax +49 395 5597-513

Tourismus

Die Industrie- und Handelskammer berät und informiert die gastgewerblichen Unternehmen ebenso wie die Reisevermittler und Reiseveranstalter über aktuelle Trends.

Sie äußert sich zu Richtlinien und Verordnungen, die von Seiten der Europäischen Union direkt oder indirekt den Tourismus betreffen und nimmt auch Stellung zu Gesetzen und Gesetzentwürfen auf Bundes- und Landes-Ebene. Nicht zuletzt die IHK ist es, die bei der Aus- und Weiterbildung den Tourismusunternehmen hilft. Schließlich wirkt die IHK auf vielen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden) bei der Tourismusplanung mit und setzt sich für eine optimale Tourismusinfrastruktur ein.

Die IHK arbeitet intensiv mit den Tourismusverbänden und -vereinen zusammen und setzt eine gemeinsame Interessenvertretung mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) um.

Tourismus
Yvonne Schnell
Tel. +49 395 5597-303
Fax +49 395 5597-513

Umschulung

Wie im Bereich der Ausbildung (siehe Stichwort Ausbildung) überwacht die IHK die Umschulung, organisiert die Abschlussprüfung, regelt die Zulassungsvoraussetzungen, bildet die Prüfungsausschüsse und fertigt die Prüfungszeugnisse aus.

Koordinator
Beratung Aus- und Weiterbildung

Sebastian Bensemann
Tel. +49 395 5597-402
Fax +49 395 5597-509

Umweltschutz

Die IHK ist Berater in Umweltschutzfragen. Die IHK-Umweltberater können unmittelbar Auskunft geben, sie können auch Auskunft über Fachberater und entsprechende Fachuntersuchungen geben.

Industrie/Technologie/Umwelt
Holger Beyer
Tel. +49 395 5597-206
Fax +49 395 5597-513

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Bundeswehr, Technisches Hilfswerk oder andere Institutionen dürfen derartige Arbeiten nur ausführen, wenn die IHK eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Die IHK prüft, ob die Aufträge gewerbliche Unternehmen übernehmen könnten.

Wirtschaft/Arbeit
Dr. Dorothea Lucke
Tel. +49 395 5597-203
Fax +49 395 5597-513

Ursprungszeugnis

Die IHK ist zuständig für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen. Die IHK ist der Ansprechpartner für das nichtpräferentielle Ursprungsrecht der EU, sie steht den Herstellern für Fragen der ursprungsbegründenden Be- und Verarbeitung als kompetenter Partner zur Verfügung und sie erteilt Auskünfte zu Ursprungsnachweisen.

Die IHK gibt Hinweise zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen in anderen Ländern, die bei der Einfuhr bzw. als Ursprungsnachweis von Bedeutung sein können (siehe auch Außenwirtschaftsbescheinigungen).

International
Dagmar Enste
Tel. +49 395 5597-307
Fax +49 395 5597-513

Verbundausbildung

Die Ausbildungsberater der IHK übernehmen beratende Aufgaben zur Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Verbundausbildung und geben Hinweise zu Fördermöglichkeiten. Die Ausbildungsberater unterstützen bei der Erstellung der Durchlaufpläne für die Ausbildung bei den Verbundpartnern.

Ausbildungsberatung
Zweigstelle Greifswald

Tobias Feldmann
Tel. +49 395 5597-421
Fax +49 395 5597-520

Versicherungsvermittler/-berater

Die IHK führt das Versicherungsvermittlerregister und erteilt die Erlaubnis für die Ausübung der Versicherungsvermittlung/-beratung.

Erlaubnisverfahren und Registrierung
Grit Lyko
Tel. +49 395 5597-217
Fax +49 395 5597-512

Wehr- und Zivildienstfragen

Die IHK äußert sich gutachterlich zu der Zurückstellung. Sie hat dabei sowohl das öffentliche Interesse an der Ableistung des Wehr-/Zivildienstes bzw. der Teilnahme an einer Wehrübung als auch das Interesse des Betriebes bzw. des Unternehmens an der Zurückstellung zu berücksichtigen.

Industrie/Technologie/Umwelt
Holger Beyer
Tel. +49 395 5597-206
Fax +49 395 5597-513

Weiterbildung

Als Partner der Wirtschaft bietet die IHK praxisbezogene Beratung und Hilfe für die Planung und Durchführung der betrieblichen Weiterbildung und Personalentwicklung.

Hierzu gehören u.a. IHK-Seminare, -Lehrgänge, -Weiterbildungsprüfungen, maßgeschneiderte Firmenseminare sowie eine zielgerichtete Weiterbildungsberatung und -information für Betriebe und Mitarbeiter. Die IHK ist Anlauf- und Koordinationsstelle für die Weiterbildungsfragen der regionalen Wirtschaft.

Die IHK setzt sich dafür ein, dass innovative und praxisbezogene Angebote auf dem pluralen Weiterbildungsmarkt ohne staatliche Eingriffe eine Chance haben. Qualität und Unternehmensnähe der IHK-Angebote in der Weiterbildung bieten hierfür Maßstäbe.

Koordinator
Beratung Aus- und Weiterbildung

Sebastian Bensemann
Tel. +49 395 5597-402
Fax +49 395 5597-509

Wettbewerbsregeln

Die IHK überwacht das Einhalten der Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Stellt sie Rechtsverstöße fest, kann sie Abmahnungen aussprechen und auch im Klagewege gegen den Wettbewerbssünder vorgehen.

Häufig bedient sie sich dabei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (siehe auch Stichworte Schlichtung, Einigungsstelle, Schiedsgerichte, Verbraucherbeschwerden).

Koordinatorin
Recht/Steuern

Andrea Grimme
Tel. +49 395 5597-308
Fax +49 395 5597-512

Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD)

Die IHK betreut den Wirtschaftsjuniorenkreis Neubrandenburg sowohl finanziell als auch durch kompetente Gesprächspartner zu wirtschaftlich relevanten Themen im Rahmen der Junioren-Wirtschaftsgespräche. Darüber hinaus sind die Wirtschaftsjunioren in einer Reihe von ehrenamtlich arbeitenden Gremien – angefangen bei der Vollversammlung – bei der IHK direkt einbezogen.

Büro des Präsidenten
und Hauptgeschäftsführers

Anett Lieberenz
Tel. +49 395 5597-103
Fax +49 395 5597-500

Wirtschaftspolitik

Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag, Wahrnehmung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirkes, ist die IHK die wirtschaftspolitische Interessenvertretung vor Ort. Sie hält Kontakt zu den Kommunen und Kreisen ebenso wie zur Landesregierung und über den DIHK zur Bundesregierung und zur Europäischen Union. Im Rahmen dieser Tätigkeit nimmt sie zu Gesetzentwürfen Stellung. Die IHK gibt Anregungen z.B. für die Einrichtung bestimmter Infrastrukturmaßnahmen.

Ebenso trägt sie die Bedenken der regionalen Wirtschaft vor, wenn beabsichtigte Maßnahmen wirtschaftsschädlich sein können. Die IHK hält Kontakt zu allen kommunalen und staatlichen Einrichtungen. Sie wird bei der Wahrnehmung ihrer wirtschaftspolitischen Aufgabe stets das Gesamtinteresse, nicht aber unternehmerische Einzelinteressen im Auge haben.

Leiter Bereich   
Wirtschaft und Standortpolitik
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Ralf Pfoth
Tel. +49 395 5597-200
Fax +49 395 5597-513

Wirtschaftsschutz

Die IHK informiert die Wirtschaft ihrer Region über besondere Schwerpunktkriminalitäten und erarbeitet Vorschläge für Vorsorgemaßnahmen.

Die IHK ist aktiver Partner der „Sicherheitspartnerschaft Mecklenburg-Vorpommern“. Sie bietet regelmäßig Veranstaltungen zu wirtschaftsrelevanten Sicherheitsthemen an wie z. B. „Sicherheit im Netz“ oder den „Sicherheitstag für den Einzelhandel“.

Gegen sog. „Adressbuchschwindler“ geht die IHK bundesweit vor. Sie ist dazu Mitglied im Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V., der solche unlauteren Machenschaften auch strafrechtlich verfolgen kann. Die IHK berät Unternehmen, die auf betrügerische Angebote hereingefallen sind und unterstützt mit Musterformulierungen.

Koordinatorin
Recht/Steuern

Andrea Grimme
Tel. +49 395 5597-308
Fax +49 395 5597-512

Zollauskünfte

Die IHK gibt Auskünfte aus dem elektronischen Zolltarif zu Einfuhrzollsätzen und -bestimmungen bei Importen in die EU und sie erteilt Auskünfte aus den Zolltarifen anderer Länder bei Exportvorhaben (siehe auch Außenwirtschaftsberatung).

International
Dagmar Enste
Tel. +49 395 5597-307
Fax +49 395 5597-513

Zuschüsse/Fortbildung

Die IHK berät die Bürgerinnen und Bürger bei der Auswahl geeigneter Bildungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedingungen. Auf Antrag der Agentur für Arbeit bzw. der ARGE nimmt die IHK gutachterliche Stellungnahmen zur Qualität der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme vor.

Leiterin Bereich
Aus- und Weiterbildung

Ellen Grull
Tel. +49 395 5597-400
Fax +49 395 5597-509