Carnet A.T.A.

Das Carnet A.T.A. ist ein international gültiges Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr bzw. Ausfuhr von speziellen Waren (Berufsausrüstung, Messegüter und Warenmuster) in die bzw. aus der Europäische Union. Innerhalb der EU werden grundsätzlich keine Carnets benötigt, es sei denn, die EU wird während des Transports verlassen (z. B. Fahrt von Deutschland nach Italien durch die Schweiz).

Bei Vorlage eines gültigen Carnets entfällt die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern. Darüber hinaus bieten Carnets den Vorteil einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr (Voraussetzung: unveränderte Warenliste).

Die Beantragung eines Carnets kann von Unternehmen, Einrichtungen und Privatpersonen im Kammerbezirk der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen werden. Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Entgelt nach dem gültigen Entgelttarif, dem Hermesentgelt gestaffelt nach Warenwert und den Formularkosten. Im Zusammenhang mit der Bürgschaft für das finanzielle Risiko gibt es Vorgaben zum Wertumfang eines Carnets.

Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern informiert Sie über die Antragsmodalitäten und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Carnet-Betrieb eingestellt

Allianz Trade /Euler Hermes informiert, dass vor dem Hintergrund der kriegerischen Auseinandersetzung Carnet ATA für die Ukraine, Russland und Belarus nicht möglich sind.

(Quelle: DIHK e.V.)

Der russische Bürge weist darauf hin, dass auf der Grundlage des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 9. März 2022 № 311 bestimmte Waren von der Ausfuhr ausgeschlossen sind. Der Erlass wurde dahingehend geändert, dass das Ausfuhrverbot nicht für Waren gilt, die zuvor mit Carnets ATA in die Russische Föderation eingeführt wurden (Absatz des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 17. März 2022 № 390). Wenn die Wiederausfuhr von Waren mit ausländischen Carnets aufgrund des Erlasses № 311 blockiert ist, kann sich der Inhaber/Vertreter auf die aktuelle Fassung des Erlasses № 311 in der Fassung des Erlasses № 390 beziehen.

Carnet-Betrieb in Brasilien endet am 31. Dezember 2021

Die ICC (Internationale Handelskammer) informiert, dass laut einer Mitteilung der Confederação Nacional da Indústria (Brasilianischer Nationaler Industrieverband (CNI)) vom 4. November 2021, das von der brasilianischen Regierung erteilte Mandat als Nationaler Bürgschaftsverband in Brasilien am 31. Dezember 2021 endet und nicht mehr erneuert wird

Der nationale brasilianische Industrieverband (CNI) wird den Betrieb der Carnets ATA in Brasilien nach dem 31. Dezember 2021 nicht mehr fortsetzen. Das hat zur Folge, dass die Industrie- und Handelskammern ab dem 1. Januar 2022 keine Carnets mehr für Brasilien ausstellen können.

(Quelle: DIHK e.V.)

China akzeptiert das Carnet

Die Volksrepublik China akzeptiert das Carnet für Ausstellungen/Messen sowie für Berufsausrüstung und Warenmuster.

Carnet-Verfahren ausgesetzt

Das Carnet-Verfahren ist für den Iran bis auf Weiteres ausgesetzt.

Maßnahmen für den Ausnahmefall während der Corona-Krise

1. Der japanische Zoll akzeptiert ein "Anschluss-Carnet", das die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Original-Carnets nur dann erlaubt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die unterlassene Wiederausfuhr der Waren innerhalb der Gültigkeitsdauer durch die Pandemie COVID 19 verursacht wurde.

2. Wenn der Inhaber oder seine Vertreter aufgrund unvermeidbarer Umstände nicht in der Lage sind, ein "Anschluss-Carnet" vorzulegen, dann betrachtet der japanische Zoll das Original-Carnet als gültig, wenn eines der folgenden Dokumente (Nr. 1 oder 2) vorgelegt wird, und zwar nur dann, wenn die Nichtausfuhr der Waren innerhalb der Gültigkeitsdauer durch die Pandemie COVID 19 verursacht wurde.
Nr.1 Original-Carnet (eine Kopie wird nicht akzeptiert) und eine Kopie des Anschluss-Carnets
Nr.2 Original-Carnet (eine Kopie wird nicht akzeptiert) und ein Dokument, wie z.B. ein Garantieschreiben, ausgestellt durch den bürgenden Verband.
[1]
Wenn ein "Anschluss-Carnet“ aufgrund einer Transportunterbrechung nicht verschickt werden kann, dann ist in diesem Fall grundsätzlich Dokument Nr. 1 erforderlich oder wenn das Ausstellungsland des Original-Carnets dem bürgenden Verband nicht erlaubt, ein "Anschluss-Carnet“ auszustellen, dann ist in diesem Fall Dokument Nr. 2  erforderlich.
[2]
Das Original des "Anschluss-Carnets" muss dem zuständigen Zoll danach nicht mehr vorgelegt werden.
Wenn die Waren von Passagieren per Hand befördert werden, betrachtet der japanische Zoll das Original-Carnet als gültig, wenn der Passagier bei der Wiederausfuhr eine Kopie des "Anschluss-Carnets" in Form eines Fotos oder eines gescannten Dokumentes vorlegt.
 
Wichtige Hinweise:
a.) Die beschriebenen Erleichterungen, die der Homepage der ICC Paris entnommen wurden, gelten nicht nur für die Olympischen Spiele, die um ein Jahr verschoben wurden, und für die sich bereits viele Carnets mit zum Teil sehr hohen Warenwerten in Japan befinden. Sie gelten auch für eine verspätete Wiederausfuhr aller Carnets, die von COVID-19 betroffen sind. Alle anderen Gründe, die nicht mit den Auswirkungen von COVID-19 zusammenhängen, werden vom japanischen Zoll nicht akzeptiert, da die japanischen Zollbehörden auch sonst normalerweise eine Verlängerung der Carnets über ein Jahr hinaus nicht zustimmen.
b.) Die Carnet-Inhaber können den japanischen Zoll (Eingangshafen) direkt oder über die Spediteure oder Agenten in Japan kontaktieren. Der japanische Zoll gewährt in dieser Angelegenheit größere Erleichterungen. Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Carnets akzeptiert der Zoll Anschluss-Carnets. Es wird empfohlen, den japanischen Zoll bereits im Voraus darüber zu informieren, dass Anschluss-Carnets vorbereitet werden, um zu vermeiden, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Sollte es Probleme bei der Kontaktaufnahme mit dem japanischen Zoll geben, informieren wir gerne für Sie umgehend den DIHK, damit die Anfrage offiziell an den japanischen Bürgen weitergeleitet werden kann. Falls erforderlich, ist es über den DIHK  auch möglich, ein Garantieschreiben zu versenden.
c.) Wäre es bei der Verschiebung einer Veranstaltung solchen Ausmaßes (Olympia) nicht möglich, die Probleme auslaufender Carnets anstelle von Anschluss-Carnets nur mit Garantieschreiben zu lösen? Japan akzeptiert im Normalfall keine Anschluss-Carnets. Das Finanzministerium erlaubt ausnahmsweise Anschluss-Carnets und führt das Argument an, dass ausreichend Zeit vorhanden sei, um die Anschluss-Carnets auszustellen. Ein Garantieschreiben sei nur vorgesehen, wenn man nicht in der Lage sein sollte, ein Anschluss-Carnet auszustellen.
 
(Quelle: DIHK e.V.)

Importprozess beschleunigen

Um den Importprozess zu beschleunigen, ist die Allgemeine Liste (Warenliste) auf einem USB-Stick zu speichern und ggf. dem Zoll in Katar vorzulegen.

Einfuhr von Edelmetall- und Schmuckwaren

Besonderheiten bei der Einfuhr von Waren aus Edelmetallen und Schmuckwaren: Ein Carnet ist hier nur für den Verwendungszweck Messen und Ausstellungen möglich.

Sonderregelungen

Folgende Sonderregelungen sind bei dem Carnet für die Türkei zu beachten:

- Feld B: türkische Empfängeranschrift zusätzlich zum Vertreter angeben
- 4 Transitblätter und 1 blauen Stammabschnitt einlegen
- Vollmachten vom türkischen Konsulat legalisieren lassen
- weiße Einlageblätter vorab vom Carnetinhaber unterschreiben lassen
- Warenbeschreibung für den türkischen Zoll in einer Exelliste angeben und auf USB-Stick oder Flashdisc speichern (Beispiel einer Excelliste für ein Carnet mit Zielland Türkei)

Ausstellung von Carnets möglich

Die Ausstellung von Carnets für das VK ist möglich.

Findet der Transport mit einem Lkw statt, muss sich der Frachtführer bei Einreise über einen Hafen in Großbritannien im IT-System „Goods Vehicle Movement Service (GVMS)“ anmelden. Diese Plattform dient dazu, die Zollabwicklung von Fracht durchzuführen. In der GVMS-Meldung selbst ist in das Feld „Declaration Reference“ die Carnet ATA-Nummer einzutragen. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die die Frachtroute nutzen, das heißt Lkw über 7,5 Tonnen.

Wichtig: Um im Zusammenhang mit GVMS Unsicherheiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, vorab eine GVMS-Registrierung vorzunehmen (auch für Fahrzeuge, die die Frachtroute nicht benutzen (d. h. Lkw unter 7,5 t) oder sich vorab noch einmal mit dem Zoll in UK in Verbindung zu setzen. Für die Registrierung ist eine britische EORI-Nummer obligatorisch.

Beitritt in die Carnet-Bürgenkette

Ab dem  1. Mai 2022 wird Vietnam das Carnet ATA-System einführen und den Carnet-Betrieb aufnehmen. Der Anwendungsbereich umfasst Waren, die bei Ausstellungen, Messen, Tagungen oder ähnlichen Veranstaltungen verwendet werden. 

(Quelle: DIHK e.V.)

Abfertigende Zollämter

Alle Zollstellen sind befugt, Carnets ATA während ihrer normalen Bürozeiten abzufertigen, mit Ausnahme der Häfen und Flughäfen in den besetzten Gebieten der Republik Zypern, d.h. der Häfen von Famagusta, Karavostasi und Kyrenia oder des Flughafens in Tymbou (sog. "ERCAN").
 
(Quelle: DIHK e.V.)