Sachkundeprüfung Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK

Vermittler für Finanzanlagen müssen neue Berufsregeln beachten.

Die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerblichen Erlaubnis werden mit Wirkung zum 1. Januar 2013 durch das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts erheblich verschärft. Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen haben Gewerbetreibende zukünftig eine Berufshaftpflichtversicherung und die Sachkunde nachzuweisen.

Für die Sachkunde müssen Finanzanlagenvermittler- soweit sie nicht über einen gleichgestellten Abschluss verfügen- eine Prüfung zum "Geprüften Finanzanlagenfachmann IHK" / zur "Geprüften Finanzanlagenfachfrau IHK" erfolgreich ablegen. Das gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken.

Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.

Termine Sachkundeprüfung

27.03.2024 - IHK Neubrandenburg (Anmeldeschluss: 21.02.2024)

24.04.2024 - IHK zu Schwerin (Anmeldeschluss: 27.03.2024)

 (24.04. - schriftlich; 25./26.04. - mündlich)

25.09.2024 - IHK zu Schwerin (Anmeldeschluss: 28.08.2024)

 (25.09. - schriftlich; 26./27.09. - mündlich)

23.10.2024 - IHK Neubrandenburg (Anmeldeschluss: 16.09.2024)

Hinweise zur Sachkundeprüfung

Die Prüfung wird in den Kategorien:

  • offene Investmentvermögen
  • geschlossene Investmentvermögen
  • Vermögensanlagen

schriftlich durchgeführt (Vollprüfung) und kann auf Antrag des Prüflings auf einzelne Kategorien (Teilprüfung) beschränkt werden. Der praktische Prüfungsteil erfolgt in Form eines Prüfungsgesprächs.

Hinweise zur Prüfung finden Sie hier.