Gewerberecht allgemein

In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Danach ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.

Informationen zu gewerberechtlichen Themen finden Sie unter Downloads.

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter

Nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) benötigen gewerbsmäßig tätige Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter neben einer Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine gewerberechtliche Erlaubnis.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter" unter Downloads.

Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe wird in Form eines Prozentsatzes von den Entgeltzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten erhoben. Der Prozentsatz wird bis zum 30.09. eines jeden Jahres für das nachfolgende Kalenderjahr durch eine "Künstlersozialabgabe - Verordnung" vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgesetzt.

Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 25 KSVG).

Anmeldeunterlagen und Informationen finden Sie unter www.künstlersozialkasse.de.

Verfahrensvereinfachung für das Dienstleistungsgewerbe

Dienstleistungserbringer können in Mecklenburg-Vorpommern Anträge an die Verwaltung auch elektronisch stellen. Im MV-Serviceportal finden Sie die angebotenen Leistungen. Für das Ausfüllen und Einreichen können Sie sich Zeit lassen, dort abgelegte Zwischenergebnisse werden in dem angelegten Vorhaben gespeichert und stehen nach dem nächsten Einloggen wieder zur Verfügung. Daneben werden ggf. Hinweise gegeben, welche Stellen welche Verfahren durchführen und ob z.B. spezielle Formulare zum Herunterladen bereitgestellt werden. Die Anträge können elektronisch an die zuständigen Stellen oder den Einheitlichen Ansprechpartner geschickt werden - portofrei. Sie können sich die Formulare auch herunterladen.

Für Fragen, Anregungen und Hilfestellungen steht Ihnen die gemeinsame Koordinierungsstelle der Einheitlichen Ansprechpartner unter der Telefonnummer 0395/ 5597-115 gern zur Verfügung.