Die Modernisierung der Beruflichen Bildung 2020

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt seit 50 Jahren als das „Grundgesetz“ der beruflichen Bildung in Deutschland. Es regelt die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und der Betriebe.
Am 1. Januar 2020 treten bedeutende Änderungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Kraft.

Das „Gesetz zu Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ vom 17. Dezember 2019 hat u.a. folgende Ziele:

• eine Mindestvergütung für Auszubildende gewährleisten,
• die höherqualifizierende Berufsausbildung stärken,
• mehr Durchlässigkeit zwischen aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen ermöglichen,
• das Prüfungswesen flexibilisieren,
• Ehrenamt stärken,
• die Ausbildung in Teilzeit erleichtern. 

Für Ausbildungsbetriebe sind vor allem folgende Änderungen wesentlich: 

1. Freistellung von Auszubildenden an Berufsschultagen und vor Abschlussprüfungen
Dadurch werden erwachsene Auszubildende jugendlichen Auszubildenden bei der Freistellung und Anrechnung für Berufsschul- und Prüfungszeiten gleichgestellt.
Alle Auszubildende, auch die volljährigen Auszubildenden, sollen nicht nur für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, sondern auch an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden, einmal in der Woche sowie in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden (an mindestens fünf Tagen) freigestellt werden. Des Weiteren haben Auszubildende an Arbeitstagen, die der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangehen, einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Ausbildungsbetrieb.

2. Einführung einer Mindestausbildungsvergütung
Die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung wird durch Einführung einer Mindest-ausbildungsvergütung neu definiert. Die Angemessenheit der Vergütung ist ab 1. Januar 2022 dann ausgeschlossen, wenn sie folgende monatliche Mindestvergütung unterschreitet:

• im ersten Jahr einer Berufsausbildung 585 Euro,
• im zweiten Jahr einer Berufsausbildung 690 Euro,
• im dritten Jahr einer Berufsausbildung 790 Euro,
• im vierten Jahr einer Berufsausbildung 819 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 begonnen wird.

3. Neue Abschlussbezeichnungen in der beruflichen Fortbildung
In der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist nunmehr verankert, in der beruflichen Fortbildung die Abschlussbezeichnungen Bachelor Professional und Master Professional einzuführen! Diese sollen in den beruflichen Fortbildungsstufen ihre Wertigkeit verdeutlichen und vor allem die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse entsprechend ihrer Einstufung nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zum Ausdruck bringen.
Bachelor und Master Professional unterstreichen nicht nur die Praxisnähe und besonderen Fähigkeiten etwa von Industriemeistern, Fachwirten oder Bilanzbuchhaltern. Sie bringen auch sprachlich zum Ausdruck: Die Abschlüsse der Beruflichen Bildung sind gleichwertig zu denen der Hochschulen und damit genau so viel wert. Diese Gleichwertigkeit kommt zwar im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) schon seit Jahren zum Ausdruck, hat sich aber in der öffentlichen Wahrnehmung noch nicht in der Breite verfestigt. Bachelor und Master Professional sollen als etablierte Markenbegriffe für den hohen Wert einer ganzen Angebotspalette beruflicher Fortbildungsabschlüsse stehen.
Die neuen Begriffe können nun dazu beitragen, den Blick von Eltern, Lehrern sowie zukünftigen Fachkräften auf die wertigen und praxisnahen Fortbildungsabschlüsse der Beruflichen Bildung zu lenken Auf diese Weise könnten noch mehr Menschen für einen Karriereweg in der Beruflichen Bildung begeistert werden. Die IHK Neubrandenburg wird für diesen gesetzlich verankert gleichwertigen Karriereweg insbesondere an den Gymnasien werben.

Vertiefende Informationen erhalten Sie bei den Ausbildungsberatern der IHK und innerhalb der Rubrik "Ausbildung von A bis Z" auf der Internetseite der IHK.