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Verdachtsmeldungen Geldwäsche – neue Informationsblätter bieten Unterstützung

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Die Meldestelle für Geldwäsche-Verdachtsfälle (FIU) und das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben ein gemeinsames Eckpunktepapier veröffentlicht, das Unternehmen bei Verdachtsmeldungen entlasten soll. Und zwar werden dort Sachverhaltskonstellationen aufgeführt, die grundsätzlich nicht der Meldepflicht des Geldwäschegesetzes (GwG) unterliegen. Dies soll Verpflichteten die Einschätzung erleichtern, ob ein meldepflichtiger Vorfall vorliegt oder nicht. Das Papier ist im geschützten Bereich der Website der FIU (www.zoll.de/fiu-intern) veröffentlicht.

Eine weitere Hilfe für die Verpflichteten nach dem GwG sind die aktualisierten Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) der Bundesländer. In den letzten Jahren hat es zahlreiche Änderungen des GwG gegeben. Diese sind in den neuen AuA für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen berücksichtigt