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Verlängerung der Steuererklärungsfristen und weiterer damit zusammenhängender Fristen und Termine für die Besteuerungszeiträume 2020 bis 2024 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz

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Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Erklärungsfristen für 2020 in beratenen Fällen und die zinsfreien Karenzzeiten erneut verlängert. Zugleich wurden die Erklärungsfristen und Karenzzeiten für 2021 bis 2024 verlängert. Im BMF-Schreiben vom 23. Juni 2022 werden Anwendungsfragen zu diesen Rechtsänderungen beantwortet.

Eine Information des Bundesministeriums für Finanzen sowie eine Übersicht zu Steuererklärungsfristen finden Sie als Download anbei.