Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Erklärungsfristen für 2020 in beratenen Fällen und die zinsfreien Karenzzeiten erneut verlängert. Zugleich wurden die Erklärungsfristen und Karenzzeiten für 2021 bis 2024 verlängert. Im BMF-Schreiben vom 23. Juni 2022 werden Anwendungsfragen zu diesen Rechtsänderungen beantwortet.
Eine Information des Bundesministeriums für Finanzen sowie eine Übersicht zu Steuererklärungsfristen finden Sie als Download anbei.