Vollzeit festgelegt ist (§ 7a Abs. 2 BBiG). Mit den möglichen individuellen Teilzeitmodellen wird zum Ende der Ausbildungszeit nicht immer ein Prüfungstermin erreicht. Der § 7a Abs.3 BBiG sieht für die [...] Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen (§ 7a Abs.1 S.3 BBiG). Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend höchstens jedoch [...] der Ausbildungsdauer nach § 8 Abs.1 BBiG zum Erreichen eines früheren Prüfungstermins stellen (§ 7a Abs. 4 BBiG). Bei einer Teilzeitberufsausbildung verkürzt sich die Höhe der Ausbildungsvergütung en