International Startseite ·

Krise Russland – Ukraine: aktuelle Entwicklung und Wirtschaftssanktionen

© Peter Hermes Furian / Adobe Stock

- letzte Aktualisierung: 31.03.2022, 10:22 -

Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat große Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Auch die Geschäftsbeziehungen von Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern mit Russland und der Ukraine sind direkt oder indirekt davon betroffen.

Wir stellen Ihnen eine Übersicht an Informationen zu den Folgen für die Unternehmen, den Wirtschaftssanktionen und weiterführende Links zusammen. Diese werden regelmäßig aktualisiert.

DIHK-Dossier Krise Russland – Ukraine

Das Dossier des DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) bündelt aktuelle Wirtschaftsinformationen zur Russland-Ukraine-Krise und zu den Wirtschaftssanktionen. Auch ein Mail-Postfach für Unternehmensanfragen wurde eingerichtet.

• DIHK Dossier
• E-Mail-Postfach

Prüfschema – Güterlieferungen nach Russland

Die IHK Region Stuttgart und die IHK Düsseldorf haben zu den EU-Sanktionen gegen Russland ein aktuelles Prüfschema „ Russlandembargo für Güterlieferungen“ erstellt. Aufgrund der neuen und umfangreichen Sanktionen der EU gegen Russland kann das Schema als Hilfestellung verwendet werden.

Prüfschema - Güterlieferungen nach Belarus

Das Prüfschema der IHK Region Stuttgart und der IHK Düsseldorf gibt eine unverbindliche Übersicht der Prüferfordernisse für Güterlieferungen nach Belarus. Der Güterbegriff umfasst grundsätzlich Waren, Software und Technologie.

Deutsche Auslandshandelskammern (AHK)

Die Auslandshandelskammern in Russland, der Ukraine und Belarus bieten Informationen zu den aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und zur Lage der Sanktionen. Sie finden dort auch jeweils die Ansprechpartner für Ihre Anfragen.

• AHK Ukraine
• AHK Russland
• AHK Belarus

Germany Trade & Invest (GTAI)

Ständig aktualisierte Informationen zu den EU-Russland-Sanktionen finden Sie auf den Seiten der GTAI.

• EU-Russland-Sanktionen
Russland-Ukraine-Konflikt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Informationen zu den Finanz- und Wirtschaftssanktionen bietet auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das BAFA hat unter der Nummer 06196 908-1237 eine Hotline für Fragen zum Russland-Embargo eingerichtet.

• BAFA

Ausnahmegenehmigung vom Beförderungsverbot für russische und belarussische LKW

Gemäß Artikel 3l der Verordnung (EU) 833/2014 (restriktive Maßnahmen gegen Russland) und Artikel 1zc der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (restriktive Maßnahmen gegen Belarus) ist es in Russland bzw. in Belarus niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen grundsätzlich verboten, im Gebiet der Union Güter auf der Straße, einschließlich zu Zwecken der Durchfuhr, zu befördern. Diese Änderungen wurden im EU-Amtsblatt Nr. L 111 vom 8. April 2022 veröffentlicht. Ausnahmegenehmigungen können von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats für bestimmte Zwecke erteilt werden (z.B. für den Transport pharmazeutischer, medizinischer und landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Lebensmitteln). Das BAFA als in Deutschland zuständige Behörde bittet um Antragsstellung über das ELAN-K2-Antragsportal (Formular „Sonstige Anfrage“). Weitere Informationen wird das BAFA nach Klärung noch offener Fragen (z.B. Reichweite BAFA-Genehmigung in anderen MS-Staaten und Auslegung der Ausnahmen? auf seiner Homepage www.bafa.de/Ausfuhr unter Embargos > Russland / Belarus einstellen. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch über die E-Mail-Adresse  embargo-transport(at)bafa.bund(dot)de eingereicht werden. Zum Antragsformular gelangen Sie hier (DOCX-Datei · 21 KB).

Die EU-Kommission hat FAQ zum neuen EU-Beförderungsverbot für russische und belarussische LKW in ihrer kontinuierlich wachsenden Sanktions-FAQ-Sammlung zu den EU-Sanktionen im Zusammenhang mit Russlands Angriff auf die Ukraine veröffentlicht. Das Dokument finden Sie unter "E. Other fields".

Beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Hilfslieferungen

Das BAFA hat ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für genehmigungspflichtige Hilfsgüterlieferungen eingerichtet und informiert dazu in einem Infoblatt. Darin gibt das BAFA Hinweise, welche Güter nicht genehmigungspflichtig sind (Wasser, Zelte ...) und welche Güter einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen und für die jetzt ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren eingerichtet wurde (z.B. Ausfuhren persönlicher Schutzausrüstungen und medizinisch-diagnostischer Test-Kits).

• BAFA Infoblatt

Deutsche Botschaften und Auswärtiges Amt

Die Deutschen Botschaften in Moskau, Kiew und Minsk stellen Informationen zur aktuellen Lage vor Ort einschließlich Sicherheitshinweise zur Verfügung. Das Auswärtige Amt informiert zusätzlich über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise.

• Deutsche Botschaft Kiew
• Deutsche Botschaft Moskau
• Deutsche Botschaft Minsk
• Auswärtiges Amt

EU-Kommission

Laufend aktualisierte Informationen zu den EU-Sanktionen gegen Russland finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

EU-Kommission
EU FAQ zu Sanktionen

Informationen zu #WirtschaftHilft,zur Unterstützung der Geflüchteten und weiteren Hilfsangeboten

Arbeiten in Deutschland - Beratung für Geflüchtete

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

IT-Sicherheit

Auswertung der Blitzumfrage durch den DIHK

Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern steht Ihnen jederzeit für Ihre Anfragen zur Verfügung.