Berufsschule

Berufsschule

Im dualen System der Berufsausbildung gibt es zwei verantwortliche Partner für die Ausbildung. Den Teil der praktischen Vermittlung von Fachwissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen übernimmt das ausbildende Unternehmen. Begleitend dazu wird in der Berufsschule theoretisches Fachwissen sowie Allgemeinwissen vermittelt. Daraus ergibt sich für den Ausbildungsbetrieb die Pflicht, Ihre Auszubildenden für die Zeit des Berufsschulunterrichtes freizustellen (BBiG § 15). Natürlich sind die Auszubildenden verpflichtet am Berufsschulunterricht teilzunehmen, da sie für diese Zeit die Ausbildungsvergütung fortgezahlt bekommen.

 

In welcher Berufsschule müssen Auszubildende angemeldet werden?

Für Mecklenburg-Vorpommern wurde vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die "Berufliche Schulen Organisationsverordnung" erlassen. Für viele Ausbildungsberufe findet der Unterricht in den zum jeweiligen Landkreis gehörenden Berufsschulen statt, so dass die Auszubildenden relativ nah zum Unternehmen beschult werden. Teilweise findet die Beschulung in Landesfachklassen statt. Sie finden dieses Dokument auf den Internetseiten der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern über diesen Link.

Berufe mit geringer Anzahl an Auszubildenden werden in der Regel in konzentrierter Form an einem ausgewählten Schulstandort unterrichtet (landesübergreifende Fachklassen). Die für Ihre Auszubildenden zuständigen Berufsschulen erfahren Sie im persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Ausbildungsberater oder aus der Liste der Kultusministerkonferenz.

 

Anmeldung zur Beruflichen Schule

Für die Anmeldung in der Berufsschule können Sie hier per Download einen Formularvordruck herunterladen, den Sie ausgefüllt an die zuständige Berufsschule senden.

Anmeldeformular Berufliche Schule

 

Azubiticket und Förderungen für Fahrt- und Unterbringungskosten

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Themenseite "Ausbildungsförderungen".