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Warenexport aus der EU

Warensendungen, die die Europäische Union verlassen und in sog. Drittländer ausgeführt werden, werden unter dem Begriff Export zusammengefasst.

Bei der Abwicklung von Exportgeschäften sind zahlreiche Vorschriften zu beachten über die Sie Ihre IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern gerne informiert. Dazu gehören im Wesentlichen der Zollkodex der Europäischen Union und die Zollkodex-Durchführungsverordnung sowie das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung, die Vorschriften der Bundesfinanzverwaltung, Exportkontroll- und Embargovorschriften, das Umsatzsteuerrecht sowie individuelle Vorschriften und Tarife der Drittländer.

Das US-Handelsministerium, das US-Finanzministerium und das US-Justizministerium haben am 6. März 2024 eine gemeinsame Compliance Note herausgegeben, die sich auf die Pflichten von Nicht-US-Personen und -Unternehmen zur Einhaltung der US-Sanktions- und Exportkontrollgesetze sowie auf die jüngsten Durchsetzungsmaßnahmen konzentriert. In der „Compliance Note“ betonen die US-Behörden, dass die Auswirkungen der US-Sanktions- und Exportkontrollgesetze auf die Geschäftstätigkeit von Nicht-US-Unternehmen sehr ernst zu nehmen sind. Globale Unternehmen und Unternehmen, die am internationalen Handel teilnehmen, sollten unbedingt über solide Compliance-Maßnahmen verfügen, um Verstöße gegen die US-Sanktions- oder Exportkontrollgesetze zu vermeiden, heißt es in der Mitteilung. Unternehmen sollten insbesondere sicherstellen, dass beispielsweise Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen in Bezug auf US-Sanktionen und Exportkontrollen geschult sind. Darüber hinaus sollten strenge interne Kontrollen und Verfahren für Zahlungen und Warenbewegungen vorhanden sein, an denen mehrere Parteien beteiligt sind, zum Beispiel verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Vertreter. Unternehmen, die der Ansicht sind, dass sie möglicherweise gegen US-Sanktionen oder Exportkontrollgesetze verstoßen zu haben, wird in der „Compliance Note“ empfohlen, den möglichen Verstoß freiwillig bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Quelle: U.S. Department of the Treasury