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Länderinformationen

Länderinfomationen

 

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04.09.2025

Ägypten hat den Start der verpflichtenden Vorabregistrierung von Luftfracht mehrfach verschoben. Ab Januar 2026 soll das ACI-System nun verbindlich genutzt werden.

 

Nach mehrfachen Verschiebungen hat das ägyptische Finanzministerium einen neuen Zeitplan für die verpflichtende Vorabregistrierung von Luftfrachtsendungen bekannt gegeben. Die schrittweise Einführung des "Advanced Cargo Information Systems" (ACI) für Luftfacht soll bis Ende 2025 erfolgen. Die verbindliche Anwendung beginnt ab Januar 2026.

Was ist das ACI-System?

Ägypten hat ein elektronisches System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen eingeführt. Es dient vor allem der Risikobewertung und soll die Zollabfertigung beschleunigen. Für Seefracht ist es bereits seit Oktober 2021 Pflicht. Die Einführung für Luftfracht war ursprünglich für Oktober 2022 vorgesehen.

Was müssen Exporteure beachten?

Für eine reibungslose Abwicklung sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Registrierung bei CargoX
    Exporteure müssen sich beim Blockchain-Dienstleister CargoX registrieren und eine Gebühr zahlen.
  2. Beantragung der ACID-Nummer
    Der ägyptische Importeur erfasst die Lieferdaten im Nafeza-Plattform. Die generierte ACID-Nummer (Advanced Cargo Information Declaration) wird über die Schnittstelle zwischen Nafeza und CargoX beiden Parteien zur Verfügung gestellt.
  3. Dokumente kennzeichnen
    Dokumente, insbesondere die Handelsrechnung, das Ursprungszeugnis und Frachtpapiere müssen die ACID-Nummer enthalten. Der Spediteur muss rechtzeitig über die ACID-Nummer informiert werden.
  4. Dokumentenupload über CargoX
    Spätestens 48 Stunden vor Ankunft der Ware in Ägypten müssen die Versanddokumente hochgeladen werden.

Quelle: gtai.de Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer wurde 1951 in Kairo als erste deutsche Auslandshandelskammer in der arabischen Welt gegründet. Mit mehr als 2500 Mitgliedsunternehmen ist sie heute die grösste bilaterale Wirtschaftsorganisation im Rahmen der deutsch-arabischen Beziehungen.

Quelle: AHK Ägypten

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Delegation der deutschen Industrie und des ostafrikanischen Handels ist in fünf ostafrikanischen Ländern präsent, darunter Kenia, Tansania, Äthiopien, Uganda und Ruanda. Wir haben auch eine starke und stetig wachsende Beziehung zu lokalen Regierungen und Institutionen, lokalen Unternehmern und etablierten Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, deutschen Botschaften und Institutionen sowie deutschen Unternehmen, die in diesen Ländern tätig sind.

Quelle: AHK Ostafrika

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Algerische Industrie- und Handelskammer (AHK Algerien) ist Teil des weltweiten Netzwerks deutscher Auslandshandelskammern (AHK) mit 150 Standorten in 93 Ländern. Sie wurde 2005 gegründet und unterstützt seitdem rund 400 Mitgliedsunternehmen bei deren internationalen Geschäften als wichtige Plattform im bilateralen Wirtschaftsaustausch. 

Quelle: AHK Algerien

 

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Angola (AHK Angola) bietet aktuelle Informationen zu wirtschaftlichen Themen sowie verschiedene Dienstleistungen zur Unterstützung des Markteintritts für neue und bestehende Geschäfte. Um den bilateralen Handel zwischen Deutschland und Angola zu stärken.

Quelle: AHK Angola

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Argentinische Industrie- und Handelskammer (AHK Argentinien) stärkt seit 1916 die bilateralen Industrie- und Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Argentinien.

Quelle: AHK Argentinien

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Aserbaidschanische Auslandshandelskammer (AHK Aserbaidschan) ging aus dem 1999 gegründeten Deutsch-Aserbaidschanischen Wirtschaftsförderverein (DAWF) hervor. Seit 2012 informiert und unterstützt die AHK Aserbaidschan, als offizielle Vertretung der deutschen Wirtschaft in Aserbaidschan, Unternehmen bei der Markterkundung und Ihren Geschäften.

Quelle: AHK Aserbaidschan

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Australische Industrie- und Handelskammer (AHK Australien), mit Büros in Sydney und Melbourne, verfügt über 40 Jahre Erfahrung, ein kompetentes Expertenteam und Partner, die alle Facetten des australischen Marktes verstehen.

Quelle: AHK Australien

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen (GESALO) ist Teil des weltweiten AHK-Netzes mit 150 Auslandshandelskammern und Repräsentationen in 93 Ländern.

Das Büro ist der offizielle Ansprechpartner für die Vermittlung von Geschäftskontakten und unterstützt bei ihrem Markteintritt in Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen. Zu den Kernaufgaben gehört die Organisation von Veranstaltungen, wie Fachkonferenzen, Marktanalysen.  Darüber hinaus vertritt die Delegation deutsche Messen in Saudi Arabien und Bahrain.

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Saudi Arabien, Bahrain und Jemen betreibt das GESAlaw Netzwerk und hat in Folge dessen Partnerschaften mit Rechtsexperten der Region, die qualifizierte Rechtsauskünften geben können.

Quelle: AHK Saudi-Arabien

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus gehört seit dem Jahr 2000 zum weltweiten Netz Deutscher Auslandshandelskammern (AHKs), Delegationen und Repräsentanzen.

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer (AHK debelux) feierte am 17. Oktober 2024 in Brüssel ihr 130-jähriges Bestehen mit einer Konferenz und anschließendem Festakt. Sie ist die älteste deutsche Auslandshandelskammer in einem Netzwerk mit über 150 Kammern weltweit. 

Quelle: AHK debelux

 

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Bolivische Industrie- und Handelskammer hat derzeit rund 300 aktive Mitglieder. Damit sind wir die größte und wichtigste binationale Handelskammer Boliviens und eine interessante Plattform für Geschäftsmöglichkeiten.

Quelle: AHK Bolivien

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die AHK Bosnien und Herzegowina (AHK BiH) setzt sich aus zwei Organisationen zusammen, die unter einem Dach sitzen: der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Bosnien und Herzegowina und dem Wirtschaftsverein BiH.

Quelle: AHK BiH

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

09.07.2025

Die brasilianische Außenhandelskammer (CAMEX) hat das Regime mit den Resolutionen GECEX 322 und 323 für Kapitalgüter beziehungsweise IT-Produkte bis Ende 2025 verlängert. Zollsenkungen auf null Prozent gelten damit für zahlreiche Produkte des brasilianischen Zolltarifs zum Beispiel aus dem Bereich Maschinen, Apparate und Geräte (Kapitel 84, 85, und 90) seit dem 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2025.

Zuletzt hat die CAMEX mit den Resolutionen GECEX 745 und 746 vom 3. Juli 2025 weitere Zollerleichterungen für Kapitalgüter und IT-Produkte vorgenommen. Mit der Resolution GECEX 748 vom 3. Juli 2025 wurden einige Produkte aus dem Regime herausgenommen. Sämtliche Resolutionen sind am 7. Juli 2025 in Kraft getreten. 

"Ex-Tarifário" im Detail

Um technologische Innovationen zu fördern, gewährt die CAMEX im Rahmen des "Ex-Tarifário" Zollerleichterungen für Kapitalgüter und IT-Produkte, die in Brasilien nicht oder nicht konkurrenzfähig hergestellt werden können. Der Kreis von "Ex-Tarifários" wird regelmäßig angepasst. 

Im brasilianischen Zolltarif erscheinen sie als "Ex-Tarifários" nach der jeweils zugehörigen Unterposition. Derzeit sind die Einfuhrzölle für viele "Ex-Tarifário" Produkte auf null gesenkt. Die regulären Zölle für diese Produkte können beispielsweise 12,6 und 11,2 Prozent betragen. 

Anträge auf Zollsenkungen müssen brasilianische Unternehmen oder Verbände an das Ministerium für Entwicklung, Industrie und Handel (Ministério do Desenvolvimento, Indústria e Comércio - MDIC) richten. Mit der Resolution GECEX 512 vom 16. August 2023 wurden die Kriterien eingeschränkt. Zollsenkungen gelten nicht mehr für Gebrauchtwaren und für Konsumgüter. Anträge auf Zollsenkungen für gebrauchte Waren oder IT-Verbrauchsgüter weist das MDIC seit dem 18. August 2023 zurück. 

Mercosur-Mitgliedstaaten entscheiden über Tarifänderungen 

Brasilien wendet den gemeinsamen Zolltarif des Mercosur an. Jede Tarifänderung ist daher eine Entscheidung aller Mercosur-Staaten. Bis Dezember 2021 galt für Importeure noch die Entscheidung Mercosur/CMC/DEC.Nr. 25/15 des Mercosur-Rates zu Kapitalgütern und IT-Produkten. Danach konnte Brasilien nur bis zum 31. Dezember 2021 von dem gemeinsamen Zolltarif des Mercosur abweichende Zölle bis zu null Prozent für diese Produkte erheben.

Im letzten Quartal 2021 war daher zunächst unklar gewesen, ob Brasilien das "Ex-Tarifário" im Jahr 2022 fortführen würde. Brasilien hatte sich im Mercosur für eine Verlängerung des Regimes eingesetzt. Die Entscheidung musste von den übrigen Mercosur-Staaten mitgetragen werden.

Mit Entscheidung Mercosur/CMC/DEC.Nr. 08/21 vom 13. Dezember 2021 räumte der Mercosur-Rat Brasilien schließlich die Möglichkeit ein, weiterhin längstens bis zum 31. Dezember 2028 einen von dem gemeinsamen Zolltarif des Mercosur abweichenden Zollsatz für Kapitalgüter und IT-Produkte anzuwenden. Auch Zollbefreiungen sind damit nun weiterhin möglich. Diese Möglichkeit besteht auch für die übrigen Mercosur-Mitgliedstaaten Argentinien, Paraguay und Uruguay, jedoch zum Teil mit anderen Fristen.

Die Mitgliedstaaten mussten die Entscheidung bis zum 31. Dezember 2021 in innerstaatliches Recht umsetzen. Brasilien tat dies mit Resolution GECEX 289 vom 21. Dezember 2021, die am nächsten Tag in Kraft trat. Eine Regelung zur Verlängerung bereits bestehender Zollsenkungen über den 31. Dezember hinaus bis zum 30. April 2022 traf die CAMEX mit Resolution GECEX 291.

 

 

Quelle: GTAI von Andrea González Alvarez | Bonn

20.03.2025

Beim Import einiger Produkte des brasilianischen Nahrungsmittelkorbes, wie etwa Kaffee, Fleisch und Mais, gilt ein Zollsatz von null Prozent. 

Mit dem Ziel, das Nahrungsmittelangebot zu erhöhen und die Marktpreise auf dem heimischen Markt zu reduzieren, wurden die Einfuhrzölle folgender Produkte auf null gesenkt: 

  • gefrorenes Rindfleisch ohne Knochen (brasilianische Zolltarifnummer (NCM): 0202.30.00)
  • gerösteter, nicht entkoffeinierter Kaffee, außer Kaffee in Kapseln (NCM: 0901.21.00)
  • nicht geröstete, nicht entkoffeinierte Kaffeebohnen (NCM: 0901.11.10)
  • Körnermais, anderer als zur Aussaat (NCM: 1005.90.10)
  • andere Teigwaren, nicht gekocht oder gefüllt oder in anderer Weise zubereitet (NCM: 1902.19.00)
  • Kekse (NCM: 1905.90.20)
  • natives Olivenöl extra (NCM: 1509.20.00)
  • Sonnenblumenöl, roh (NCM: 1512.11.10)
  • anderer Rohrzucker (NCM: 1701.14.00)
  • Zubereitungen und Konserven von Sardinen, ganz oder in Stücken, ausgenommen zerkleinerte Fische (NCM: 1604.13.10). In diesem Fall gilt der Zollsatz von null Prozent für ein festgelegtes Zollkontingent von 7.500 Tonnen.

Außerdem wurde beschlossen, das Zollkontingent für Palmöl (NCM: 1511.90.00) von 60.000 auf 150.000 Tonnen bis zum 31. Dezember 2025 zu erhöhen, wobei der Einfuhrzollsatz bei null Prozent bleibt. 

Dies geht aus dem Beschluss GECEX Nr. 709 vom 13. März 2025 hervor. Der Beschluss wurde am 14. März 2025 im Amtsblatt (DOU) veröffentlicht und ist seit diesem Tag in Kraft.

Andrea González Alvarez | Bonn

Quelle: Germany Trade & Invest (GTAI)

Für deutsche Hersteller bleiben die Antidumpingzölle weitere fünf Jahre bestehen.

Von Susanne Scholl | Bonn

Die Kammer für Außenhandel hat die Antidumpingzölle auf gefrorene Pommes Frites (Unterposition 2004 10 00 der gemeinsamen Nomenklatur des Mercosur) am 17. Februar 2023 um fünf Jahre verlängert. Betroffen sind Hersteller aus Deutschland, Belgien, Frankreich und den Niederlanden. Für drei deutsche Hersteller betragen die Zölle 39,7 Prozent, 6,3 Prozent und 40,5 Prozent. Für alle anderen deutschen Hersteller gilt ein Antidumpingzoll von 43,2 Prozent.

Quelle: (GTAI)

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Deutsche Auslandshandelskammern (AHKs) in Brasilien Die AHKs in Brasilien haben sich sowohl inhaltlich als auch regional spezialisiert. Bitte richten Sie bis dahin Ihre Anfragen an die AHK, die Ihrer regionalen Vorstellung am nächsten liegt. Es ist sichergestellt, dass Ihr Anliegen gegebenenfalls an die "richtige" Stelle weitergeleitet wird.

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer- Partner beim Aus- und Aufbau wirtschaftlicher Beziehungen, der Geschäftspartnersuche, für die Unterstützung beim Markteinstieg, bei rechtlichen und steuerlichen Fragen

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Chilenische Industrie- und Handelskammer (AHK Chile) wurde 1916 von deutschen Geschäftsleuten in der Stadt Valparaiso gegründet und ist eine der ältesten ausländischen Handelskammern der Welt. Mit mehr als 550 Mitgliedern ist sie die größte binationale Kammer Chiles.

Quelle: AHK Chile

Schweinefleisch aus der EU unterliegt bei der Einfuhr in China Antidumpingzöllen. Seit dem 10. September 2025 muss bei der Einfuhr von Schweinefleisch mit Ursprung in der EU zusätzlich zu den üblichen Eingangsabgaben eine Sicherheit in Höhe der vorläufig festgesetzten Antidumpingzölle hinterlegt werden. Für Unternehmen, die bei der Antidumpinguntersuchung kooperiert haben, beträgt der Antidumpingzollsatz zwischen 20 und 32,7 Prozent. Für alle anderen Unternehmen beträgt der Satz 62,4 Prozent. Dies gilt bis zur Veröffentlichung einer endgültigen Entscheidung.

Quelle: Veröffentlichung des chinesischen Wirtschaftsministeriums MOFCOM vom 5. September 2025  (nur auf chinesisch); www.gtai.de

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die AHK Greater China ist ein Teil des weltweiten AHK-Netzwerkes. Die Historie der Institution geht bis ins Jahr 1981 zurück, als das erste Büro in Taipei eröffnet wurde. Mit fünf Hauptbüros und sieben weiteren Büros in Greater China konzentriert sich die AHK auf bilateralen Handel und Investitionen zwischen Deutschland und China.

Quelle: AHK Greater China

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Costaricanische Industrie- und Handelskammer (AHK Costa Rica) wurde im Jahr 1987 als nicht gewinnorientierte Organisation von deutschen und costaricanischen Unternehmern zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern gegründet. Die Deutsch-Costaricanische Industrie- und Handelskammer ist Mitglied der deutschen Außenhandelskammern für die Region Zentralamerika und die Karibik (AHK ZAKK) mit Sitz in Guatemala.

Quelle: AHK Costa Rica

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Côte d’Ivoire ist Ihr kompetenter Partner für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und dem frankophonen Westafrika und Kamerun. Wir sind Ihre erste Anlaufstelle für Fragen zu den Märkten in Deutschland und in der von uns abgedeckten Region.

Die dänische Regierung verschärft ihre Mautregelungen. Für deutsche Transportunternehmen können diese Änderungen mit organisatorischen und finanziellen Auswirkungen verbunden sein.

Ausweitung der Mautpflicht

Ab 2027 unterliegen alle LKW über 3,5 Tonnen der Mautpflicht. 

Neben der streckenabhängigen Maut bleiben andere Abgaben – etwa für Brückenüberfahrten (z. B. Storebæltsbroen) – bestehen.

Emissionsabhängige Kosten

Die Maut wird künftig nach CO₂-Emissionsklassen berechnet. Damit sollen emissionsarme Fahrzeuge bevorzugt werden. Für Speditionen bedeutet das: Unternehmen mit älteren, weniger umweltfreundlichen Fahrzeugen müssen mit deutlich höheren Kosten rechnen.

Verschärfte Sanktionen seit Juli 2025

Bereits seit dem 1. Juli 2025 gelten strengere Maßnahmen: Die Geldstrafe für LKW über 12 Tonnen bei nicht erfüllter Mautpflicht wurde auf 9.000 DKK verdoppelt. Außerdem wird ausländischen Fahrzeugen bei fehlender Mautzahlung die Durchfahrt über die Storebælt-Brücke verweigert. Mit diesen Regelungen will Dänemark die Einhaltung der Vorschriften weiter verschärfen und die Zahlungssicherheit im Mautsystem verbessern.

Handlungsempfehlungen für deutsche Speditionen

  1. Regelmäßige Systemprüfung – Stellen Sie sicher, dass alle Fahrzeuge korrekt registriert sind und die Mautgeräte zuverlässig funktionieren.
  2. Datenabgleich – Achten Sie darauf, dass die Kennzeichen mit den Angaben in den Mautgeräten übereinstimmen.
  3. Kalkulation anpassen – Planen Sie höhere Fixkosten ein, insbesondere wenn noch ältere Fahrzeuge eingesetzt werden.
  4. Fahrer schulen – Informieren Sie Ihre Fahrer über die neuen Vorschriften, strengere Kontrollen und mögliche Sanktionen. 

Fazit

Die Änderungen bedeuten für deutsche Spediteure mehr Aufwand bei der Verwaltung und höhere Kosten, eröffnen jedoch gleichzeitig Chancen für Unternehmen, die frühzeitig auf emissionsärmere Fahrzeugflotten setzen.

Quelle: www.wko.at;  www.ihk.de/schleswig-holstein

Die aktuellen Mautgebühren sind:

Kilometerbedingte Abgabe 2025 (in DKK/km)

 

 12 bis 18 Tonnen18 bis 32 Tonnenüber 32 Tonnen
 AbgabeAufschlag UmweltzonenAbgabeAufschlag UmweltzonenAbgabeAufschlag Umweltzonen
CO2-Emissions­klasse 10,860,431,000,501,100,55
CO2-Emissions­klasse 20,790,400,920,461,010,51
CO2-Emissions­klasse 30,690,350,820,410,910,46
CO2-Emissions­klasse 40,460,230,530,270,580,29
CO2-Emissions­klasse 50,130,070,130,070,130,07
Quelle: How much do I have to pay? | vejafgifter.dk

 

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Dänische Handelskammer ist seit 1992 Partner deutscher und dänischer Unternehmen. Mit Sitz in Kopenhagen und einem Team von 20 Mitarbeitern bieten wir unseren Mitgliedern aus beiden Ländern ein umfassendes Leistungsspektrum. Als Mitglied sind Sie Teil eines Netzwerkes von 640 Unternehmen und genießen diverse Vorteile.

Quelle: AHK Dänemark

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Dominikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Dominikanische Republik) wurde im Jahr 1994 als nicht gewinnorientierte Organisation von deutschen und dominikanischen Unternehmern zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern gegründet. Wir sind Mitglied der deutschen Auslandshandelskammer für die Region Zentralamerika und die Karibik (AHK ZAKK www.ahkzakk.com) mit Sitz in Guatemala.

Quelle: AHK Dominikanische Republik

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die AHK Ecuador ist die jüngste deutsche Auslandshandelskammer in Südamerika, hat 280 Mitglieder und unterstützt aktiv den deutschen Mittelstand auf seinem Weg in das kleine aber attraktive Andenland. Mit dem Hauptsitz in Quito und einer Zweigstelle in Guayaquil bedient sie die wichtigsten Wirtschaftsmetropolen des Landes mit ihren Services.

Quelle: AHK Ecuador

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Salvadorianische Industrie- und Handelskammer ist eine bilaterale Non-Profit-Institution, die seit mehr als drei Jahrzehnten die Interessen ihrer Mitglieder auf dem nationalen und deutschen Markt vertritt. 

Quelle: AHL El Salvador

Die AHK El Salvador ist Mitglied der deutschen Auslandshandelskammer für die Region Zentralamerika und die Karibik (AHK ZAKK www.ahkzakk.com) mit Sitz in Guatemala.

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Baltische Handelskammer (AHK) ist Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen zum Markteinstieg und -ausbau in Estland, Lettland und Litauen. Wir bieten Ihnen aus einer Hand alle Leistungen, die Sie für Ihre Aktivitäten in den baltischen Staaten benötigen.

Die AHK verfügt über mehr als 20 Jahre Markterfahrung und beste Kontakte zu Unternehmen, Verbänden, Behörden und Ministerien, sowie rund 500 Mitgliedsunternehmen. Sofern wir eine Leistung nicht selbst erbringen, kennen wir die geeigneten Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen können.

Quelle: AHK Baltische Staaten

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Finnische Handelskammer in Helsinki fördert die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Finnland. Die vorrangige Aufgabe der AHK Finnland ist es, durch maßgeschneiderte Dienstleistungen neue Geschäfte zwischen deutschen und finnischen Unternehmen in die Wege zu leiten.

Quelle: AHK Finnland

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer ist Teil des weltweiten Netzwerkes der deutschen Auslandshandelskammern (AHK) mit 140 Standorten in 92 Ländern. Sie wurde 1955 gegründet, unterstützt Unternehmen in deren internationalem Geschäft und ist ein wichtiges deutsch-französisches Netzwerk mit 800 Mitgliedsunternehmen.

Quelle: AHK Frankreich

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana ist Teil des weltweiten AHK-Netzwerks. Als Delegation ist sie die Vorstufe zu einer bilateralen Handelskammer.

Quelle: AHK Ghana

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Gründung der Deutsch-Griechischen Industrie- und Handelskammer im Jahre 1924 ist im Licht der bedeutenden Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern zu sehen, deren Förderung bis heute ihr Ziel bleibt.

Quelle: AHK Griechenland

In der britischen Automobilindustrie herrscht Unruhe. Grund dafür ist eine Verschärfung des sogenannten Zero Emission Vehicle Mandats (ZEV-Mandat), welches noch unter der konservativen Vorgängerregierung von Rishi Sunak gesetzlich verankert wurde. Die neue Labour-Regierung plant, das darin enthaltene Verkaufsverbot für Verbrenner-Fahrzeuge um fünf Jahre auf 2030 vorzuziehen. 

Weitere Informationen dazu finden sie hier.
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH

Am 27. Juni 2025 wurden auf der Website des britischen Foreign, Commenwealth & Development Office neue Hinweise für nicht britische Unternehmen zur Einhaltung von britischen Sanktionen gegen Russland veröffentlicht. Die Website gibt einen Überblick über die britischen Sanktionen und Hinweise zu effektiver Sanktions-Compliance.

Quelle: DIHK

Die britische Regierung hat am 29. August 2023 das finale Border Target Operating Model (BTOM) veröffentlicht. Im Jahr 2024 werden sich die Einfuhrvorschriften für tierische Produkte, Pflanzenprodukte sowie Lebens- und Futtermittel aus der Europäischen Union schrittweise ändern.

Für Einfuhren aus der EU gilt folgender Zeitplan:

1. Stufe – 31. Januar 2024: Einführung von Gesundheitszertifikaten für Importe aus der EU von tierischen Produkten, Pflanzen und pflanzlichen Produkten mit mittlerem Risiko sowie von Lebens- und Futtermitteln nicht-tierischen Ursprungs mit hohem Risiko. Gleichzeitig wird die Voranmeldung für Pflanzen und pflanzliche Produkte mit geringem Risiko aus der EU aufgehoben.

2. Stufe – 30. April 2024: Einführung von dokumentarischen sowie risikobasierten Identitäts- und physische Kontrollen bei Importen aus der EU von tierischen Produkten, Pflanzen und pflanzlichen Produkten mit mittlerem Risiko sowie von Lebens- und Futtermitteln nicht-tierischen Ursprungs mit hohem Risiko. Bestehende Inspektionen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen mit hohem Risiko aus der EU werden von den Bestimmungsorten zu den Grenzkontrollstellen verlagert. Gleichzeitig beginnt Großbritannien damit, Einfuhren aus Nicht-EU Ländern zu vereinfachen. Dies schließt die Abschaffung von Gesundheitsbescheinigungen und Routinekontrollen für tierische Produkte, Pflanzen und pflanzliche Produkte mit geringem Risiko aus Nicht-EU Ländern ein.

3. Stufe – 31. Januar 2025: Sicherheitsanmeldungen (Safety and Security declarations) für Importe aus der EU sind seit dem 31. Januar 2025 verpflichtend. Ausführliche Informationen zu den Safety and Security declarations haben die britischen Behörden in einem Leitfaden veröffentlicht. Verantwortlich für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldungen ist der Beförderer bzw. der Betreiber des jeweiligen Transportmittels. Parallel dazu führt die Regierung einen reduzierten Datensatz für Importe ein. Die Verwendung des UK Single Trade Window wird doppelte Dateneingaben so weit wie möglich beseitigen.

Materialien und Leitfäden

Mit dem “Border Target Operating Model” (BTOM) hatte die britische Regierung im August 2023 ein Konzept für die Zollanmeldung und Abfertigung von Wareneinfuhren nach Großbritannien festgelegt. 

Die zum BTOM gehörenden Leitfäden decken eine Reihe von Themen ab, einschließlich:

  • - Grenzkontrollposten - Pflanzen und Pflanzenprodukte
  • - Entscheidungsbäume für zusammengesetzte Lebensmittelprodukte
  • - Gesundheitszertifikate
  • - Importbenachrichtigungen unter Verwendung des Import of productes, animals, food and feed system (IPAFFS)
  • - Pflanzengesundheitszertifikate

Die Materialien und weitere Informationen sind nun auch in deutscher Sprache verfügbar. Sie finden diese auf der Webseite der britischen Regierung.

Aufzeichnungen von BTOM-Webinaren, die von Politikexperten des britischen Ministeriums für Umwelt, Lebensmittel und ländliche Angelegenheiten (DEFRA) durchgeführt wurden, können sich hier angesehen werden. 

Weitere Informationen und Details enthalten das Border Target Operating Mode  sowie die Internetseite der britischen Regierung.
 

Für allgemeine Fragen zum Brexit steht die zentrale Auskunft des Zoll zur Verfügung: 

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
E-Mail: info.gewerblich(at)zoll.de
Telefon: +49 228 303-26030

 

Quelle: www.dihk.de, www.gtai.de, www.gov.uk

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die AHK Vereinigtes Königreich firmiert offiziell unter dem Namen "Deutsch-Britische Industrie- & Handelskammer". Sie wurde 1971 in London gegründet und ist eine business-to-business Organisation mit etwa 800 deutschen und britischen Mitgliedsfirmen. Sie bietet Geschäftskontakte, Informationen sowie Ratschläge und hilft somit jährlich ca. 20.000 Unternehmen, neue Märkte zu erschließen bzw. ihre Exportaktivitäten zu erweitern.

Quelle: Deutsch-Britische Industrie- & Handelskammer

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die AHK Guatemala ist Mitglied der Deutsch-Regionale Industrie- und Handelskammer für Zentralamerika und die Karibik (AHK ZAKK), die wiederum Mitglied der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) ist. Wir sind die erste Anlaufstelle für eine nachhaltige Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen. Als zweitälteste binationale Handelskammer in Guatemala bietet die AHK Guatemala ihren Mitgliedern und Kunden seit 1965 ein breites Spektrum an Veranstaltungen und Dienstleistungen. Unser umfangreiches Netzwerk unterstützt Sie dabei, neue Kontakte zu knüpfen.

Quelle: AHK Guatemala

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Hongkong ist seit 1987 die erste Anlaufstelle für deutsche Unternehmen mit Geschäftsinteressen in Hongkong und der Region, sowie für lokale Firmen mit Investitions- bzw. Expansionsvorhaben in Deutschland.

Quelle: AHK Hongkong

Die Europäische Union hat die bestehende Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen im Rahmen des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (APS) für Waren aus Indien, Indonesien und Kenia verlängert und inhaltlich erweitert. 

Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU gewährt Entwicklungsländern vergünstigte Zollsätze für die Einfuhr ihrer Waren in die Europäische Union. Werden jedoch bestimmte Einfuhrschwellen überschritten, kann die EU diese Zollvergünstigungen vorübergehend aussetzen, um ein ausgewogenes Handelsverhältnis zu gewährleisten.

Die bisherige Aussetzung von Zollpräferenzen für ausgewählte Produkte aus Indien, Indonesien und Kenia wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1909 offiziell verlängert.

Die geänderten Bestimmungen gelten vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 oder – falls die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 vorzeitig ausläuft – bis zu deren Ablaufdatum.

Im Rahmen der Verlängerung wurden zusätzliche Waren mit Ursprung Indien in die Liste der von der Aussetzung betroffenen Produkte aufgenommen. Dadurch gelten für bestimmte Warengruppen künftig keine Zollvergünstigungen mehr im Rahmen des APS.

Die vollständige Liste der betroffenen Waren und Produktgruppen ist im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1909 veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie im EU-Amtsblatt oder auf den offiziellen Seiten der Europäischen Kommission zum Thema Allgemeines Präferenzsystem (APS)

Quellen: Generalzolldirektion, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Germany Trade & Invest (GTAI)

Im Rahmen des neuen „Immigration and Foreigners Act, 2025“ hat Indien zum 01.10.2025 ein digitales E-Arrival Card System eingeführt, das die Einreise für ausländische Besucher digitalisieren und sicherer gestalten soll.

Reisende müssen bis zu 72 Stunden vor der Einreise ein elektronisches Formular ausfüllen, das persönliche Daten, Reisedetails und Aufenthaltsinformationen enthält. Diese Informationen können Sie vor Ihrer Abreise online einreichen. Hier wird das "alte" Formular in Papierform ersetzt.

Diese Formalität ist kostenlos und es fallen keine Konsulatsgebühren an.

Diese Maßnahme betrifft alle ausländischen Staatsangehörigen, die aus beruflichen, touristischen, Studien- oder Geschäftsgründen nach Indien reisen. Von dieser neuen digitalen Ankunftskarte sind indische Staatsbürger und Inhaber einer indischen Überseebürgerkarte (OCI) nicht betroffen. 

Das elektronische Formular finden Sie unter: e-Arrival
 

Quelle: AHK Indien

Das indische Ministerium für Schwerindustrie (Ministry of Heavy Industries, MHI) hat aktualisierte regulatorische Maßnahmen angekündigt, die den Maschinen- und Industriesektor betreffen. Es handelt sich um Zertifizierungen durch das nationale Normungsgremium, das Bureau of Indian Standards (BIS) nach dem Zertifizierungssystem Schema X. Die Einhaltung der neuen Anforderungen wird zu einer wesentlichen Voraussetzung für den Import sowie die Vermarktung von Maschinen und Anlagen in Indien. 

UPDATE: Mit Bekanntmachung vom 12. Juni 2025 durch das indische Ministerium für Schwerindustrie wurde die verpflichtende Zertifizierung um mehr als ein Jahr verschoben. Die ursprünglich für den 28. August 2025 geplante Einführung der Vorschriften soll nun zum 1. September 2026 umgesetzt werden. Dies gibt den betroffenen Unternehmen mehr Zeit, sich darauf vorzubereiten. 

Bereits jetzt ist die Antragstellung für die erforderlichen Zertifizierungen möglich. Zunächst ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, da zusätzlicher Klärungsaufwand erforderlich sein wird und die Behörde eine erhöhte Arbeitsbelastung durch die Umsetzung der neuen Anforderungen erwartet. Unternehmen wird daher empfohlen, zeitnah zu prüfen, ob ihre Exportwaren von den Maßnahmen betroffen sind und ihre Zertifizierungsverfahren frühzeitig zu beginnen, ggf. Lagerbestände aufzubauen und sich auf die Umsetzung der Anforderungen vorzubereiten. 

Die Deutsch-Indische Handelskammer hat den Leitfaden für die BIS-Zertifizierung herausgegeben, der Details u.a. zum Zertifizierungsverfahren (zu notwendigen Produkttests und Werksinspektionen), zur Produktkennzeichnung sowie zur Zertifikatsgültigkeit enthält. 

Folgende Produktkategorien wurden in den verpflichtenden Katalog des Bureau of Indian Standards (BIS) aufgenommen:

  • Pumpen
  • Kompressoren
  • Thermische Verarbeitungsmaschinen
  • Zentrifugen und Filtermaschinen
  • Verpackungsmaschinen: Maschinen zum Füllen, Verschließen, Etikettieren und Verpacken
  • Kräne
  • Baumaschinen: Maschinen für Bauwesen, Erdbewegung und Bergbau
  • Textilmaschinen: Webmaschinen, Stickmaschinen und deren Baugruppen und Komponenten
  • Werkzeugmaschinen: Maschinen zur Materialbearbeitung, einschließlich Zerspanungsmaschinen und solche für Stein, Keramik, Beton und ähnliche Materialien
  • Kunststoff- und Gummimaschinen
  • Getriebe und Antriebselemente: Zahnräder, Kettenräder, Übertragungselemente und verwandte Komponenten
  • Elektrische Maschinen: Rotierende elektrische Maschinen wie Generatoren, Transformatoren, Leistungshalbleiterwandler und Schaltanlagen

Unternehmen sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich regelmäßig über mögliche Fristverlängerungen oder weitere Änderungen informieren. 

Quellen: Deutsch-Indische Handelskammer, IHK Magdeburg 

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die 1956 gegründete Deutsch-Indische Handelskammer (AHK Indien) ist der erste Ansprechpartner für indische und deutsche Unternehmen, die miteinander Geschäfte machen wollen. Wir sind eine mitgliederbasierte Organisation, die ihren Mitgliedern Beratung und Dienstleistungen anbietet, an deutsch-indischen Kooperationsinitiativen mitarbeitet und als Stimme der deutsch-indischen Geschäftswelt auf institutioneller und staatlicher Ebene fungiert.

Die Europäische Union hat die bestehende Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen im Rahmen des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (APS) für Waren aus Indien, Indonesien und Kenia verlängert und inhaltlich erweitert. 

Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU gewährt Entwicklungsländern vergünstigte Zollsätze für die Einfuhr ihrer Waren in die Europäische Union. Werden jedoch bestimmte Einfuhrschwellen überschritten, kann die EU diese Zollvergünstigungen vorübergehend aussetzen, um ein ausgewogenes Handelsverhältnis zu gewährleisten.

Die bisherige Aussetzung von Zollpräferenzen für ausgewählte Produkte aus Indien, Indonesien und Kenia wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1909 offiziell verlängert.

Die geänderten Bestimmungen gelten vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 oder – falls die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 vorzeitig ausläuft – bis zu deren Ablaufdatum.

Im Rahmen der Verlängerung wurden zusätzliche Waren mit Ursprung Indien in die Liste der von der Aussetzung betroffenen Produkte aufgenommen. Dadurch gelten für bestimmte Warengruppen künftig keine Zollvergünstigungen mehr im Rahmen des APS.

Die vollständige Liste der betroffenen Waren und Produktgruppen ist im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1909 veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie im EU-Amtsblatt oder auf den offiziellen Seiten der Europäischen Kommission zum Thema Allgemeines Präferenzsystem (APS)

Quellen: Generalzolldirektion, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Germany Trade & Invest (GTAI)

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Indonesische Industrie- und Handelskammer (AHK Indonesien / EKONID) fungiert als strategische Schnittstelle zwischen der deutschen und indonesischen Wirtschaft. Wir repräsentieren das gegenseitige Interesse an Geschäftsbeziehungen der deutschen und indonesischen Unternehmen, Organisationen und Institutionen.

Quelle: AHK Indonesien

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Emiratische Industrie und Handelskammer (AHK) wurde im Mai 2009 gegründet. Die AHK ist die erste Handelskammer am Golf und die erste internationale Institution, der es gelang eine bilaterale Handelskammer auf föderaler Ebene zu gründen.

Quelle: AHK Golfregion

Die Europäische Union hat am 29. September 2025 mehrere restriktive Maßnahmen zu den nuklearen Aktivitäten des Iran wieder in Kraft gesetzt. Diese Maßnahmen waren seit dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) (2015) ausgesetzt. Der EU-Beschluss folgte auf die Wiedereinführung der UN-Sanktionen, nachdem der UN-Sicherheitsrat die Aufhebung der Sanktionen nicht verlängert hat.

Wieder gelten sowohl die UN-Maßnahmen (seit 2006 per Resolutionen beschlossen und automatisch in EU-Recht übernommen) als auch autonome EU-Maßnahmen. Im Warenhandel betrifft das unter anderem:

  • Verbot für Ausfuhr von Waffen an den Iran
  • Verbot für Verkauf, Lieferung, Ausfuhr, Einfuhr, Erwerb und Beförderung von Rüstungsgütern sowie entsprechenden Dienstleistungen in oder aus dem Iran
  • ein Verbot der Weitergabe von Gegenständen, Materialien, Gütern und Technologien, die Irans Anreicherungs-/Wiederaufbereitungsaktivitäten oder ballistische Raketenprogramme unterstützen
  • Verbote für Einfuhr, Kauf und Transport von Rohöl, Erdgas, petrochemischen und Erdölprodukten sowie für damit verbundene Dienstleistungen
  • ein Verbot des Verkaufs/Lieferung von Schlüsselausrüstung für den Energiesektor
  • ein Verbot des Verkaufs/Lieferung für Gold, andere Edelmetalle und Diamanten
  • Einschränkungen für bestimmte Marineausrüstung
  • Verbot für bestimmte Software
  • Verbot der Ausfuhr von Banknoten iranischer Währung

Neben den Handelssanktionen gelten erneut Wirtschafts- und Finanzsanktionen, die insbesondere den Finanz- und Verkehrssektor betreffen. Es bleibt verboten, direkt oder indirekt Gelder oder Ressourcen an Personen, Organisationen oder Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, die gelistet sind.

Nicht alle Geschäfte sind vollständig verboten. Kann die Embargoverordnung keine spezifische Regelung vorsehen, bleiben ergänzende Vorschriften wie die Dual-Use-VO, AWV oder andere allgemeine Exportkontrollregelungen bestehen. Zudem bleiben bestehende Genehmigungspflichten und Verbote aus der Iran-Menschenrechtsverordnung und anderen Regelwerken wirksam.

Bitte beachten Sie, dass einige der zurückgeführten Verbote nicht für Verträge gelten, die vor dem 30. September 2025 abgeschlossen wurden, sofern deren Ausführung bis 1. Januar 2026 abgeschlossen ist. Für dieses „Altvertragsprivileg“ ist keine Genehmigung des BAFA notwendig.

Weitere Informationen finden Sie unter: 

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; Germany Trade and Invest; IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim

 

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Neue Liste der nicht-präferenzrechtlich begünstigten Orte veröffentlicht

Waren, die in israelischen Siedlungen, die seit 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, fallen nicht unter das Assoziierungsabkommen (Präferenzabkommen) zwischen der EU und Israel.

Die Europäische Kommission hat auf ihren Internetseiten die Liste der nicht-präferenzrechtlich begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen mit Stand 05.06.2025 veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der thematischen Webseite der Europäischen Kommission.

Technische Vereinbarung zwischen der EU und Israel (in englischer Sprache)

Das Merkblatt "Präferenznachweise aus Israel" in dem auch auf die entsprechenden Seiten der Europäischen Kommission verlinkt ist, wurde aktualisiert.

Merkblatt "Präferenznachweise aus Israel" PDF | 90 KB | Datei ist nicht barrierefrei

Quelle: www.zoll.de 25.06.2025

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Israelische Industrie & Handelskammer steht für Qualität. Wir bieten fachbezogenes Expertenwissen in Kombination mit Deutsch-Israelischer Sprach- und Kulturkompetenz sowie individueller Betreuung - von der Erstauskunft bis zur täglichen Unterstützung bei laufenden Geschäften.

Quelle: AHK Israel

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Japan unterstützt seit 1962 Unternehmen, die ihr Auslandsgeschäft auf- oder ausbauen wollen. Als professioneller Dienstleister bietet sie umfangreiche Serviceleistungen an, damit Sie erfolgreich sind – egal, ob als Start-up oder als bereits etabliertes Unternehmen.

Quelle: AHK Japan

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen (GESALO) ist Teil des weltweiten AHK-Netzes mit 150 Auslandshandelskammern und Repräsentationen in 93 Ländern.

Das Büro ist der offizielle Ansprechpartner für die Vermittlung von Geschäftskontakten und unterstützt bei ihrem Markteintritt in Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen. Zu den Kernaufgaben gehört die Organisation von Veranstaltungen, wie Fachkonferenzen, Marktanalysen.  Darüber hinaus vertritt die Delegation deutsche Messen in Saudi Arabien und Bahrain.

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Saudi Arabien, Bahrain und Jemen betreibt das GESAlaw Netzwerk und hat in Folge dessen Partnerschaften mit Rechtsexperten der Region, die qualifizierte Rechtsauskünften geben können.

Quelle: AHK Saudi-Arabien

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Seit ihrer Gründung im Jahr 2014 unterstützt die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Myanmar deutsche Unternehmen, die Informationen und Beratung zum Markteintritt in Myanmar, suchen.

Seit November 2018 haben wir auch das offizielle Mandat für zwei weitere spannende Märkte, Kambodscha und Laos.

Quelle: AHK Myanmar

Die kanadische Regierung hat das Federal Plastics Registry (FPR) eingeführt, um Daten über Kunststoffprodukte zu sammeln, die in Kanada in Verkehr gebracht werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz zu erhöhen und Maßnahmen zur Reduzierung von Plastikabfällen besser zu steuern.

Die Berichtspflichten werden schrittweise eingeführt und die erste Phase beginnt im September 2025.

Unternehmen, die Kunststoffverpackungen, elektronische Geräte oder Einwegprodukte herstellen, importieren oder vertreiben, sind verpflichtet, jährlich Bericht zu erstatten - sofern ihre Produkte typischerweise im Haushaltsabfall landen. Ausgenommen sind kleine Unternehmen, die weniger als 1.000 Kilogramm Kunststoff pro Jahr in Verkehr bringen.

Die Unternehmen müssen unter anderem Angaben zur Kunststoffart, zur Herkunft des Materials, zur Produktkategorie und zur Menge machen. Die Einreichung der Berichte erfolgt über Online-Portal, das sich derzeit noch in der Aufbauphase befindet. Detaillierte Hinweise zur Nutzung des Portals werden zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt.

Die Berichte müssen jeweils bis zum 29. September des Folgejahres eingereicht werden. Das bedeutet, dass beispielsweise Daten aus dem Jahr 2024 spätestens am 29. September 2025 übermittelt werden müssen.

Die Berichtspflichten im Rahmen des FPR werden schrittweise eingeführt, um Unternehmen ausreichend Zeit zur Umsetzung zu geben.

  • Phase 1 (ab September 2025): Unternehmen müssen Daten zu folgenden Kunststoffprodukten melden, die im Kalenderjahr 2024 auf den kanadischen Markt gebracht wurden: Kunststoffverpackungen, gefüllt und ungefüllt; elektronische und elektrische Geräte und Einweg- oder Wegwerfprodukte.
  • Phase 2 (ab 2026): Die Meldepflicht wird auf Hersteller und Importeure von Kunststoffharzen und weiteren Kunststoffprodukten ausgeweitet. Zudem müssen Unternehmen erstmals Angaben zu Kunststoffabfällen machen, die in Industrie-, Gewerbe- und Institutionseinrichtungen anfallen, sowie zu Kunststoffen, die gesammelt und zur Verwertung oder Entsorgung weitergeleitet wurden – für bestimmte Produktgruppen.
  • Phase 3 (ab 2027): Die Berichterstattung zu gesammelten und weitergeleiteten Kunststoffen wird auf zusätzliche Kategorien ausgeweitet.

Weitere Berichtspflichten über das Jahr 2027 hinaus werden in einem zukünftigen Informationsdokument festgelegt.

Weitere Informationen stellt die kanadische Regierung zur Verfügung:

Quelle: www.gtai.de

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Auslandshandelskammer Kanada wurde 1968 in Montreal gegründet. Die AHK Kanada ist zugleich offizielle Vertretung und Sprachrohr der deutschen Wirtschaft vor Ort und unterstützt als hochspezialisierter Dienstleister bereits seit über 50 Jahren deutsche und kanadische Unternehmen in nahezu allen Bereichen des internationalen Handels.

Quelle: AHK Kanada

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft für Zentralasien ist Ihre Stimme in Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Aus den Büros in Almaty, Kasachstan, sowie Taschkent in Usbekistan aus bietet die Delegation umfangreiches Consulting für deutsche Unternehmen rund um die Märkte in Zentralasien.

Quelle: AHK Zentralasien)

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Emiratische Industrie und Handelskammer (AHK) wurde im Mai 2009 gegründet. Die AHK ist die erste Handelskammer am Golf und die erste internationale Institution, der es gelang eine bilaterale Handelskammer auf föderaler Ebene zu gründen.

Quelle: AHK Golfregion

Die Europäische Union hat die bestehende Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen im Rahmen des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (APS) für Waren aus Indien, Indonesien und Kenia verlängert und inhaltlich erweitert. 

Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU gewährt Entwicklungsländern vergünstigte Zollsätze für die Einfuhr ihrer Waren in die Europäische Union. Werden jedoch bestimmte Einfuhrschwellen überschritten, kann die EU diese Zollvergünstigungen vorübergehend aussetzen, um ein ausgewogenes Handelsverhältnis zu gewährleisten.

Die bisherige Aussetzung von Zollpräferenzen für ausgewählte Produkte aus Indien, Indonesien und Kenia wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1909 offiziell verlängert.

Die geänderten Bestimmungen gelten vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 oder – falls die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 vorzeitig ausläuft – bis zu deren Ablaufdatum.

Im Rahmen der Verlängerung wurden zusätzliche Waren mit Ursprung Indien in die Liste der von der Aussetzung betroffenen Produkte aufgenommen. Dadurch gelten für bestimmte Warengruppen künftig keine Zollvergünstigungen mehr im Rahmen des APS.

Die vollständige Liste der betroffenen Waren und Produktgruppen ist im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1909 veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie im EU-Amtsblatt oder auf den offiziellen Seiten der Europäischen Kommission zum Thema Allgemeines Präferenzsystem (APS)

Quellen: Generalzolldirektion, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Germany Trade & Invest (GTAI)

Das kenianische Finanzgesetz für 2025 bringt diverse Anpassungen bei den Einfuhrabgaben. 

Mehrwertsteuer

Die kenianische Regierung hat mit dem Finanzgesetz 2025 ab 1. Juli 2025 bestimmte Waren aus der Liste der steuerbefreiten Waren gestrichen. Für diese Waren wird jetzt der Standardsatz von 16 Prozent erhoben. Laufende Projekte, die unter dem alten Befreiungsrahmen genehmigt wurden, bleiben bis zum 30. Juni 2026 weiterhin ausgenommen.

Verbrauchsteuern

Ab 1. Juli 2025 sind einige Waren von der Verbrauchsteuer befreit, zum Beispiel: importierte Eier, Zwiebeln, Kartoffeln und Kartoffelchips.

Die Steuersätze für andere verbrauchsteuerpflichtige Waren werden erhöht. 

Neu besteuert werden ausgewählte importierte Produkte aus Kunststoff, Papier, Pappe, Glas und Aluminium.

Export- und Investitionsabgabe auf weitere Waren

Die Export- und Investitionsförderabgabe (Export and Investment Promotion Levy) wird ab 1. Juli 2025 bei der Einfuhr von bestimmten keramischen Waren sowie Eisen- und Stahlprodukten erhoben. 

Ausgesetzte Zölle der EAC

Kenia nutzt auch 2025 das sogenannte "stay application scheme" und das "duty remission scheme", um vom gemeinsamen Außenzolltarif CET der Zollunion der EAC abzuweichen.

Die GTAI informiert ausführlich über die Änderungen bei Zoll und Steuern in Kenia.

Die kenianische Steuerbehörde (Kenya Revenue Authority, KRA) hat bestimmt, dass ab dem 1. Juli 2025 für alle nach Kenia eingeführten Sendungen ein von einer zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes ausgestelltes Ursprungszeugnis (Certificate of Origin, COO) erforderlich ist. Eine zuständige Behörde ist eine Regierungsbehörde oder eine offiziell benannte Stelle im Ausfuhrland, die zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen befugt ist.
 
Dies stellt eine Änderung gegenüber der früheren Praxis dar, bei der Ursprungszeugnisse nur für Waren im Rahmen von Präferenzabkommen erforderlich waren, um den Ursprung zu bestimmen und Zollvergünstigungen zu gewähren.
 
Um die Abfertigung von Waren gemäß dieser neuen Vorschrift zu erleichtern, räumt die KRA hiermit ein begrenztes Zeitfenster bis zum 30. September 2025 ein, um den Importeuren Zeit zu geben, die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen.

Quelle: DIHK

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Delegation der deutschen Industrie und des ostafrikanischen Handels ist in fünf ostafrikanischen Ländern präsent, darunter Kenia, Tansania, Äthiopien, Uganda und Ruanda. Wir haben auch eine starke und stetig wachsende Beziehung zu lokalen Regierungen und Institutionen, lokalen Unternehmern und etablierten Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, deutschen Botschaften und Institutionen sowie deutschen Unternehmen, die in diesen Ländern tätig sind.

Quelle: AHK Ostafrika

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die AHK Kolumbien bietet eine Vielzahl an Information bezüglich ihrer Aktivitäten und Mitgliedsunternehmen an, die wir sowohl online als auch offline im Printformat veröffentlichen. Unsere Newsletter garantieren Ihnen stets am Laufenden zu sein.

Quelle: AHK Kolumbien

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die AHK Südliches Afrika ist Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen zum Einstieg und Ausbau Ihrer geschäftlichen Kontakte auf dem südafrikanischen Markt. Wir bieten Ihnen aus einer Hand alle Leistungen, die Sie für Ihre Aktivitäten in der  Demokratische Republik Kongo benötigen.

Quelle: AHK Südliches Afrika

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die AHK Kroatien verfügt über langjährige Erfahrungen und steht Ihnen als zuverlässiger Partner bei der Geschäftsanbahnung in Kroatien zur Seite. Nutzen Sie die AHK Kroatien als Ihre Brücke zwischen den Märkten, alle Mitarbeiter sind zweisprachig und kennen die Chancen und Herausforderungen für Ihr Exportgeschäft. Unsere Dienstleistungsmarke DEinternational steht für professionelle Beratung und Unterstützung beim erfolgreichen Auf- und Ausbau ihrer Geschäftsaktivitäten in Kroatien.

Quelle: AHK Kroatien

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Kuba ist Ihr Partner beim Erschließen neuer Märkte. Als Teil des Netzwerks Deutscher
Auslandshandelskammern, bietet die Delegation Kuba ihre Erfahrungen, Verbindungen und Dienstleistungen deutschen sowie
kubanischen Unternehmen an.

Quelle: AHK Kuba

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Emiratische Industrie und Handelskammer (AHK) wurde im Mai 2009 gegründet. Die AHK ist die erste Handelskammer am Golf und die erste internationale Institution, der es gelang eine bilaterale Handelskammer auf föderaler Ebene zu gründen.

Quelle: AHK Golfregion

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Seit ihrer Gründung im Jahr 2014 unterstützt die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Myanmar deutsche Unternehmen, die Informationen und Beratung zum Markteintritt in Myanmar, suchen.

Seit November 2018 haben wir auch das offizielle Mandat für zwei weitere spannende Märkte, Kambodscha und Laos.

Quelle: AHK Myanmar

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Baltische Handelskammer (AHK) ist Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen zum Markteinstieg und -ausbau in Estland, Lettland und Litauen. Wir bieten Ihnen aus einer Hand alle Leistungen, die Sie für Ihre Aktivitäten in den baltischen Staaten benötigen.

Die AHK verfügt über mehr als 20 Jahre Markterfahrung und beste Kontakte zu Unternehmen, Verbänden, Behörden und Ministerien, sowie rund 500 Mitgliedsunternehmen. Sofern wir eine Leistung nicht selbst erbringen, kennen wir die geeigneten Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen können.

Quelle: AHK Baltische Staaten

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Baltische Handelskammer (AHK) ist Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen zum Markteinstieg und -ausbau in Estland, Lettland und Litauen. Wir bieten Ihnen aus einer Hand alle Leistungen, die Sie für Ihre Aktivitäten in den baltischen Staaten benötigen.

Die AHK verfügt über mehr als 20 Jahre Markterfahrung und beste Kontakte zu Unternehmen, Verbänden, Behörden und Ministerien, sowie rund 500 Mitgliedsunternehmen. Sofern wir eine Leistung nicht selbst erbringen, kennen wir die geeigneten Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen können.

Quelle: AHK Baltische Staaten

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer (AHK debelux) feierte am 17. Oktober 2024 in Brüssel ihr 130-jähriges Bestehen mit einer Konferenz und anschließendem Festakt. Sie ist die älteste deutsche Auslandshandelskammer in einem Netzwerk mit über 150 Kammern weltweit. 

Quelle: AHK debelux

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Seit 1991 ist die Deutsch-Malaysische Industrie- und Handelskammer vor in Malaysia aktiv und nimmt erfolgreich die Rolle als Interessenvertretung, Mitgliedsorganisation und Dienstleister wahr.

Quelle: AHK Malaysia

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die AHK Marokko ist Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen zum Einstieg und Ausbau Ihrer geschäftlichen Kontakte auf dem marokkanischen Markt. Wir bieten Ihnen aus einer Hand alle Leistungen, die Sie für Ihre Aktivitäten in Marokko benötigen.

Quelle: AHK Marokko 

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch- Mexikanische Industrie- und Handelskammer ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Markteinstieg und -ausbau in Mexiko. Unsere Experten beraten Sie bei der Evaluierung Ihres Vorhabens, bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern und der Wahl des richtigen Standorts.

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Seit ihrer Gründung im Jahr 2014 unterstützt die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Myanmar deutsche Unternehmen, die Informationen und Beratung zum Markteintritt in Myanmar, suchen.

Quelle: AHK Myanmar

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die AHK Südliches Afrika ist Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen zum Einstieg und Ausbau Ihrer geschäftlichen Kontakte auf dem südafrikanischen Markt. Wir bieten Ihnen aus einer Hand alle Leistungen, die Sie für Ihre Aktivitäten in Namibia benötigen.

In den Erstinformationen zu Namibia hat die AHK Südliches Afrika Antworten auf oft gestellte Fragen in einem Dokument zusammengefasst. Es handelt sich dabei nicht um Wirtschaftsdaten, sondern um Aussagen zu vielfältigen praktischen Themenbereichen, die die Geschäftsaktivitäten mit und in den Ländern beeinflussen.

Quelle: AHK Südliches Afrika

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Seit der Gründung im Jahr 1983 als New Zealand-German Business Association, auch bekannt als AHK Neuseeland, wurde die Organisation zum wichtigen Partner, der die bilateralen Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Neuseeland fördert. Die German-New Zealand Chamber of Commerce (GNZCC) ist die offizielle Repräsentanz der deutschen Wirtschaft in Neuseeland.

Quelle: AHK Neuseeland

Mit Veröffentlichung des Abkommen im EU-Amtsblatt kann seit 01.05.2024 Neuseeland als präferenzbegünstigtes Land in Lieferantenerklärungen aufgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Präferenzprüfung durchgeführt wurde bzw. bei Handelsware Neuseeland auf der Vorlieferantenerklärung aufgeführt ist. Eine aktualisierte Formularversion als beschreibbares PDF finden Sie auf unserer Internetseite.

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Wenn es um Geschäftsbeziehungen und Markterschließung im Nachbarland geht, ist die Deutsch-Niederländische Handelskammer der erste Ansprechpartner. Gemeinsam mit den Unternehmen finden wir die geeignete Strategie für einen maßgeschneiderten Marktauftritt.

Quelle: AHK Niederlande

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die AHK Norwegen bietet deutschen und norwegischen Unternehmen branchenüberschreitende Dienstleistungen. Einige Branchen und Märkte werden als besonders relevant für deutsch-norwegische Geschäftskontexte hervorgehoben. Diese Kernbereiche definieren aktuell die Schwerpunkte unserer gegenwärtigen Aktivitäten.

Quelle: AHK Norwegen

Die österreichische Zollverwaltung hat sich gemäß Punkt III.I.2 (Communication between the Office of Transit and the External Domain) der Design Documentation for National Transit Application (DDNTA) zu einer verpflichtenden Abgabe einer elektronischen Voranmeldung für die Durchgangszollstelle (Office of Transit) ab dem Beginn des Kalenderjahrs 2026 entschieden.

Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2026 für alle NCTS-Vorgänge, bei welchen die Durchgangszollstelle in Österreich liegt, verpflichtend elektronische Voranmeldungen hinsichtlich des Durchgangs (Office of Transit) über die IT-Applikation "Smart Border Austria" (derzeitiger Titel: Zoll Korridorverkehr Vorarlberg) vor dem Eintreffen bei der Durchgangszollstelle abzugeben sind. Im Falle des Nichtbefolgens dieser Bestimmung wird das Beförderungsmittel von der Durchgangszollstelle zurückgewiesen.

Quelle: zoll.de

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Um im Ausland wirtschaftlich erfolgreich zu sein, muss man die jeweiligen Märkte verstehen und über geeignete Kontakte verfügen. Dabei steht Ihnen die Deutsche Handelskammer in Österreich (DHK) als verlässlicher Partner zur Seite.

Quelle: DHK

Bitte beachten (diese Vorschriften gelten ab 20.03.2025): 

  1. Die Prüfung und das Stempeln durch die Ghorfa ist erforderlich.
  2. Verträge und Vollmachten sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
  3. Handelsregisterauszug ist vom Amtsgericht und Landgericht vorzubeglaubigen.
  4. Für die Bescheinigung des Patentamtes genügt eine Beglaubigung durch das Patentamt.
  5. Zertifikate und Herstellererklärungen sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
  6. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
  7. Im Feld Nr. 3 des Ursprungszeugnisses ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestens anzugeben (z. B. Europäische Union ist nicht ausreichend).
  8. Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: „We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“ für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein.
  9. Das Originaldokument soll als Solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden („Kopie“ – Stempel o.ä.).
  10. Alle Dokumente sind nach der Bearbeitung durch die Ghorfa, ONLINE über diese Seite  beglaubigen zu lassen. Der folgende Link zum Video erklärt den Prozess der Online-Legalisierung.
  11. Den zu legalisierenden Dokumenten sind ein Anschreiben, ein frankierter und adressierter Rückumschlag beizulegen. 

Anschrift der Konsularabteilung: 
Botschaft des Sultanats Oman 
Clayallee 82 
14195 Berlin 
Tel.: +49-30 – 810051 – 0 
Fax: +49-30 – 810051 – 99 

Quelle: ghorfa.de

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Emiratische Industrie und Handelskammer (AHK) wurde im Mai 2009 gegründet. Die AHK ist die erste Handelskammer am Golf und die erste internationale Institution, der es gelang eine bilaterale Handelskammer auf föderaler Ebene zu gründen.

Quelle: AHK Golfregion

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Emiratische Industrie und Handelskammer (AHK) wurde im Mai 2009 gegründet. Die AHK ist die erste Handelskammer am Golf und die erste internationale Institution, der es gelang eine bilaterale Handelskammer auf föderaler Ebene zu gründen.

Quelle: AHK Golfregion

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die 2008 gegründete Deutsch-Philippinische Industrie- und Handelskammer - kurz AHK Philippinen - ist ein bilateraler Wirtschaftsverband mit einer vielfältigen Mitgliederbasis und einem umfassenden Dienstleistungsangebot. Um Ihren Markteinstieg zu erleichtern, unterstützt Sie die AHK bei der Suche nach einem Geschäftspartner für den Aufbau Ihrer Vertriebsstrukturen bzw. im Einkauf für den Aufbau Ihrer Lieferantenkette.

Quelle: AHK Philippinen

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer (AHK Polen), mit Sitz in Warschau, ist die mitgliederstärkste bilaterale Kammer in Polen. Sie vertritt die Interessen von 1100 Mitgliedsunternehmen und fördert seit fast 30 Jahren die deutsch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen. Die AHK Polen verfügt über ein polenweites Netz der Regionalbüros in Katowice, Wrocław, Poznań und Gdańsk.

Quelle: AHK Polen

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Delegation der deutschen Industrie und des ostafrikanischen Handels ist in fünf ostafrikanischen Ländern präsent, darunter Kenia, Tansania, Äthiopien, Uganda und Ruanda. Wir haben auch eine starke und stetig wachsende Beziehung zu lokalen Regierungen und Institutionen, lokalen Unternehmern und etablierten Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, deutschen Botschaften und Institutionen sowie deutschen Unternehmen, die in diesen Ländern tätig sind.

Quelle: AHK Ostafrika

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Die AHK Rumänien ist nicht nur eine zentrale Business-Plattform für Networking und Informationsaustausch, sondern auch eine wichtige Stimme der Wirtschaft. Wir verstehen uns als Dialog-Plattform zwischen der Wirtschaft und den Entscheidungsträgern aus Politik, Verwaltung und der Zivilgesellschaft. 

Quelle: AHK Rumänien

Ab dem 1. Oktober 2025 sind Importeure in Saudi-Arabien verpflichtet, ein sogenanntes "Shipment Certificate" über die Plattform Saber zu beantragen. Die Beantragung muss vor der Zollanmeldung der Importwaren erfolgen. Diese Vorgabe gilt unabhängig davon, ob es sich um regulierte oder nicht regulierte Produkte handelt. Ohne das Zertifikat ist eine Einfuhrabfertigung durch den saudi-arabischen Zoll künftig nicht mehr möglich. 

Was ist Saber?

Saber ist eine digitale Plattform zur Ausstellung von Konformitäts- und "shipment certificates" für lokal hergestellte und importierte Konsumgüter. Sie soll die Produktsicherheit stärken, Konformitäts- und Einfuhrverfahren vereinfachen. Als Schnittstelle verbindet sie Importeure, die Saudi Standars, Metrology and Quality Organization (SASO), die Zollverwaltung und den Zertifizierer.

Regulierte und nicht regulierte Produkte

Das saudi-arabische Konformitätsprogramm erfasst nahezu alle Konsum- und Industriewaren und unterscheidet zwischen regulierten und nicht regulierten Produkten. Grundsätzlich ist für regulierte Produkte ein Konformitätszertifikat nötig, für nicht regulierte reicht eine Selbsterklärung.

Nicht regulierte Produkte sind Produkte mit geringem Risiko. Sie haben grundsätzlich freien Marktzugang. Für die Einfuhr dieser Produkte sind eine technische Produktakte und ein Selbsterklärungszertifikat ("self-declaration certificate") in Saber ausreichend. Die Einbindung einer Konformitätsbewertungsstelle und eine Produktzertifizierung sind grundsätzlich nicht notwendig.

Regulierte Produkte sind zum Beispiel bestimmte Bauprodukte, Chemikalien wie Öle und Farben und bestimmte Maschinen. Für diese Produkte gibt es technische Vorschriften. Die Konformität mit diesen Vorschriften muss durch eine registrierte Konformitätsbewertungsstelle überprüft werden.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn 19.09.2025

Quelle: www.gtai.de

Das saudische Handelsministerium gründet ein Transparenzregister zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Für Unternehmen bedeutet das neue Mitteilungspflichten.

Am 3. April 2025 hat das saudi-arabische Handelsministerium mit Beschluss Nr. 235 neue Regelungen über wirtschaftliche Berechtigte in Kraft gesetzt. Kern dieser Rechtsetzung ist ein neues Transparenzregister innerhalb des Ministeriums für Handel.

Dieses Register führt die wirtschaftlichen Berechtigten sämtlicher Unternehmen im Sinne des saudi-arabischen Gesetzes für Handelsgesellschaften. Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind Aktiengesellschaften, die an der saudi-arabischen Börse (Tadawul) gelistet sind – ebenso öffentlich-rechtliche Unternehmen sowie Unternehmen in Liquidation.

Begriff des wirtschaftlichen Berechtigten folgt internationalen Standards

In Anlehnung an internationale Standards handelt es sich bei wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des neuen Beschlusses um eine natürliche Person, die:

  • unmittelbar oder mittelbar 25 Prozent der Unternehmensanteile hält oder;
  • unmittelbar oder mittelbar 25 Prozent der Stimmrechte auf sich vereinigt oder;
  • unmittelbar oder mittelbar die Geschäftsführung, die Mehrheit der Vorstandsmitglieder oder die Vorsitzende ein- oder absetzen kann oder;
  • in der Lage ist, die operativen Geschäfte oder Entscheidungen des Unternehmens zu beeinflussen oder
  • Bevollmächtigte einer juristischen Person ist, die eine der oben genannten Kriterien erfüllt.

Einzelheiten zur Mitteilungspflicht stehen noch nicht fest

Unternehmen, die sich im Prozess der Gründung befinden, müssen Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten machen. Dieselbe Verpflichtung trifft bereits existierende Unternehmen. Damit das Transparenzregister stets die aktuellen Verhältnisse wiedergibt, müssen Unternehmen spätestens 15 Tage nachdem eine für das Register relevante Änderung stattgefunden hat, dem Handelsministerium eine entsprechende Mitteilung machen. Dazu müssen sie einmal im Jahr bestätigen, dass die Registerangaben (noch) richtig sind.

Oben genannte Mitteilungspflichten sind Bußgeldbewehrt. Deren Einzelheiten stehen allerdings noch aus. Insbesondere muss das Handelsministerium noch die Tiefe der zu dokumentierenden Informationen bestimmen sowie das Verfahren festlegen.

Mit dem neuen Regelwerk beabsichtigt das Königreich die Standards der Financial Action Task Force (FATF) umzusetzen. Im Jahr 1989 auf Initiative der G 7 gegründet, bekämpft die FATF Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zu diesem Zweck entwickelt die internationale Organisation Standards für nationale Behörden, damit letztere effektiv gegen illegale Finanzströme vorgehen können.

Zum Thema:

(Quelle: GTAI)

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Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen (GESALO) ist Teil des weltweiten AHK-Netzes mit 150 Auslandshandelskammern und Repräsentationen in 93 Ländern.

Das Büro ist der offizielle Ansprechpartner für die Vermittlung von Geschäftskontakten und unterstützt bei ihrem Markteintritt in Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen. Zu den Kernaufgaben gehört die Organisation von Veranstaltungen, wie Fachkonferenzen, Marktanalysen.  Darüber hinaus vertritt die Delegation deutsche Messen in Saudi Arabien und Bahrain.

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Saudi Arabien, Bahrain und Jemen betreibt das GESAlaw Netzwerk und hat in Folge dessen Partnerschaften mit Rechtsexperten der Region, die qualifizierte Rechtsauskünften geben können.

Quelle: AHK Saudi-Arabien

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1951 in Schweden gestartet, verfügt die Deutsch-Schwedische Handelskammer über ein engmaschiges Netzwerk. Profitieren auch Sie – als Kunde oder Mitglied – von unseren Verbindungen zu Entscheidungsträgern aus Unternehmen, Politik und Verbänden. Mit unserem Netzwerk verschaffen wir Ihnen die besten Zugangsmöglichkeiten genau dort, wo es für Sie wichtig ist.

Quelle: AHK Schweden

Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten besteht vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz eine Meldepflicht. Das bisherige online Meldeportal über die Webseite https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ wird per 14.März 2025 nicht mehr verfügbar sein.

Das neue Schweizer Meldeportal ist über die Webseite https://www.easygov.swiss ab dem 17. März 2025 erreichbar. Unternehmen mit Sitz EU/EFTA/UK können sich bereits auf EasyGov.swiss registrieren und in diesem Rahmen auch eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) beantragen, welche zwingend notwendig sein wird für die Nutzung des Meldeverfahrens (Ausnahme Privatpersonen). Nachdem der UID-Vergabeprozess (noch ohne Erteilung UID) durchlaufen wurde, kann direkt im Anschluss daran das Meldeverfahren genutzt werden, der Nutzer muss somit nicht warten, bis die UID erteilt wurde. 

Privatpersonen und Einzelunternehmen, die in keinem Register eingetragen sind, benötigen keine UID und können das Meldeverfahren über die neue Plattform OHNE UID nutzen. Eine vorherige Registrierung ist allerdings nicht möglich; ab dem Go-Live Termin kann man sich erstmalig registrieren.

Werden Sie jetzt aktiv und bereiten Sie Ihren Zugriff auf das neue Meldeportal Easygov.swiss vor.

EMPFEHLUNG:

1.) Notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten zum alten Meldeportal, Benutzernamen und Mailadresse. Zudem benötigen Sie Zugang zu der in Ihrem alten Meldeprofil hinterlegten E-Mail-Adresse. Sichern Sie alle Daten und Meldebestätigungen im alten Meldeportal, um Datenverluste zu vermeiden.

2.) Benutzerregistrierung im neuen Portal Easygov.swiss 

Zunächst registrieren Sie sich mittels des CH-LOGIN. Für die Zwei-Faktor-Authentifizierung benötigen Sie eine Authenticator App oder eine Schweizer Mobilnummer. Hier finden Sie ein Erklärvideo zur Registrierung mittels CH-LOGIN: Video

3.) In einem zweiten Schritt verknüpfen Sie Ihr neues Benutzerkonto mit Ihrem Unternehmen

Verfügt Ihr Unternehmen bereits über eine UID, können Sie es hier mit Ihrem EasyGov-Konto verbinden. Die Schweizer Mehrwertsteuernummer ist die Schweizer UID-Nummer.

Falls keine UID vorhanden ist, werden Sie eine UID mit diesem Prozess beantragen. Die Prüfung Ihrer Angaben und die Vergabe der UID kann bis zu 14 Tage dauern.

4.) Erstes Anmelden und Migration Ihrer Daten nach dem Go-Live auf Easygov

Wenn Sie die neue Anwendung ab dem 17.03.2025 zum ersten Mal verwenden, werden Sie ihr Profil importieren können. Details entnehmen Sie der Information des SEM zum Meldeverfahren

Nach dem Import der Daten aus dem alten Meldeportal in das neue können Sie auf ihre Arbeitnehmenden sowie die archivierten Meldebestätigungen zugreifen.

Auf EasyGov werden nach dem Go-Live alle Informationen verfügbar sein, welche Sie für die Nutzung des Meldeverfahrens benötigen.

EasyGov Service Desk

Allgemeine Fragen und Anliegen zu EasyGov beantwortet der EasyGov Service Desk. Sie erreichen den Service Desk telefonisch unter +41 58 467 11 22 oder per Kontaktformular, zu finden unter FAQ “Weiterführende Informationen und Links”.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils 08:00 bis 22:00 Uhr

Quelle: IHK Hochrhein-Bodensee

weitere Informationen:

Anleitung easygov

 

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Die Handelskammer Deutschland-Schweiz ist seit mehr als 110 Jahren die wichtigste Institution in allen Fragen der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Ländern Deutschland und Schweiz/Liechtenstein und Teil des weltumspannenden Auslandshandelskammernetzes Deutschlands (AHKs) und der Schweiz (SwissCham).

Quelle: Handelskammer Deutschland-Schweiz

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Die Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer (AHK Serbien) ist Teil des AHK Netzwerkes und mit 440 Mitgliedsunternehmen die größte bilaterale Wirtschaftskammer in Serbien sowie eine ideale Plattform für Kontakte zwischen deutschen, serbischen und internationalen Unternehmen.

Quelle: AHK Serbien

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Die Deutsch-Industrie- und Handelskammer Singapur (SGC) wurde 2004 gegründet. Die SGC, eine gemeinnützige Organisation, wurde beauftragt, den bilateralen Handel zwischen Deutschland und Singapur zu fördern, deutsche und singapurische Unternehmen zu Investitions- und Marktchancen in Singapur und Deutschland zu beraten und diese Unternehmen bei der Entwicklung internationaler Geschäftskontakte zu unterstützen.

Quelle: AHK Singapur

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Die AHK Slowakei vertritt mehrere deutsche Wirtschaftsorganisationen in der Slowakei. Mit dem Fokus auf den Bereichen Standortförderung und Messegeschäft handelt die AHK Slowakei dabei ganz im Interesse von Unternehmen beider Länder.

Quelle: AHK Slowakei

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Die AHK Slowenien wurde 2006 als Nachfolgeorganisation des Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft gegründet. Mit über 270 Mitgliedern ist sie die größte bilaterale Wirtschaftskammer Sloweniens.

Quelle: AHK Slowenien

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Die AHK Spanien ist Ihr erster Ansprechpartner beim Eintritt in den spanischen Markt. Wir bieten umfassende Dienstleistungen und verfügen über fachlich versierte und durchgehend zweisprachige Mitarbeiter.

Quelle: AHK Spanien

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Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Sri Lanka (AHK Sri Lanka) wurde am 27. März 2018 offiziell eröffnet, um die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Sri Lanka zu fördern.

Wir sind hier, um Ihrem Unternehmen beim wachsen zu helfen! Die AHK Sri Lanka unterstützt Ihr Unternehmen beim Auf- und Ausbau von Geschäftsaktivitäten in Deutschland und Sri Lanka.

Quelle: AHK Sri Lanka

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Die AHK Südliches Afrika ist Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen zum Einstieg und Ausbau Ihrer geschäftlichen Kontakte auf dem südafrikanischen Markt. Wir bieten Ihnen aus einer Hand alle Leistungen, die Sie für Ihre Aktivitäten in Südafrika benötigen.

Quelle: AHK Südliches Afrika

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Die AHK Korea wurde 1981 gegründet und ist Mitglied des weltweiten Netzwerkes der Deutschen Auslandshandelskammern. Die AHK Korea vertritt Ihren Unternehmenserfolg in Korea. Als deutsche Auslandshandelskammer beraten, unterstützen und repräsentieren wir deutsche Unternehmen bei der Entwicklung oder Erweiterung ihrer Unternehmensaktivitäten in Korea. Wir fördern die Stärken und Kernkompetenzen deutscher Unternehmen.

Quelle: AHK Korea

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Das Deutsche Handelsbüro Taipei wurde 1981 gegründet und ist offiziell als „Organisation für Auslandsvertretungen“ registriert. Seitdem fungieren wir als Vermittler zwischen deutschen und taiwanesischen Unternehmen und fördern den Austausch zwischen beiden Volkswirtschaften.

Quelle: AHK Taiwan

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Die Delegation der deutschen Industrie und des ostafrikanischen Handels ist in fünf ostafrikanischen Ländern präsent, darunter Kenia, Tansania, Äthiopien, Uganda und Ruanda. Wir haben auch eine starke und stetig wachsende Beziehung zu lokalen Regierungen und Institutionen, lokalen Unternehmern und etablierten Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, deutschen Botschaften und Institutionen sowie deutschen Unternehmen, die in diesen Ländern tätig sind.

Quelle: AHK Ostafrika

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Thailändische Handelskammer mit Sitz in Bangkok ist seit 1962 für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Thailand aktiv. Derzeit zählt die AHK Thailand nahezu 600 Mitgliedsunternehmen, womit sie zu den größten ausländischen Handelskammern in Thailand gehört.

Quelle: AHK Thailand

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Mit der AHK Tschechien erkennen Sie rasch und neutral Ihre Marktpotenziale und finden geeignete Geschäftspartner, Lieferanten, Handelsvertreter oder Kunden im Land. Unser Service in Rechts- & Investorenberatung sowie Steuern & Accounting ermöglicht Ihnen, sich vor Ort auf das Wesentliche zu konzentrieren: Ihr Business!

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die AHK Tunesien wurde 1979 gegründet und unterstützt seitdem rund 1000 Mitgliedsunternehmen bei deren internationalen Geschäften als wichtige Plattform im bilateralen Wirtschaftsaustausch.

Quelle: AHK Tunesien

Im Auftrag des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkiye möchten wir Sie über eine wichtige Änderung im Einfuhrverfahren informieren:

Ab dem 01.01.2026 wird die Einfuhr von Milch- und Milchprodukten, Fischerei- und Aquakulturprodukten sowie Gelatine- und Kollagenprodukten für den menschlichen Verzehr aus nicht zugelassenen Ländern und Betrieben nicht mehr gestattet sein.

Am 22. April 2025 fand hierzu im Ministerium eine Informationssitzung mit den Handelsvertretern der betroffenen Länder statt. Darüber hinaus wurden alle Handelspartnerländer über diplomatische Kanäle offiziell benachrichtigt. Zur weiteren Erinnerung und mit der Bitte um ergänzende Unterlagen wurde ein offizielles Schreiben samt Anlagen an die zuständigen Stellen übermittelt.

Unternehmen, die Produkte in die Türkei exportieren möchten, müssen die im Offiziellen Schreiben  genannten Unterlagen einreichen. Zusammengefasst handelt es sich um folgende Punkte:

  • Von Betriebe, die im EU-System TRACES NT registriert sind und in die Türkei exportieren möchten, ist die Tabelle in Anlage 2 des Offiziellen Schreibens auszufüllen.
  • Von Betriebe, die nicht im TRACES NT-System registriert sind und in die Türkei exportieren möchten, ist die Tabelle in Anlage 3 des Offiziellen Schreibens auszufüllen.
  • Unabhängig von der Registrierung im TRACES NT-System sind zudem die Anlagen 4 und 5 des Offiziellen Schreibens für alle exportierenden Betriebe vorzubereiten bzw. zu vervollständigen.

Da die Umsetzungsfrist immer näher rückt, ist es für die Import- und Exportunternehmen von großer Bedeutung, die genannten Anforderungen zeitnah zu prüfen und die notwendigen Unterlagen einzureichen.

Quelle: Generalkonsulat der Republik Türkije

 

Die Türkei hat im März 2025 eine neue Bekanntmachung zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb veröffentlicht (Nr. 2025/1), die 60 Tage nach Veröffentlichung in Kraft getreten ist.

Neu ist das „Producer/Exporter Certificate“, das vorgelegt werden muss, wenn individuelle Anti-Dumping-Maßnahmen für bestimmte Hersteller oder Exporteure gelten. Es dient dem Nachweis der Identität des Herstellers bzw. Exporteurs gegenüber der türkischen Zollbehörde.

🔍 Wichtig:
Dieses Formular ist nicht identisch mit dem Exporter Registry Formular, das z. B. bei Textilien über ebirlik abgewickelt wird. Es kam in letzter Zeit vermehrt zu Verwechslungen.

Bitte prüfen Sie bei Ausfuhren in die Türkei genau, ob das neue Producer/Exporter Certificate erforderlich ist.

Weitere Informationen:

 

Quelle: DIHK

13.02.2025

Die Türkei bildet mit der EU eine Zollunion. Trotzdem gibt es besondere Einfuhrbestimmungen, die beachtet werden müssen.

Die Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für das Jahr 2025 wurden im türkischen Amtsblatt Nr. 32769 v. 31.12.2024 veröffentlicht. Darstellungen und Erläuterungen der einzelnen Erlasse in deutscher Sprache finden Sie hier.

Folgende wesentliche Änderungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr ergeben:

  • Einfuhren von Schriften des Koran sind in Importverordnung: 2025/14 geregelt.
  • Die Importverordnung für Medizinische Testkits (Importverordnung: 2024/19) wurde aufgehoben. Inhaltlich findet sich die Regelung für Testkits nun in der Produktkonformitätsverordnung für Medizinische Geräte (Produktkonformität: 2025/16).
  • Die Einfuhr von Kraftfahrzeugen war im Jahr 2024 mit der Importverordnung: 2024/7 geregelt. Die Importverordnung: 2025/7 im Jahr 2025 beschränkt sich auf Elektro- und Hybridfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt die hier erläuterte Produktkonformitätsverordnung: 2024/41.
  • Aufgrund der besonderen Bedeutung für deutsche Exporteure, wurden die Informationen zur Endverbleibserklärungen für Dual-Use-Güter (Importverordnung: 2025/12) neu gefasst und detaillierter beschrieben. 

Die Importverordnungen enthalten Vorschriften über die vorübergehende Einfuhr von Waren für Internationale Ausstellungen (VO-Nr. 1), über die Einfuhr von Kriegswaffen (VO-Nr. 2), radioaktive Materialien (VO-Nr. 3), Süßstoffe (VO-Nr. 4), geographische Karten und dergleichen (VO-Nr. 5), Waren, die im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems aus Entwicklungsländern eingeführt werden (VO-Nr. 6), Elektro- und Hybridfahrzeuge (VO-Nr. 7), zivile Luftfahrzeuge (VO-Nr. 8), gebrauchte oder erneuerte Waren (VO-Nr. 9), Banknoten und Wertpapiere (VO-Nr. 10), Schusswaffen, Sprengstoffe und Messer (VO-Nr. 11), Dual-Use-Güter (VO-Nr. 12), Waren für Arbeitsschutz und –sicherheit (VO-Nr. 13), Einfuhren von Schriften des Koran (VO-Nr. 14), Waren, die von öffentlichen Stellen eingeführt werden (VO-Nr. 15), Düngemittel (VO-Nr. 16) sowie Chemikalien, die im Anhang des Chemiewaffenübereinkommens gelistet sind (VO-Nr. 17), Waren, für die autonomen Zollaussetzungen gelten (VO-Nr. 18), elektronisches Antragssystem (VO-Nr. 19) und Waren mit elektronischem Identitätsnachweis IMEI (VO-Nr. 20).

Die Produktkonformitätserlasse enthalten Bestimmungen, die im Hinblick auf Verbraucherschutz und Qualitätssicherung zu beachten sind. Betroffen sind Calciumcarbide, Zündhölzer, Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben, bestimmte Rohre und Schläuche aus Weichkautschuk, bestimmte Garne aus Baumwolle, bestimmte Glaswaren für Kinder, flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl, bestimmte Waren aus nicht rostendem Stahl, Rohre und Profile aus Eisen oder Stahl und anderen Metallen Rohrformstücke, Waren aus Aluminium für Tabletten, bestimmte Schrauben und Gewinde, bestimmte Maschinen und Apparate, Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge, Einwegfeuerzeuge (VO-Nr. 1), Selbstfahrbare Baumaschinen (VO-Nr. 2), Abfallstoffe (VO-Nr. 3), bestimmte Chemikalien (VO-Nr. 4), Lebende Tiere, Waren tierischen und pflanzlichen Ursprungs, Lebens- und Futtermittel (VO-Nr. 5), bestimmte Chemikalien, die nur mit besonderer Erlaubnis eingeführt werden dürfen (VO-Nr. 6), feste Brennstoffe (VO-Nr. 7), Funk- und Telekommunikationsgeräte (VO-Nr. 8), CE-kennzeichnungspflichtige Produkte (VO-Nr. 9), Spielwaren und Musikinstrumente (VO-Nr. 10), persönliche Schutzausrüstung (VO-Nr. 11), Schreibwaren und Hygieneartikel (VO-Nr. 12), Baustoffe (VO-Nr. 14), Batterien und Akkumulatoren (VO-Nr. 15), medizinische Geräte (VO-Nr. 16), Waren zur Pflege von Kleinkindern (VO-Nr. 17), Textilien, Bekleidung, Lederwaren und Schuhe (VO-Nr. 18), Tabakwaren und Alkoholika (VO-Nr. 19), Impfstoffe, Diagnostika, Zahncreme, Trinkwasser (VO-Nr. 20), bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, darunter Öle, Fette, Obst und Gemüse (VO-Nr. 21), Exportvorschriften für die in VO Nr. 21 genannten Waren (VO-Nr. 22), Schrott- und metallische Abfallstoffe (VO-Nr. 23), Baumwolle (VO-Nr. 24) sowie bestimmte, sicherheitsrelevante Kraftfahrzeugteile wie Sicherheitsglas, Reflektoren, Beleuchtung und Sicherheitsgurte (VO-Nr. 25). Verordnung Nr. 26 enthält interne Bestimmungen über die Notifizierung von Vorschriften bei der EU-Kommission. Bestimmungen für Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor ergeben sich aus VO-Nr. 41. 

In Verordnung Nr. 13 sind Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen obige Einfuhrvorschriften geregelt. 

Bei den Produktkonformitätsverordnungen der Nummern 2, 8, 9, 10, 11, 15 und 16 müssen die technischen Unterlagen vom Handelsattaché des türkischen Konsulats im Versendungsland beglaubigt werden.

Abdulkerim Kuzucu ist Geschäftsführer der CE Customs & Trade GmbH in Bremen

Quelle: Germany Trade & Invest (GTAI)

Länderwissen von Germany Trade and Invest (GTAI) – zu folgenden Themen: Wirtschaftsumfeld, Recht, Zoll, Ausschreibungen und Entwicklungsprojekten

Die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer wurde 1994 in Istanbul auf Grundlage der Vereinbarungen zwischen der TOBB (Union der Kammern und Börsen der Türkei) und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), gemäß dem Erlass des Ministerrats Nr. 94/5592 gegründet.

Quelle: AHK Türkei

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Die Delegation der deutschen Industrie und des ostafrikanischen Handels ist in fünf ostafrikanischen Ländern präsent, darunter Kenia, Tansania, Äthiopien, Uganda und Ruanda. Wir haben auch eine starke und stetig wachsende Beziehung zu lokalen Regierungen und Institutionen, lokalen Unternehmern und etablierten Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, deutschen Botschaften und Institutionen sowie deutschen Unternehmen, die in diesen Ländern tätig sind.

Quelle: AHK Ostafrika

Der Beschluss Nr. 2/2024 trat in der Ukraine am 23. Mai 2025 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt gilt zwischen der EU und der Ukraine der Status "CR". Zuvor wendete die Ukraine zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 22. Mai 2025 ausschließlich das revidierte Regionale Übereinkommen an (R).

Die Europäische Kommission informierte nun, dass Besonderheiten in Bezug auf den Warenverkehr mit der Ukraine für Einfuhren in die Ukraine zwischen dem 1. Januar 2025 bis 22. Mai 2025 bestehen. Die ukrainischen Zollbehörden akzeptieren hierfür seit dem 23. Mai 2025 nachträglich

  • vor dem 1. Januar 2025 nach den alternativ anwendbaren Übergangsregeln ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 mit dem Vermerk "Transitional Rules" in Feld 7, sofern sie zum Zeitpunkt der Einfuhr gültig waren
  • vor dem 22. Mai 2025 nach dem ursprünglichen (alten) Regionalen Übereinkommen (C) ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1
  • zwischen dem 1. Januar 2025 und 22. Mai 2025 unter Anwendung der Durchlässigkeit ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 nach dem revidierten Regionalen Übereinkommen (R)

Derartige bis 22. Mai 2025 abgelehnte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 können im Rahmen eines Erstattungsantrags in der Ukraine erneut vorgelegt werden.

Darüber hinaus können für Ausfuhren in die Ukraine zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 22. Mai 2025 Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 nach dem revidierten Regionalen Übereinkommen (R) unter Anwendung der Durchlässigkeit nachträglich ausgestellt werden.

Weitere Informationen zum revidierten Regionalen Übereinkommen und zu den Übergangsregeln im Jahr 2025 finden Sie auf folgender Seite:

Übergangsregeln ab dem 1. Januar 2025

Quelle: www.zoll.de

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Die AHK Ukraine ist Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen zum Einstieg und Ausbau Ihrer geschäftlichen Kontakte auf dem ukrainischen Markt. Wir bieten Ihnen aus einer Hand alle Leistungen, die Sie für Ihre Aktivitäten in der Ukraine benötigen.

Quelle: AHK Ukraine

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Die Hauptaufgabe der DUIHK* ist die Förderung der deutsch-ungarischen Wirtschaftsbeziehungen. Dazu bietet sie professionelle Dienstleistungen an, stellt wirtschaftsrelevante Informationen bereit, schafft vielfältige Möglichkeiten zur Kontaktpflege und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in der Öffentlichkeit. 

Quelle: AHK Ungarn 

*Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer

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Die Deutsch-Amerikanischen Handelskammern in Atlanta, Chicago und New York (mit Zweigstellen in Philadelphia und San Francisco) bieten ihren Mitgliedern und Kunden ein flächendeckendes Netz an Informationen und Dienstleistungen.

Quelle: AHK.de

Es scheint, dass der Übergang zur neuen Version von eDAS voraussetzt, dass nur Unternehmen oder Personen mit einem UAE Pass sich registrieren und einloggen können. Da deutsche Firmen keinen UAE Pass erhalten können, sind wahrscheinlich die Kunden in den VAE nun dafür verantwortlich, die Beglaubigung der Rechnungen und Ursprungszeugnisse selbst über die eDAS-Seite durchzuführen, anstatt dies von der deutschen Seite zu übernehmen.

Hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Nur Personen mit einem UAE Pass können sich im System registrieren und darauf zugreifen (eDAS Frequently Asked Questions)
  • Es sieht so aus, als ob die Kunden in den VAE nun selbst die Beglaubigung der Dokumente über das eDAS-Portal durchführen müssen, wie es auch Ihr Außendienstler erwähnt hat. Dies passt zum Übergang zu einem stärker automatisierten und lokal nutzerbasierten Beglaubigungsprozess
  • Die Hauptdokumente, die beglaubigt werden müssen, sind Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse für in die VAE importierte Waren (eDAS Frequently Asked Questions) 

Für weitere Informationen können Sie den Support des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten per E-Mail (eattestation.csd(at)mofaic.gov.ae) kontaktieren.

Des Weiteren haben wir folgende Information erhalten:

Seit dem 1.9. ist eDAS 2.0 aktiv, und die neue Plattform erlaubt die Attestierung nur noch im Profil des Importeurs. Der Zugang zu eDAS 2.0 ist nur mit dem UAE Pass möglich. Was wir bisher sehen, ist, dass eDAS enger mit dem Zollsystem zusammenarbeitet. Die Attestierungsinformationen erscheinen mit den Zollpapieren. Der Importeur muss dann die Attestierung bezahlen, sobald das BOE in seinem Profil erscheint. Es scheint, als ob das Hochladen der Rechnung nicht mehr erforderlich ist.

Stand: 24.9.2024

Quelle: IHK Ulm, DIHK

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Die Deutsch-Emiratische Industrie und Handelskammer (AHK) wurde im Mai 2009 gegründet. Die AHK ist die erste Handelskammer am Golf und die erste internationale Institution, der es gelang eine bilaterale Handelskammer auf föderaler Ebene zu gründen.

Quelle: AHK Golfregion

Gemäß der Entscheidung Nr. 1103/QD-BCT vom 21. April 2025 des Ministry of Industry and Trade (MoIT) ist die vietnamesische Industrie- und Handelskammer (Vietnam Chamber of Commerce and Industry (VCCI)) nicht mehr befugt, Ursprungszeugnisse (nichtpräferenzielle und präferenzielle) auszustellen. Die Verantwortung liegt nun beim Import-Export-Department des MoIT. Die Entscheidung trat schon am 5. Mai 2025 in Kraft.

Quelle: DIHK

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Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Vietnam (AHK Vietnam) vertritt verschiedene deutsche Organisationen und Institutionen in Vietnam. Zu den offiziellen Vertretungen der AHK Vietnam gehören die Repräsentanz des Landes Sachsen-Anhalt (2004), des Freistaates Bayern (2008), des Schleswig-Holstein Business Centers (2017) und des Landes Rheinland-Pfalz (2019).

Quelle: AHK Vietnam