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Schwerpunktland Polen

Allgemeine Daten

Bevölkerung: 37,7 Mio. Einwohner, davon 60% in Städten lebend

Fläche: 312.679 km²

Hauptstadt: Warschau

Administrative Gliederung: 16 Woiwodschaften

Währung: Złoty (PLN)

Staatsoberhaupt: Präsident Karol Nawrocki 

Regierungschef: Donald Tusk (PO)

BIP pro Kopf (2024): 23.118 EUR (99.410 PLN:4,30), 

Prognose (2025): 24.961 EUR (107.334 PLN: 4,30) 

Wirtschaftswachstum (BIP) 2023: 0,3%; 2024: 2,9%; Prognose 2025: 3,3%

Inflation 2023: 11,4%, 2024: 3,7%, Prognose 2025: 3,6%

Arbeitslosenquote (12/2023): 5,1%, (12/2024): 5,0%, (04/2025): 5,2%

Durchschnittlicher Bruttomonatsarbeitslohn 12/2024: 1.902 EUR (8.182 PLN: 4,30), 04/2025: 2.103 EUR (9.045 PLN: 4,30)

Bruttomindestlohn 01/2024: 4.242 PLN; 01/2025: 4.666 PLN

Außenhandel Mecklenburg-Vorpommern mit Polen (2024): 1,58 Mrd. EUR,

davon 662,24 Mio. Ausfuhr und 917,7 Mio. Einfuhr

Enge Beziehungen zum Nachbarland

Bedingt durch die geographische Nähe pflegt die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern eine enge Beziehung zum Nachbarland Polen und insbesondere zur Woiwodschaft Westpommern.

Die IHK engagiert sich aktiv in der deutsch-polnischen Wirtschaftszusammenarbeit und bietet Unternehmen, die sich für den polnischen Markt interessieren, besondere Beratungsleistungen an. Mit dem "Haus der Wirtschaft" in Szczecin steht eine Einrichtung zur Verfügung, die Unternehmen schnell und kompetent berät und vor Ort unterstützt.

Darüber hinaus nutzt die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern auch ihre weitreichenden Kontakte zu Behörden und Institutionen in Polen, wie beispielsweise zur Deutschen Botschaft in Warschau oder zur Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer (AHK).

Hinweise zum grenzüberschreitenden Warenverkehr

Anmeldung von Transportunternehmen aus der EU oder EFTA-Staaten im polnischen SENT-System

Seit Anfang Januar 2025 müssen sich Transportunternehmen aus der EU oder EFTA-Staaten im polnischen SENT-System auf der Plattform PUESC anmelden, wenn bestimmte Güter im Straßenverkehr transportiert werden. Die erfassten Warengruppen wurden zuletzt erweitert. 

1. Was ist der SENT-Bericht in Polen?

Der „SENT-Bericht“ ist praktisch die Meldung in das polnische elektronische Überwachungssystem SENT (System Elektronicznego Nadzoru Transportu). Das System dient der Überwachung bestimmter Warenbewegungen in Polen, insbesondere bei Waren mit erhöhtem Missbrauchs-, Steuer- oder Marktmanipulationsrisiko. Erfasst werden nicht nur rein innerpolnische Transporte, sondern auch Transporte nach Polen, aus Polen sowie durch Polen hindurch. Die Meldung läuft über die Plattform PUESC.

Rechtsgrundlage ist die Ustawa z dnia 9 marca 2017 r. o systemie monitorowania drogowego i kolejowego przewozu towarów oraz obrotu paliwami opałowymi, in der aktuell maßgeblichen konsolidierten Fassung, bekannt gemacht im polnischen Gesetzblatt Dz.U. 2024 poz. 1218.

2. Welche Waren und Transporte sind betroffen?

SENT erfasst vor allem bestimmte sensible Warengruppen. Im Gesetz selbst sind insbesondere u.a. bestimmte Chemikalien, Treib- und Heizstoffe, vollständig vergällter Alkohol, Tabaktrockenware sowie bestimmte Arznei-/Medizinprodukte genannt; daneben können weitere Warengruppen per Verordnung einbezogen werden. Für bestimmte Produktgruppen gelten Mengenschwellen, etwa bei einzelnen CN-Positionen ab 500 kg oder 500 Litern; für Heizstoffe gelten teils Sonderregeln. Zugleich enthält das Gesetz Ausnahmen, z.B. für bestimmte Kleinverpackungen, Postsendungen oder Waren in bestimmten Zollverfahren.

Wichtig für den heutigen Rechtsstand: Seit 17.03.2026 ist der SENT-Katalog erweitert worden. Neu erfasst sind insbesondere Kleidung und Schuhe, u.a. Waren der CN-Kapitel 61, 62 und 64 sowie gebrauchte Kleidung CN 6309 00 00. Dabei gelten Schwellen, z.B. über 10 kg Bruttogewicht bei Kleidung und mehr als 20 Stück bei Schuhen. Diese Erweiterung beruht auf der Verordnung vom 10.09.2025, die am 17.03.2026(LINK) in Kraft getreten ist.

3. Wer muss melden?

Die Pflichten hängen von der Rolle ab. Das System unterscheidet insbesondere zwischen Absender / versendendem Unternehmen (podmiot wysyłający), Empfänger (podmiot odbierający) und Frachtführer / Carrier (przewoźnik). Je nach Transportkonstellation muss eine dieser Parteien die Erstmeldung abgeben; die anderen müssen die Meldung ergänzen, aktualisieren oder abschließen.

Bei Transporten, die in Polen beginnen, richtet sich die PUESC-Dienstbeschreibung an Absender, Frachtführer und Empfänger; der Absender erstellt typischerweise die Grundmeldung und erhält die Referenznummer, der Frachtführer ergänzt Transportdaten und der Empfänger bestätigt den Erhalt. Bei Transporten, die außerhalb Polens beginnen und enden, aber durch Polen laufen, ist nach der PUESC-Systematik vor allem der Frachtführer meldepflichtig.

4. Welche Kernpflichten bestehen?

Alle beteiligten Rollen müssen die in ihrer Zuständigkeit liegenden Daten rechtzeitig und zutreffend in SENT erfassen. Das Gesetz verlangt außerdem, dass Änderungen der gemeldeten Daten unverzüglich aktualisiert werden; nur die reinen Warendaten sind grundsätzlich nicht frei aktualisierbar. Die Übermittlung, Ergänzung und Aktualisierung der Meldung erfolgt über PUESC; dafür ist eine Registrierung bzw. Nutzerfreischaltung erforderlich.

Für den Frachtführer ist besonders wichtig: Er muss den Transport mit den erforderlichen Referenzdaten durchführen und bei fehlender Referenznummer die Übernahme bzw. der Fahrer den Start des Transports verweigern. Zudem muss der Frachtführer während der gesamten Strecke die Übermittlung aktueller Geolokalisierungsdaten des Transportmittels sicherstellen, entweder über einen Lokalisator oder ein externes Ortungssystem.

5. Welche Sanktionen drohen?

Die Sanktionen sind erheblich. Für den Absender oder Empfänger kann bei unterlassener Meldung grundsätzlich eine Geldbuße in Höhe von 46 % des Bruttowarenwerts, mindestens aber 20.000 PLN, verhängt werden. Dasselbe gilt bei erheblichen Abweichungen zwischen gemeldeter und tatsächlich transportierter Ware; hierbei greift ebenfalls eine 46-%-Sanktion mit Mindestbetrag.

Für den Frachtführer drohen insbesondere 20.000 PLN bei unterlassener Meldung, 10.000 PLN bei fehlender Ergänzung bestimmter Transportdaten und weitere 10.000 PLN bei Verstoß gegen die Pflicht zur laufenden Geolokalisierung. In besonders gravierenden Fällen, etwa wenn gemeldete Ware nicht an den gemeldeten Bestimmungsort gelangt und der tatsächliche Erwerber oder Verbleib nicht festgestellt werden kann, sieht das Gesetz sogar 100.000 PLN vor.

Zusätzlich kann der Transport angehalten und an einen behördlich bestimmten Ort verbracht werden; dann entstehen auch Kosten für Abschleppung, Verwahrung und Bewachung.

6. Was müssen deutsche Unternehmen besonders beachten?

Für deutsche Unternehmen ist entscheidend, dass SENT nicht nur polnische Gesellschaften betrifft. Betroffen sein können insbesondere deutsche Unternehmen als:

  • Lieferant nach Polen,
  • Käufer aus Polen,
  • ausländischer Frachtführer,
  • Organisator eines EU-internen oder Transittransports durch Polen.

In der Praxis sollten deutsche Unternehmen vor jedem Polen-Bezug prüfen, ob die Ware überhaupt SENT-pflichtig ist. Seit 17.03.2026 ist das besonders für Mode-, Textil- und Schuhunternehmen relevant, weil hier viele Transporte, die bisher unkritisch waren, nun in SENT fallen können.

Ebenso wichtig ist die saubere Rollenverteilung im Vertrag und operativ: Wer gibt die Erstmeldung ab? Wer ergänzt Fahrzeugdaten? Wer bestätigt den Empfang? Wer überwacht Änderungen unterwegs? Ohne klare Zuständigkeiten entstehen Bußgeldrisiken schnell schon durch Formalfehler. Die PUESC-Systematik ist rollenbasiert; ohne Registrierung und richtige Bevollmächtigung funktioniert die Meldung praktisch nicht.

 7. Ratsam: Hinzuziehung eines Rechtsanwalt:

Die AHK Polen empfiehlt für die SENT-Registrierung stets die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Dies vor allem daher, weil das SENT-System in Polen formell streng, sanktionsbewehrt und in der praktischen Anwendung oft auslegungsbedürftig ist. Bereits die Frage, ob eine Ware nach ihrer CN-Klassifikation tatsächlich SENT-pflichtig ist, kann im Einzelfall schwierig sein. Hinzu kommt, dass die Pflichten je nach Rolle als Absender, Empfänger oder Frachtführer unterschiedlich verteilt sind und Fehler bei der vertraglichen oder operativen Zuordnung schnell zu erheblichen Bußgeldern führen können. Ein Rechtsanwalt kann deshalb insbesondere dabei helfen, die Meldepflicht im konkreten Fall rechtssicher einzuordnen, Verträge und Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten sauber zu strukturieren, interne Prozesse zu prüfen und im Fall einer Kontrolle oder eines Bußgeldverfahrens die Interessen des Unternehmens gegenüber den polnischen Behörden zu wahren.

Bei Fragen zu diesem Thema steht die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer (www.ahk.pl) in Warschau zur Verfügung.

 

Polen holt im Außenhandel zu Frankreich auf

Polen hat bereits Italien und China als größte deutsche Handelspartner überholt. Im Jahr 2026 könnte das Land sogar an Frankreich vorbeiziehen - wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Lesen Sie mehr.

(GTAI, 12.01.2026)

 

Neues Pfandsystem bedeutet mehr Aufwand

Seit dem 1. Oktober 2025 gibt es in Polen ein Pfandsystem. Für Unternehmen gibt es einiges zu beachten.

Das Pfandsystem wurde durch das Gesetz vom 27. November 2024 zur Änderung des Gesetzes über die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen und bestimmter anderer Gesetze eingeführt. Grundlage war die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (die sogenannte SUP-Richtlinie). 

Das Pfandsystem umfasst Einwegverpackungen für Kunststoffgetränke mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern, Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter und Mehrweg-Glasflaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1,5 Litern.

Die Kosten für die Einführung und Aufrechterhaltung des Pfandsystems werden von Unternehmern getragen, die Getränke in Verpackungen auf dem Markt bringen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

(GTAI, 29.10.2025)

 

Elektronische Rechnungsstellung ab 2026

Nächstes Jahr wird in Polen die elektronische Rechnungsstellung eingeführt. Noch in diesem Jahr soll es Testversionen geben.

In Polen tritt am 1. Februar 2026 das obligatorische nationale E-Rechnungssystem (KSeF) in Kraft. Das bedeutet, dass alle Unternehmer elektronische Rechnungen über die KSeF-Plattform ausstellen und empfangen müssen. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 200 Millionen PLN gilt diese Verpflichtung ab dem 1. Februar 2026, für alle anderen Unternehmer ab dem 1. April 2026. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Gesetz vom 09.05.2024

Rechnungen werden im XML-Format gemäß dem vom Finanzministerium festgelegten Schema ausgestellt und versandt.

Da es ein großes Unterfangen ist, wird man ab dem 30. September 2025 die Programmierschnittstelle (API) von KSeF 2.0 (die ab dem 1. Februar 2026 zur Verfügung steht) testen können. Diese wird für alle Unternehmen zur Verfügung stehen. Ab November 2025 soll hingegen eine Testversion der Steuerzahler-App KSeF 2.0 zur Verfügung gestellt werden, damit alle Unternehmer die Funktionen des Systems kennenlernen können.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

(Quelle: GTAI, 31.07.2025)

 

Wirtschaftsausblick Polen

Neuer Präsident in Polen – Was bedeutet das für die Wirtschaft?

Die Regierungskoalition von Donald Tusk hat bei der Präsidentschaftswahl eine herbe Niederlage erlitten. Dennoch bleiben die wirtschaftlichen Aussichten positiv.

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(Quelle: GTAI 04.06.2025)

 

Neue Gelder für grünen Wasserstoff

Bislang gibt es in Polen nur wenige Anlagen, die grünen Wasserstoff herstellen können. Das soll sich ändern. Ein neues Förderprogramm startet.

Polens staatliche Förderbank BGK (Bank Gospodarstwa Krajowego) stellt insgesamt 640 Millionen Euro für Wasserstoffprojekte bereit. Die Zuschüsse richten sich an Unternehmen, die emissionsarmen oder emissionsfreien Wasserstoff produzieren wollen. Firmen können mit den Geldern neue Elektrolyseure finanzieren. Auch für Solaranlagen und Windkraftanlagen winken Zuschüsse, solange der erzeugte Strom in die Wasserstoffproduktion fließt.

Die Leistung eines geförderten Elektrolyseurs darf nicht kleiner sein als 20 Megawatt. Zudem muss der beantragte Zuschuss bei unter 2 Millionen Euro je Megawatt liegen. Die Mittel des BGK-Programms stammen aus dem Wiederaufbaufonds der EU. BGK nimmt Anträge bis zum 20. Februar 2025 entgegen. Ende Juni 2025 will die staatliche Bank entsprechende Förderzusagen unterzeichnen.

Ziel der Maßnahme ist es, emissionsintensive Energieträger in der Industrie und im Verkehrssektor durch Wasserstoff zu ersetzen. Polens Klimaministerium erwartet, dass die Zuschüsse den Bau neuer Produktionsanlagen mit einer Gesamtleistung von 315 Megawatt finanzieren werden.

Polnische Energiekonzerne wie Orlen und Polenergia planen mehrere Wasserstoffzentren. Die neuen Fördergelder könnten den Firmen dabei helfen, die Großprojekte umzusetzen. Auch polnische Tochtergesellschaften von internationalen Unternehmen gehören zu den möglichen Nutznießern der Fördermaßnahme.

Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen veröffentlicht die Förderbank BGK auf einer Internetseite.

(Quelle: GTAI, 08.01.2025)

 

Wirtschaftsdaten kompakt - Polen Dezember 2024

Germany Trade & Invest, GTAI präsentiert Ihnen in der Reihe "Wirtschaftsdaten kompakt" die Daten Polens. Mit dieser Ausgabe erhalten Sie eine Kurzversion über die wichtigsten Indikatoren: Einwohner, Bevölkerungsdichte, Bruttoinlandsprodukt, BIP je Einwohner, BIP-Wachstum, Inflationsrate, Arbeitslosigkeit, Haushaltssaldo, Außenhandel, wichtigste Handelspartner, ausländische Direktinvestitionen, Außenhandel mit Deutschland, wichtigste deutsche Ein- und Ausfuhrgüter. Die Daten finden Sie hier.

(GTAI, 05.12.2024)

 

Recht kompakt Polen

Der Länderbericht "Recht kompakt Polen" bietet einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Zu finden ist der Bericht auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

(Quelle: GTAI, 27.12.2024)