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Weiterbildungsprüfungen

Weiterbildungsprüfungen

Ständige Weiterbildung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft im Beruf. Wir helfen Ihnen dabei mit unseren Seminaren, Kursen und Lehrgängen. Ziel aller Maßnahmen ist es, den Teilnehmern Kenntnisse zu vermitteln, die sie benötigen, um sich in ihrer beruflichen Situation zu bewähren.

Die Höherqualifizierende Berufsbildung (Berufliche Fortbildung) soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Die Gleichwertigkeit von Abschlüssen der Höherqualifizierenden Berufsbildung, zum Bachelor Professional (z.B. zum/zur Geprüften Meister/-in, Fachwirt/-in, Bilanzbuchhalter/-in) oder Master Professional (z.B. Geprüfte/-r Betriebswirt/-in IHK, Geprüfte/-r Berufspädagoge/-in) zu den akademischen Graden Bachelor oder Master ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dokumentiert.

Diese Stufen kann man über zwei vertikale "Aufstiegswege" durchlaufen: einen kaufmännischen und einen gewerblich-technischen Zweig. Dabei handelt es sich keineswegs um ein geschlossenes System; auch Quereinsteigern bieten sich zahlreiche Möglichkeiten.

Ausbildung der Ausbilder

Gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,

2. Ausbildung Vorbereitung und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,

3. Ausbildung durchführen und

4. Ausbildung abschließen. 

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss ist 8 Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstermin.

Hinweise zur Ausbildereignungsprüfung

Anmeldung

Anmeldung Wiederholung

Deckblatt für das Konzept zur praktischen Prüfung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift   

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten/Strukturierungen

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellistenstehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.

Seit 2012 besteht eine Neuregelung, die das Prüfverfahren transparenter gestaltet. Für jeden Abschluss gibt es "Strukturierungen", d. h. es wird vor der Prüfung festgelegt, welchen prozentualen Anteil die Teilgebiete der Prüfung haben. Bitte informieren Sie sich auf der o.g. Website der DIHK-Bildungs-GmbH. 

Geprüfte/r Bankfachwirt/in

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzt, die ihn befähigen, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Dabei soll er kreditwirtschaftliche Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen soll er organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Verordnung über die Durchführung der Prüfung

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist vor Beginn eines möglichen Vorbereitungslehrganges zu stellen. Er ist im Original mit Unterschrift einzureichen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. Ablehnung mit allen relevanten Angaben.

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 15. Juli des Jahres, in dem die Prüfung absolviert werden soll.

Antrag auf Zulassung

Anmeldung/Wiederholung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift 

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten/Strukturierungen

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellistenstehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.

Seit 2012 besteht eine Neuregelung, die das Prüfverfahren transparenter gestaltet. Für jeden Abschluss gibt es "Strukturierungen", d. h. es wird vor der Prüfung festgelegt, welchen prozentualen Anteil die Teilgebiete der Prüfung haben. Bitte informieren Sie sich auf der o.g. Website der DIHK-Bildungs-GmbH.

Informationen zum Fachgespräch 

Geprüfte/r Berufspädagoge/in

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, um in Einrichtungen der betrieblichen und außerbetrieblichen Bildung die Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse, die Begleitung der Lernenden und ihres Lernprozesses, das Bildungsmarketing, Controlling, Qualitätsmanagement und Führungsfunktionen eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können.

Dazu gehören insbesondere die folgenden Aufgaben:

  1. die Leitung und Koordination von berufspädagogischen Prozessen und von Geschäftsprozessen einschließlich der Überprüfung der strategischen Leistung von Teams und der Zusammenführung von Wissen aus verschiedenen relevanten Bereichen;
  2. die betriebsbezogene berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung bedarfsgerecht und wirtschaftlich planen, in den Unternehmen beraten, durchführen sowie in der Qualität weiterentwickeln;
  3. den betrieblichen und individuellen Qualifikationsbedarf ermitteln, zielgruppengerechte Qualifizierungsangebote entwickeln und die Unternehmen hinsichtlich der für die betriebliche Umsetzung notwendigen organisatorischen Veränderungen beraten;
  4. den Aufbau von fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen im Unternehmen unterstützen, entsprechende Personalentwicklungsprojekte erarbeiten und umsetzen sowie die dazu notwendigen betrieblichen Veränderungsprozesse formulieren und einleiten;
  5. spezifische Betreuungs- und Qualifizierungsangebote für Zielgruppen, die zusätzlicher lernpsychologischer, sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen, unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede entwickeln.

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Verordnung über die Durchführung der Prüfung

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist vor Beginn eines möglichen Vorbereitungslehrganges zu stellen. Er ist im Original mit Unterschrift einzureichen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. Ablehnung mit allen relevanten Angaben.

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 15. Juli des Jahres, in dem die Prüfung absolviert werden soll.

Antrag auf Zulassung

Anmeldung/Wiederholung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten/Strukturierungen

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellisten stehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.

Seit 2012 besteht eine Neuregelung, die das Prüfverfahren transparenter gestaltet. Für jeden Abschluss gibt es "Strukturierungen", d. h. es wird vor der Prüfung festgelegt, welchen prozentualen Anteil die Teilgebiete der Prüfung haben. Bitte informieren Sie sich auf der o.g. Website der DIHK-Bildungs-GmbH. 

Informationen zum Fachgespräch

Informationen zur Projektarbeit

Geprüfte/r Betriebswirt/in

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Betriebswirt/zur Geprüften Betriebswirtin.

Die Qualifikation umfasst die Befähigung, unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für betriebswirtschaftliche Problemstellungen der Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs entwickeln zu können und dabei die ökonomische, ökologische und soziale Dimension eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen. Hierzu gehört, insbesondere nachfolgende Aufgaben ausüben zu können:

  1. Strategiefindung und -umsetzung im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung,
  2. Gestaltung der organisatorischen Rahmenbedingungen des Unternehmens unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken,
  3. Auswahl und Einsatz der personalwirtschaftlichen Instrumente zur Sicherung der Unternehmensziele, 
  4. Leitung und Koordination der betrieblichen Leistungsprozesse unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Der Betriebswirt soll auf der Basis eines an Werten orientierten, strategisch ausgerichteten Verständnisses des wirtschaftlichen Handelns diese Aufgaben mit betriebswirtschaftlicher Fachkompetenz, verbunden mit Methoden und Sozialkompetenz wahrnehmen können.

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Verordnung über die Durchführung der Prüfung

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist vor Beginn eines möglichen Vorbereitungslehrganges zu stellen. Er ist im Original mit Unterschrift einzureichen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. Ablehnung mit allen relevanten Angaben.

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 15. Juli des Jahres, in dem die Prüfung absolviert werden soll.

Antrag auf Zulassung

Anmeldung/Wiederholung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift 

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten/Strukturierungen

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellisten stehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.

Seit 2012 besteht eine Neuregelung, die das Prüfverfahren transparenter gestaltet. Für jeden Abschluss gibt es "Strukturierungen", d. h. es wird vor der Prüfung festgelegt, welchen prozentualen Anteil die Teilgebiete der Prüfung haben. Bitte informieren Sie sich auf der o.g. Website der DIHK-Bildungs-GmbH.

Informationen zur Projektarbeit

Informationen zum Fachgespräch

Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in

Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der Geprüfte Bilanzbuchhalter oder die Geprüfte Bilanzbuchhalterin in der Lage sein, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen und in diesem Zusammenhang Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu führen.

Zu diesen Aufgaben gehören:

  1. Jahresabschlüsse nach nationalem Recht erstellen und dabei Rechtsformen von Unternehmen und Institutionen beachten,
  2. Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden,
  3. die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen vergleichen,
  4. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
  5. das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren,
  6. ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen,
  7. finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln,
  8. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen sowie
  9. Berufsausbildung organisieren und durchführen.

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Verordnung über die Durchführung der Prüfung

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist vor Beginn eines möglichen Vorbereitungslehrganges zu stellen. Er ist im Original mit Unterschrift einzureichen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. Ablehnung mit allen relevanten Angaben.

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 15. Juli des Jahres, in dem die Prüfung absolviert werden soll.

Antrag auf Zulassung

Anmeldung/Wiederholung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift 

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten/Strukturierungen

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellisten stehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.

Seit 2012 besteht eine Neuregelung, die das Prüfverfahren transparenter gestaltet. Für jeden Abschluss gibt es "Strukturierungen", d. h. es wird vor der Prüfung festgelegt, welchen prozentualen Anteil die Teilgebiete der Prüfung haben. Bitte informieren Sie sich auf der o.g. Website der DIHK-Bildungs-GmbH.

Informationen zum Fachgespräch

Geprüfte/r Fachwirt/in für Büro- und Projektorganisation

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen der Bürowirtschaft umfassende und integrierende Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Verwendung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente zu bearbeiten. Dabei sind wirtschaftliche, rechtliche, ethische und soziale Zusammenhänge zu beachten.

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Verordnung über die Durchführung der Prüfung

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist vor Beginn eines möglichen Vorbereitungslehrganges zu stellen. Er ist im Original mit Unterschrift einzureichen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. Ablehnung mit allen relevanten Angaben.

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 15. Juli des Jahres, in dem die Prüfung absolviert werden soll.

Antrag auf Zulassung

Anmeldung/Wiederholung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift 

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten/Strukturierungen

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellisten stehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.

Seit 2012 besteht eine Neuregelung, die das Prüfverfahren transparenter gestaltet. Für jeden Abschluss gibt es "Strukturierungen", d. h. es wird vor der Prüfung festgelegt, welchen prozentualen Anteil die Teilgebiete der Prüfung haben. Bitte informieren Sie sich auf der o.g. Website der DIHK-Bildungs-GmbH.

Informationen zum Fachgespräch

Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben. Die Qualifikation umfasst die Befähigung, den Dienstleistungsprozess auch als Wertschöpfungsprozess zu verstehen und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zuzuführen. Neue Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen sind in der Organisation umzusetzen. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen geleitet und motiviert werden. Ferner ist nachzuweisen, dass zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Möglichkeiten von interdisziplinärer Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie multiprofessioneller Teamarbeit erkannt und genutzt werden. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Verordnung über die Durchführung der Prüfung

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist vor Beginn eines möglichen Vorbereitungslehrganges zu stellen. Er ist im Original mit Unterschrift einzureichen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. Ablehnung mit allen relevanten Angaben.

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 15. Juli des Jahres, in dem die Prüfung absolviert werden soll.

Antrag auf Zulassung

Anmeldung/Wiederholung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift 

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten/Strukturierungen

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellisten stehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.

Seit 2012 besteht eine Neuregelung, die das Prüfverfahren transparenter gestaltet. Für jeden Abschluss gibt es "Strukturierungen", d. h. es wird vor der Prüfung festgelegt, welchen prozentualen Anteil die Teilgebiete der Prüfung haben. Bitte informieren Sie sich auf der o.g. Website der DIHK-Bildungs-GmbH.

Informationen zum Fachgespräch

Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in - Deutsch

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Qualifikationen erworben hat, um folgende Aufgaben eines Fremdsprachenkorrespondenten wahrzunehmen:

  1. Übersetzen, Aufbereiten und Weitergeben geschriebener und gesprochener wirtschaftsbezogener Texte aus der und in die Fremdsprache;
  2. Selbständiges Formulieren und Gestalten fremdsprachiger üblicher Geschäftsbriefe und anderer unternehmensbezogener Schriftstücke,
  3. Mündliche Kommunikation in der Fremdsprache.

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Verordnung über die Durchführung der Prüfung

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist vor Beginn eines möglichen Vorbereitungslehrganges zu stellen. Er ist im Original mit Unterschrift einzureichen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. Ablehnung mit allen relevanten Angaben.

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 15. Juli des Jahres, in dem die Prüfung absolviert werden soll.

Antrag auf Zulassung

Anmeldung/Wiederholung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift 

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellisten stehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.

Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in - Englisch

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Qualifikationen erworben hat, um folgende Aufgaben eines Fremdsprachenkorrespondenten wahrzunehmen:

  1. Übersetzen, Aufbereiten und Weitergeben geschriebener und gesprochener wirtschaftsbezogener Texte aus der und in die Fremdsprache;
  2. Selbständiges Formulieren und Gestalten fremdsprachiger üblicher Geschäftsbriefe und anderer unternehmensbezogener Schriftstücke,
  3. Mündliche Kommunikation in der Fremdsprache. 

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Verordnung über die Durchführung der Prüfung

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist vor Beginn eines möglichen Vorbereitungslehrganges zu stellen. Er ist im Original mit Unterschrift einzureichen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. Ablehnung mit allen relevanten Angaben.

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 15. Juli des Jahres, in dem die Prüfung absolviert werden soll.

Antrag auf Zulassung

Anmeldung/Wiederholung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift 

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellistenstehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.

Geprüfte/r Handelsfachwirt/in

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente wahrzunehmen. Dabei sollen gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Dazu zählen insbesondere:

  1. Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen handelsrelevanter Marktentwicklungen,
  2. Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte der Sortimentsgestaltung, Warenbeschaffung und Logistik,
  3. Steuern von Umsatz und Ertrag mit warenwirtschaftlichen Kennzahlen,
  4. Anwenden von Controllinginstrumenten,
  5. Beurteilen von Finanzierungsalternativen und Vorbereiten von Entscheidungen,
  6. Planen und Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen,
  7. Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten,
  8. Übernehmen von Organisations- und Führungsaufgaben unter Berücksichtigung von Unternehmens- und Führungsgrundsätzen, unternehmerisches Denken und Handeln,
  9. Wahrnehmen von Qualifizierungsaufgaben sowie Fördern der Personalentwicklung,
  10. Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung,
  11. Wahrnehmen von Aufgaben des Personalmanagements,
  12. Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten,
  13. Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit.

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Verordnung über die Durchführung der Prüfung

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist vor Beginn eines möglichen Vorbereitungslehrganges zu stellen. Er ist im Original mit Unterschrift einzureichen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. Ablehnung mit allen relevanten Angaben.

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 15. Juli des Jahres, in dem die Prüfung absolviert werden soll.

Antrag auf Zulassung

Anmeldung/Wiederholung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift 

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten/Strukturierungen

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellisten stehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.

Seit 2012 besteht eine Neuregelung, die das Prüfverfahren transparenter gestaltet. Für jeden Abschluss gibt es "Strukturierungen", d. h. es wird vor der Prüfung festgelegt, welchen prozentualen Anteil die Teilgebiete der Prüfung haben. Bitte informieren Sie sich auf der o.g. Website der DIHK-Bildungs-GmbH.

Informationen zum Fachgespräch

Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Immobilienwirtschaft, sowohl in Immobilienunternehmen als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig verantwortliche Tätigkeiten auszuüben.

Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Immobilienwirtschaft sowie durch umfassende kognitive Fertigkeiten können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:

  1. Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte;
  2. Teamorientiertes Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle;
  3. Systematische Bearbeitung komplexer, anspruchsvoller und variantenreicher Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft unter Anwendung von Arbeits- und Problemlösetechniken; dazu gehört auch die Überprüfung und Entwicklung eigener und fremder Leistungen.

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Verordnung über die Durchführung der Prüfung

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist vor Beginn eines möglichen Vorbereitungslehrganges zu stellen. Er ist im Original mit Unterschrift einzureichen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. Ablehnung mit allen relevanten Angaben.

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 15. Juli des Jahres, in dem die Prüfung absolviert werden soll.

Antrag auf Zulassung

Anmeldung/Wiederholung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift 

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten/Strukturierungen

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellisten stehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.

Seit 2012 besteht eine Neuregelung, die das Prüfverfahren transparenter gestaltet. Für jeden Abschluss gibt es "Strukturierungen", d. h. es wird vor der Prüfung festgelegt, welchen prozentualen Anteil die Teilgebiete der Prüfung haben. Bitte informieren Sie sich auf der o.g. Website der DIHK-Bildungs-GmbH.

Informationen zum Fachgespräch

Geprüfte/r Industriemeister/in - Fachrichtung Elektrotechnik

Ein Geprüfter Industriemeister/eine Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik ist

  • eine berufserfahrene, industriell-technische Führungskraft mit erweiterten und vertieften Kenntnissen der betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge,
  • ein fachlich kompetenter Werkstattleiter/eine fachlich kompetente Werkstattleiterin mit Personalverantwortung,
  • ein Koordinator/eine Koordinatorin für den reibungslosten Ablauf der Produktion und die Qualität der Produkte,
  • ein Mittler/eine Mittlerin zwischen Betriebsleitung und seinen/ihren Mitarbeitern,
  • ein betrieblicher Vorgesetzter/eine betriebliche Vorgesetzte mit besonderer Verantwortung für den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung sowie Teile der betrieblichen Aus- und Weiterbildung (Ausbilderkompetenz).

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Verordnung über die Durchführung der Prüfung

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist vor Beginn eines möglichen Vorbereitungslehrganges zu stellen. Er ist im Original mit Unterschrift einzureichen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. Ablehnung mit allen relevanten Angaben.

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 15. Juli des Jahres, in dem die Prüfung absolviert werden soll.

Antrag auf Zulassung

Anmeldung/Wiederholung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift 

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten/Strukturierungen

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellisten stehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.

Seit 2012 besteht eine Neuregelung, die das Prüfverfahren transparenter gestaltet. Für jeden Abschluss gibt es "Strukturierungen", d. h. es wird vor der Prüfung festgelegt, welchen prozentualen Anteil die Teilgebiete der Prüfung haben. Bitte informieren Sie sich auf der o.g. Website der DIHK-Bildungs-GmbH.

Geprüfte/r Industriemeister/in - Fachrichtung Metall

Ein Geprüfter Industriemeister/eine Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall ist

  • eine berufserfahrene, industriell-technische Führungskraft mit erweiterten und vertieften Kenntnissen der betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge,
  • ein fachlich kompetenter Werkstattleiter/eine fachlich kompetente Werkstattleiterin mit Personalverantwortung,
  • ein Koordinator/eine Koordinatorin für den reibungslosten Ablauf der Produktion und die Qualität der Produkte,
  • ein Mittler/eine Mittlerin zwischen Betriebsleitung und seinen/ihren Mitarbeitern,
  • ein betrieblicher Vorgesetzter/eine betriebliche Vorgesetzte mit besonderer Verantwortung für den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung sowie Teile der betrieblichen Aus- und Weiterbildung (Ausbilderkompetenz).

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Verordnung über die Durchführung der Prüfung

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist vor Beginn eines möglichen Vorbereitungslehrganges zu stellen. Er ist im Original mit Unterschrift einzureichen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. Ablehnung mit allen relevanten Angaben.

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 15. Juli des Jahres, in dem die Prüfung absolviert werden soll.

Antrag auf Zulassung

Anmeldung/Wiederholung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift 

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten/Strukturierungen

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellisten stehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.

Seit 2012 besteht eine Neuregelung, die das Prüfverfahren transparenter gestaltet. Für jeden Abschluss gibt es "Strukturierungen", d. h. es wird vor der Prüfung festgelegt, welchen prozentualen Anteil die Teilgebiete der Prüfung haben. Bitte informieren Sie sich auf der o.g. Website der DIHK-Bildungs-GmbH.

Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann/die Personalfachkauffrau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll er/sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Er/sie übernimmt verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus. 

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Verordnung über die Durchführung der Prüfung

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist vor Beginn eines möglichen Vorbereitungslehrganges zu stellen. Er ist im Original mit Unterschrift einzureichen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. Ablehnung mit allen relevanten Angaben.

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 15. Juli des Jahres, in dem die Prüfung absolviert werden soll.

Antrag auf Zulassung

Anmeldung/Wiederholung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift 

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten/Strukturierungen

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellisten stehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.

Seit 2012 besteht eine Neuregelung, die das Prüfverfahren transparenter gestaltet. Für jeden Abschluss gibt es "Strukturierungen", d. h. es wird vor der Prüfung festgelegt, welchen prozentualen Anteil die Teilgebiete der Prüfung haben. Bitte informieren Sie sich auf der o.g. Website der DIHK-Bildungs-GmbH.

Informationen zum Fachgespräch

Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können und damit die Befähigung,

  1. betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen,
  2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
  3. anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Verordnung über die Durchführung der Prüfung

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist vor Beginn eines möglichen Vorbereitungslehrganges zu stellen. Er ist im Original mit Unterschrift einzureichen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. Ablehnung mit allen relevanten Angaben.

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 15. Juli des Jahres, in dem die Prüfung absolviert werden soll.

Antrag auf Zulassung

Anmeldung/Wiederholung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift 

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten/Strukturierungen

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellisten stehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.

Seit 2012 besteht eine Neuregelung, die das Prüfverfahren transparenter gestaltet. Für jeden Abschluss gibt es "Strukturierungen", d. h. es wird vor der Prüfung festgelegt, welchen prozentualen Anteil die Teilgebiete der Prüfung haben. Bitte informieren Sie sich auf der o.g. Website der DIHK-Bildungs-GmbH.

Informationen zum Fachgespräch

Zusatzqualifikation Fremdsprache für Auszubildende - Englisch

In der Prüfung soll der/die Bewerber/in nachweisen, dass er/sie neben den in der Ausbildung erworbenen fachlichen Kenntnissen auch fremdsprachliche Kenntnisse besitzt, die ihn/sie befähigen, berufliche Situationen in der Fremdsprache angemessen zu bewältigen.

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung IHK

Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen

Zulassung/Anmeldung/Wiederholung/Zweitschrift

Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist vor Beginn eines möglichen Vorbereitungslehrganges zu stellen. Er ist im Original mit Unterschrift einzureichen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. Ablehnung mit allen relevanten Angaben.

Im Hinblick auf die Prüfung muss eine Anmeldung im Original mit Unterschrift erfolgen.

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 15. Juli des Jahres, in dem die Prüfung absolviert werden soll.

Antrag auf Zulassung

Anmeldung/Wiederholung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über den Fortbildungsabschluss ist die gebührenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.

Antrag auf Zweitschrift 

Prüfungstermine/Hilfsmittellisten

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und die Hilfsmittellistenstehen auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH zum Download bereit.