Energieaudit nach EDL-G
Informationsveranstaltung zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Unternehmen, die laut Definition der EU nicht als „klein“ oder „mittelgroß“ (KMU) gelten und weder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 noch ein Umweltmanagementsystem nach EMAS vorhalten, müssen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit, welches den Anforderungen der DIN 16247 entspricht, durchgeführt haben. Dieses muss dann mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes als nationale Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie.
Um die Unternehmen über die bestehenden Pflichten und Fristen zu informieren führte die IHK Neubrandenburg am 26. August 2015 eine Informationsveranstaltung durch. Die Veranstaltungsbeiträge stehen Ihnen hier zur Verfügung:
- Das neue Energiedienstleistungsgesetz – Eine Übersicht zu den Unternehmenspflichten und Fristen (Hr. Becker, DIHK)
- Von der Datenerfassung bis zur Analyse – Die Schritte auf dem Weg zum Energieaudit (Hr. Hermel, EWBi Ingenieurgesellschaft mbH)
- Umsetzung und Begleitung von Energieaudits nach EN 16247-1 / Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 (Hr. Dr. Zopff, Indevo GmbH)
- mod.EEM Online-Leitfaden zur Durchführung eines Energieaudits (Hr. Lottje, Berliner Energieagentur)
Weiterführende Informationen zum Thema Energiedienstleistungsgesetz / Energieaudits für Nicht-KMU sowie Links und Kontaktmöglichkeiten zum BAFA finden Sie hier.