Meister-Extra
Informationen zum Meister-Extra
Meister-Extra als Prämie für einen erfolgreichen Abschluss
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie nach der Richtlinie zur Förderung des „Meister-Extra“ in Mecklenburg-Vorpommern eine solche Zahlung.
Was ist das Meister-Extra?
Das Meister-Extra soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver. Das Meister-Extra schafft einen weiteren Anreiz, sich mit einer Meisterausbildung in Handwerk und Industrie beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Das Meister-Extra beträgt für Abschlüsse bis zum 31.12.2017 1.000 Euro; für Abschlüsse ab dem 01.01.2018 2.000 Euro. Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung.
Wer erhält das Meister-Extra?
Das Meister-Extra wird für Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie vergeben. Die Prüfung muss vor einer fachlich zuständigen Stelle abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. Sie müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses Ihren Hauptwohnsitz und Ihren Beschäftigungsort seit mindestens drei Monaten innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns haben, um das Meister-Extra durch die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten. Bei arbeitslosen Absolventen genügt der Hauptwohnsitz in MV.
Das Meister-Extra wird nur einmal pro Person gewährt.
Muss ich einen Antrag stellen?
Ja. Die Begünstigten können einen Antrag bei der zuständigen IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern für die Zahlung des Meister-Extra stellen. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden dieses mit den entsprechenden Nachweisen (beglaubigte Zeugniskopie, erweiterte Meldebescheinigung, aktuelle Tätigkeitsbescheinigung) bis zum angegebenen Rücksendetermin per Post zurück. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach bestandener Meisterprüfung gestellt werden (Ausschlussfrist).
Wann erhalte ich die Auszahlung?
Die Auszahlung des Meister-Extra an den berechtigten Personenkreis erfolgt zu zwei Terminen im Jahr. Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern benachrichtigt Sie hierüber schriftlich.
Was muss ich noch beachten?
Zur steuerrechtlichen Behandlung der Förderung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.
Das Meister-Extra ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Meisterprüfungen in der Industrie
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