Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt Kleinst- und Kleinunternehmen an ihre Belastungsgrenze, die zusätzlichen bürokratischen Anforderungen behindern den Verkauf in andere EU-Staaten.
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde aufgrund der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) angepasst und tritt als Verpackungsrecht-Durchführungs-Gesetz (VerpackDG) ab 12.08.2026 in Kraft.
Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern legen auch den Grundstein für eine nachhaltige und wirtschaftlich stabile Zukunft.