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Regionalplanung

Regionale Raumentwicklungsprogramme

In Mecklenburg-Vorpommern wird das Landesraumentwicklungsprogramm durch Regionale Raumentwicklungsprogramme der vier Planungsregionen detailliert. Für jede Planungsregion gibt es einen gleichnamigen Regionalen Planungsverband. In der IHK Region sind es die Planungsregionen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern. Den Regionalen Planungsverbänden obliegt die Aufstellung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme. Sie beteiligen die IHK am Prozess der Aufstellung. Die Regionalen Raumentwicklungsprogramme sind langfristig ausgerichtet und sollen für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren gelten.

Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte

Informationen zur Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte finden Sie hier.

Das Regionale Raumentwicklungsprogramm für die Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte ist mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V als Landesverordnung in Kraft getreten (GVOBl Nr. 10/2011, S. 362). Auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte stehen Ihnen die Unterlagen zum Download zur Verfügung. Hier geht es dierekt zum  Textteil  und zur Karte .

Teilfortschreibung Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte – Windenergiegebiete: Beteiligung der Öffentlichkeit geht in die nächste Runde

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte hat in ihrer 63. Versammlung die Freigabe des Planentwurfs inkl. des Entwurfs des Umweltberichts für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz beschlossen. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Zeitraum vom 13. Oktober bis zum 12. Dezember 2025 statt. Die Entwurfsunterlagen stehen auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes unter https://www.region-seenplatte.de/index.php zur Verfügung.
Der Planentwurf dient dem Ziel, die künftige Entwicklung der Windenergienutzung im Außenbereich zu steuern. Ohne die Festlegung von neuen Windenergiegebieten im Umfang von mindestens 1,4 % der Regionsfläche wären Windenergieanlagen spätestens ab dem 1. Januar 2028 im gesamten bauplanungsrechtlichen Außenbereich der Region Mecklenburgische Seenplatte privilegiert. Daraus könnten sich Nachteile für die Bevölkerung, den Schutz der Kulturlandschaft, den Denkmalschutz, für einzelne Wirtschaftszweige sowie den Naturschutz ergeben.

Zudem lädt der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte zu zwei öffentlichen Informationsveranstaltungen ein.

 

Planungsregion Vorpommern

Informationen zum Regionalen Planungsverband Vorpommern finden Sie hier.

Das Regionale Raumentwicklungsprogramm für die Planungsregion Vorpommern ist seit dem 20. September 2010 rechtskräftig.

Die Unterlagen einschließlich der 1. Änderung und der 2. Änderung finden Sie im Internet beim Regionalen Planungsverband Vorpommern.