Basiswissen Unternehmensgründung
Basiswissen
Die Hälfte der Bruttowertschöpfung in Deutschland wird durch die ca. 3,6 Millionen klein- und mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer erbracht und bildet damit die Basis der Wirtschaftsleistung. In keinem anderen Wirtschaftszweig werden mehr Arbeitsplätze geschaffen und Auszubildenden eine berufliche Perspektive geboten.
Die Motive einer Existenzgründung sind vielschichtig: Umsetzung einer guten Idee, Unzufriedenheit mit der aktuellen Arbeitssituation, drohende Arbeitslosigkeit oder einfach das Bedürfnis sich selbst zu verwirklichen. Dabei ist der Weg in die Selbstständigkeit neben der Chance diese Ziele zu verwirklichen auch mit Risiken verbunden.
Mangelnde Vorbereitung in der Gründungsplanung zählt zu den häufigsten Fehlern in der Startphase. Deshalb sind eine gute und sorgfältige Vorbereitung und das Erstellen eines aussagefähigen Unternehmenskonzeptes "das A und O" für eine erfolgreiche und dauerhafte selbständige Tätigkeit. Das kostenfreie Tagesseminar der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg Vorpommern unterstützt Sie in der Planung Ihres Vorhabens und vermittelt erste wirtschaftliche Grundkenntnisse.
Das persönliche Beratungsgespräch in Ihrer IHK ist Ihre Chance, alle offenen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung Ihres Unternehmens kompetent und kostenfrei zu erörtern. Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie in den jeweiligen Themenbereichen und wir freuen uns Sie kennenzulernen.
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung ist eine attraktive Möglichkeit für Selbstständige und kleine Unternehmen, den Einstieg in die Geschäftswelt zu erleichtern. Sie erlaubt es, auf die Erhebung und Ausweisung der Umsatzsteuer zu verzichten. Die Regelung ist im § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt und richtet sich an Unternehmer, deren Jahresumsatz im vorherigen Kalenderjahr 22.000 Euro (seit 2025 Anhebung auf 25.000 Euro) nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht über 100.000 Euro (bis 2024 über 50.000 Euro) liegt. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
Ein Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen werden muss und diese auch nicht an das Finanzamt abgeführt wird. Das macht die Buchhaltung einfacher, da keine Umsatzsteuervoranmeldungen notwendig sind.
Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Sollten Sie die Umsatzgrenzen überschreiten, fallen Sie automatisch in die Regelbesteuerung. Die Kleinunternehmerregelung wird beim Finanzamt im Rahmen der Gewerbeanmeldung oder durch den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt.
Hilfe und Unterstützung bei der Gründung:
Unternehmenswerkstatt Deutschland
Die IHK Neubrandenburg bietet mit der Unternehmenswerkstatt Deutschland (UWD) eine Anlaufstelle für für den Bereich Unternehmensgründung und -förderung . Die UWD nutzt das Wissen aller 53 beteiligten IHKs, darunter die Neubrandenburger Kammer. Sie schafft Synergien und sorgt für mehr Effizienz sowie für einheitliche Qualitätsstandards. Sowohl Gründerinnen und Gründer als auch kleine und mittelständische Unternehmen benötigen einen einfachen, digitalen und kostenfreien Zugang zu Informationen und
Hilfestellungen in den Themenbereichen Existenzgründung, Unternehmenssicherung und Unternehmensnachfolge. Genau da setzt die UWD mit den Expertinnen und Experten
der beteiligten IHKs an.
Hier geht es zur Unternehmenswerkstatt Deutschland.
Die kostenfreie Gründerplattform
Die Gründerplattform begleitet Existenzgründer digital von der Erarbeitung der Idee, über die Erstellung des Geschäftsplans, die Möglichkeiten der Finanzierung bis zur Gründung. Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern ist als Unterstützer und Ansprechpartner ebenfalls auf dieser Plattform vertreten.
Initiiert wurde dieses Angebot vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
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