Europäische Union
Europäische Union
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stellen für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern die wichtigsten Märkte sowohl für den Einkauf als auch für den Absatz von Produkten. Über zwei Drittel des gesamten Warenhandels werden mit EU-Ländern abgewickelt. Dabei nehmen Polen, Dänemark und die Niederlande mit Blick auf die Ausfuhr eine herausragende Rolle ein.
Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern informiert Sie auf diesen Seiten über wirtschaftsrelevante Entwicklungen und Neuerungen von handelspolitischer Bedeutung in den Mitgliedsstaaten der EU. Gerne stehen wir Ihnen auch für Rückfragen zur Verfügung!
Was ist Global Gateway?
Datenkabel nach Südamerika, Fernstraßen durch Südostasien, Häfen und Stromleitungen in Afrika - die EU setzt mit Global Gateway auf eine engere Vernetzung mit ihren Partnerländern. Dabei geht es um den Ausbau von nachhaltiger Infrastruktur und sichere Konnektivität weltweit.
Global Gateway ist die Konnektivitätsinitiative der Europäischen Union. Die EU will damit Schwellen- und Entwicklungsländern helfen, ihre Infrastruktur nachhaltig auszubauen.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Webpage von Germany Trade & Invest. Das Factsheet der GTAI ist hier hinterlegt.
Weitere Informationen und eine Stellungnahme zur Global-Gateway-Initiative der EU finden Sie auf der Webpage der Deutschen Industrie- und Handelskammer, DIHK.
Finnland: Wachstum in Sicht
Im Gesamtjahr 2023 stagnierte Finnlands Wirtschaftsleistung. Das soll sich in den Folgejahren ändern. Für deutsche Firmenist besonders der finnische Energiesektor interessant. Lesen Sie mehr...
(GTAI 30.11.2023)
Slowakei-Broschüre der AHK
Die Slowakei-Broschüre der AHK Slowakei gibt einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Situation in der Slowakei und richtet sich an alle, die an einem Markteinstieg interessiert sind oder nach Lieferanten suchen. Sie liefert deutschen Unternehmen auf anschauliche Art und Weise die wichtigsten Daten und Fakten zur Slowakei. Die in der Broschüre enthaltenen Informationen sollen Firmen in Deutschland dabei helfen, das Potenzial des slowakischen Marktes einzuschätzen und die richtigen Geschäftsentscheidungen treffen zu können. (Quelle AHK Slowakei)
Neuer EU-Helpdesk für den Handel in der Östlichen Partnerschaft gestartet
Die Europäische Kommission hat am 16.12.2021 den Eastern Partnership Trade Helpdesk gestartet. Dieser soll Importeuren und Exporteuren in der EU und in den Ländern der Östlichen Partnerschaft neue Marktchancen eröffnen.
Der Helpdesk wurde in Zusammenarbeit zwischen dem von der Europäischen Union finanzierten Projekt EU4Business Eastern Partnership Trade Helpdesk und dem International Trade Centre (ITC) als Durchführungspartner entwickelt.
Zum Helpdesk gelangen Sie hier.
(Quelle: DIHK)
Verpackungsbestimmungen in Europa
Umgang mit Verpackungen in Europa – eine Übersicht der nationalen Umsetzung – aktualisierte Auflage (Stand: 31. Juli 2024)
Die am 4. Juli 2018 in Kraft getretene novellierte EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) war Anlass für zahlreiche Änderungen in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten.
Allerdings variieren die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in den Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Dies beeinträchtigt den grenzüberschreitenden Warenverkehr und führt zu Rechtsunsicherheiten. Die Broschüre soll deshalb einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen Staaten Europas verschaffen.
Folgende Fragen werden beantwortet: Wer unterliegt den verpackungsrechtlichen Bestimmungen? Welche Verpackungen fallen in den Anwendungsbereich? Welche Kennzeichnungspflichten und Sonderregelungen gibt es?
Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die EU-Kommission am 30.11.2022 einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Bis diese Regelung beschlossen und in Kraft tritt, kann jedoch noch mehr als ein Jahr vergehen. Seit der letzten Auflage der Broschüre (30.07.2023) hat es weitere Änderungen gegeben, die eine Aktualisierung dieser Broschüre notwendig machten. Da sich auch die Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten immer wieder ändern, kann leider keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.
Zur Broschüre gelangen Sie hier.
Quelle: DIHK
Mitarbeiterentsendung allgemein
Viele Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter ins Ausland. Das ist ein komplexes Unterfangen. Die Antworten auf viele rechtliche und praktische Fragen zum Thema Entsendung finden Sie im Fact Sheet der GTAI zur "Mitarbeiterentsendung in der EU".
Mitarbeiterentsendung: Freiwillige Einführung der eDeclaration
Neun EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf ein freiwillig anwendbares, einheitliches und digitales Registrierungsformular für Entsendungen zwischen diesen Staaten (eDeclaration).
Ziel dieses neuen entsenderechtlichen Formates ist die Verbesserung und Vereinfachung von Entsendeverfahren und damit der Abbau entsenderechtlicher Hürden. Aufgrund der zum Teil sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der entsenderechtlichen Vorgaben in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten stehen vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor hohen bürokratischen Herausforderungen. Aus diesem Grund haben Deutschland, Griechenland, Irland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn eine gemeinsame Absichtserklärung veröffentlicht. Diese beinhaltet eine endgültige und erschöpfende Maximalliste der im Rahmen der Entsendemeldung geschuldeten Angaben.
Zudem wird die Schaffung eines EU-weit einheitlichen Registrierungsportals angestrebt.
Weiterführende Informationen auf der GTAI-Internetseite
(Quelle: GTAI)
Azubi-Pflicht für bestimmte Dienstleistungsverträge - was bedeutet das für Sie als Bieter?
Für bestimmte Vertragstypen, die nach dem 1. Juli 2022 abgeschlossen werden, muss der Auftraggeber verlangen, dass bei der Ausführung des Auftrags Auszubildende eingesetzt werden (Azubi-Pflicht). Diese Bestimmung zielt darauf ab, die Ausbildung der zukünftigen Arbeitskräfte zu unterstützen und mehr Ausbildungsplätze zu schaffen.
Welche Verträge sind betroffen?
Die Azubi-Pflicht gilt für Bau- und Anlagenverträge sowie für bestimmte Dienstleistungsverträge.
Folgende Bau- und Anlagenverträge sind betroffen:
- Das Bauvorhaben der öffentlichen Hand wird in Dänemark durchgeführt,
- Bauvorhaben der öffentlichen Hand, mit einer Mindestbauzeit von 6 Monaten ab Vertragsunterzeichnung bis zur Fertigstellung und
- Bauvorhaben der öffentlichen Hand mit einem Vertragswert, der den Schwellenwert für öffentliche Bauverträge gemäß § 6 des Vergabegesetzes überschreitet (Stand 2023: DKK 40.100.744).
Folgende Dienstleistungsverträge sind betroffen:
- Die Dienstleistung wird in Dänemark erbracht.
- Der Dienstleistungsvertrag der öffentlichen Hand hat eine Mindestdauer von 6 Monaten ab Vertragsunterzeichnung bis zur Lieferung,
- Der Dienstleistungsvertrag der öffentlichen Hand hat einen Vertragswert von mindestens 5 Millionen DKK und
Der Dienstleistungsvertrag der öffentlichen Hand fällt unter einen oder mehrere der folgenden CPV-Codes:
- 50000000-50884000 (Reparatur- und Instandhaltungsdienstleistungen)
- 51000000-51900000 (Installationsdienstleistungen)
- 60000000-60651100 (Transportdienstleistungen - nicht Abfalltransport)
- 90910000-90919300 (Reinigung)
Bei Fragen zu Azubi-Pflicht oder Ausschreibungen in Dänemark kontaktieren Sie gerne unseren Legal Partner Dahl. Hier steht Ihnen Mikael Würtz zur Verfügung
(Tel. +45 88 91 89 56 oder Mail ).
Quelle: AHK Dänemark
Warnung vor Strafen in Österreich
Die Deutsche Handelskammer in Österreich weist aktuell auf die gesetzlichen Pflichten für deutsche Arbeitgeber bei der Entsendung von Mitarbeitenden hin. Anlass ist eine wachsende Zahl von Verstößen, bei denen Strafen u.a. wegen Unterentlohnung ausgesprochen wurden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Rumänien
Die Umsetzung der reformierten Entsenderichtlinie ist nunmehr länger als ein Jahr her. In den Mitgliedstaaten haben sich dadurch neue Regelungen ergeben, die zwingend beachtet werden müssen.
Mit dem neuen Regierungsbeschluss Nr. 654/2021 traten zahlreiche Vorschriften, die die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen auf rumänischem Territorium regeln, in Kraft. Das Meldeformular (auch bekannt als Entsendebescheinigung) hat sich geändert. Das neue Formular findet sich im Anhang I des Regierungsbeschlusses.
Zudem wurde ein weiteres Meldeformular eingeführt. Dieses Formular findet sich im Anhang II des Regierungsbeschlusses und ist anzuwenden, wenn die Verlängerung einer Entsendung (zum Beispiel von 12 auf 18 Monate) im Raum steht. Dabei muss dieses an die zuständige Landesarbeitsaufsichtsbehörde gesendet und mit einer entsprechenden Begründung versehen werden. Spätestens am Tag der Ablauffrist der 12-monatigen Entsendung muss das Meldeformular versendet werden. Diese Meldung kann in Briefform, in elektronischer Form oder über die bereitgestellte Online-Plattform eingereicht werden. In der Liste der lokalen Arbeitsbehörden kann man die zuständige Arbeitsinspektion finden.
Wichtige Informationen über das zu beachtende rumänische Arbeitsrecht während einer Entsendung können auf der Homepage der rumänischen Landesarbeitsinspektion nachgelesen werden.
(Quelle: GTAI)