Förderprogramme
Allgemeine Informationen
Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut verständigten sich der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung, zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen des europäischen Güterverkehrs Zuwendungen in Höhe von 600 Mio. Euro p.a. für Unternehmen des Güterkraftverkehrs bereitzustellen.
Die Förderprogamme "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung" wurden im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut - rückwirkend zum 01.01.2009 - zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Förderrichtlinien sind mit Wirkung vom 03.02.2009 in Kraft getreten. Die Frist zur Stellung von Anträgen auf Förderung nach dem „De-minimis“-Programm für die jeweils aktuelle Förderperiode beginnt mit dem 01.11. und endet am 28.02. Der Antragsschluss für das Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" ist ebenfalls der 28.02. Nähere Einzelheiten und die Anträge unter www.bag.bund.de.
Dem Grunde nach zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht ab 12 t) sind. Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung.
Wichtig: Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Weitere Informationen sowie Formulare zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten Sie hier. Das Bundesamt für Güterverkehr beantwortet Ihre Fragen gerne unter der Service-Nummer 0221 5776-2699 (montags bis donnerstags von 9 - 15 Uhr, freitags bis 14:30 Uhr) oder unter folgender E-Mail-Adresse: info.foerderprogramme(at)bag.bund.de