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Gleichstellung Bundesvertriebenengesetz

Gleichstellung nach Bundesvertriebenengesetz

Die Gleichstellung/Anerkennung eines beruflichen Prüfungszeugnisses (Aussiedler) erfolgt nach § 10 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz vom 02.06.1993 auf Antrag.

Die Gebühr für die Bearbeitung der Gleichstellungsbescheinigung beträgt 50,00 € pro Zeugnis.

Die Gleichstellungsbescheide werden nach Zahlungseingang bei der IHK  Neubrandenburg bzw. nach Zugang einer Kopie des Einzahlungsbeleges ausgehändigt, aber auch auf Antrag per Post zugesandt.