Gleichstellung Bundesvertriebenengesetz
Gleichstellung nach Bundesvertriebenengesetz
Die Gleichstellung/Anerkennung eines beruflichen Prüfungszeugnisses (Aussiedler) erfolgt nach § 10 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz vom 02.06.1993 auf Antrag.
Die Gebühr für die Bearbeitung der Gleichstellungsbescheinigung beträgt 50,00 € pro Zeugnis.
Die Gleichstellungsbescheide werden nach Zahlungseingang bei der IHK Neubrandenburg bzw. nach Zugang einer Kopie des Einzahlungsbeleges ausgehändigt, aber auch auf Antrag per Post zugesandt.