Internationale Azubis- Die Weiterbeschäftigung
Immer mehr Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern setzen bei der Fachkräftesicherung auf Auszubildende aus dem Ausland. Doch wie gelingt der Übergang von der Ausbildung zur Festanstellung reibungslos? Was sollten Betriebe beachten, die erstmals internationale Azubis weiter beschäftigen wollen? René Müller von der Fachkräfte-Service-Zentrale in der IHK Neubrandenburg unterstützt Unternehmen beim sogenannten „Zweckwechsel“ – dem rechtlichen Übergang von der Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildung hin zur Fachkraftbeschäftigung im Unternehmen.
Herr Müller, warum sollten Unternehmen überhaupt internationale Azubis in Betracht ziehen?
Der demografische Wandel trifft viele Branchen hart. Internationale Azubis bringen oft hohe Motivation, Sprachlernbereitschaft und eine starke Bindung an den Ausbildungsbetrieb mit. Wer heute gezielt ausbildet, sichert sich die Fachkräfte von morgen – das gilt gerade auch im internationalen Kontext.
Was müssen Unternehmen beim Übergang von der Ausbildung zur Festanstellung beachten?
Entscheidend ist der sogenannte Zweckwechsel. Der Aufenthaltsgenehmigung für die Ausbildung (§ 16a AufenthG) gilt nur bis zur vertraglichen Beendigung der Ausbildung. Es sei denn, es gibt Gründe für eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses. Danach braucht es einen neuen Titel für die Fachkraftbeschäftigung. Wir empfehlen, sich bereits mit Bestehen der letzten Prüfung um diesen Wechsel zu kümmern – also nicht erst, wenn das Abschlusszeugnis vorliegt.
Wie unterstützt die Fachkräfte-Service-Zentrale der IHK Neubrandenburg die Unternehmen konkret bei diesem Prozess? Erwähnt werden muss, dass Sie auch Kollegen in der IHK zu Rostock und IHK zu Schwerin haben.
Wir begleiten Betriebe durch den gesamten Ablauf. Das beginnt bei der Prüfung der Unterlagen bis über die Kommunikation mit der Ausländerbehörde. Sollte der Bearbeitungszeitraum über den erlaubten Aufenthaltszeitraum gehen, so kann eine sognannten Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Damit kann der Azubi nahtlos nach der Ausbildung weiterarbeiten, ohne Unterbrechung.
Welche Unterlagen sollten Unternehmen bereithalten, wenn sie den Zweckwechsel einleiten möchten?
Wichtig sind: Ausweisdokument (z.B. Reisepass, Passersatzpapier), aktuellen Aufenthaltstitel, wenn in Vertretung für eine dritte Person gehandelt wird - einen Vertretungsnachweis. Nachweise über die Fortsetzung der Beschäftigung (Arbeitsplatzangebot in Form der "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis", Arbeitsvertrag). Nachweise über die aktuellen Lebensumstände (z.B. Mietvertrag), Nachweis über eine Krankenversicherung. Der Vorgang kann bei der Ausländerbehörde online beantragt werden. Wenn dies nicht in digitaler Form möglich ist, stehen wir gern helfend zur Seite.
Was raten Sie Unternehmen, die noch zögern, internationale Azubis auszubilden?
Mut lohnt sich. Viele Betriebe berichten von positiven Erfahrungen – sowohl menschlich als auch fachlich. Wichtig ist ein strukturierter Einstieg, etwas Geduld am Anfang und ein gutes Onboarding. Wer international ausbildet, investiert in die Zukunft des eigenen Betriebs.
Sie stehen im Austausch mit Unternehmen, die bereits internationale Azubis beschäftigen. Welche Erfahrungen machen diese – und was geben sie neuen Betrieben mit auf den Weg?
Viele unserer Mitgliedsbetriebe berichten, dass internationale Auszubildende große Bereicherung und Perspektive bringen – sowohl fachlich als auch menschlich. Natürlich gibt es anfangs Herausforderungen, zum Beispiel sprachlich oder kulturell, aber mit guter Begleitung und Offenheit auf beiden Seiten wachsen starke Teams zusammen. Wir stehen im engen Kontakt mit diesen Unternehmen und vermitteln bei Interesse gern den direkten Austausch – das hilft oft mehr als jeder Ratgeber. Wer den Schritt wagt, wird meist positiv überrascht.
Wer mehr erfahren möchte?
Die Fachkräfte-Service-Zentrale der IHK Neubrandenburg bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen und individuelle Beratung für interessierte Unternehmen an. Melden Sie sich gern.