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Neue Verpackungsverordnung: Unternehmen stoßen an ihre Grenzen

Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt Kleinst- und Kleinunternehmen an ihre Belastungsgrenze, die zusätzlichen bürokratischen Anforderungen behindern den Verkauf in andere EU-Staaten.

Mehrere Pakete vor einem Transporter.

© aanbetta / Adobe Stock

Wer Produkte grenzüberschreitend verkauft, kann mit zusätzlichen Registrierungspflichten, Mengenmeldungen und Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung konfrontiert sein. Je nach Mitgliedstaat können auch nationale Bevollmächtigte oder Dienstleister erforderlich werden.

Für einen kleinen Betrieb, der nur wenige Pakete in ein anderes EU-Land verschickt, können Registrierung, Bevollmächtigung und Verwaltungskosten schnell den wirtschaftlichen Nutzen des Geschäfts übersteigen.

Die Konsequenz ist fatal: Erste Unternehmen stellen den Verkauf in andere EU-Mitgliedstaaten bereits ein.

Das kann nicht das Ziel des europäischen Binnenmarktes sein.

Die Europäische Kommission reagiert inzwischen auf die massive Kritik und führt eine Konsultation zu den nationalen Herstellerregistern durch.

Was wir jetzt brauchen:

1. Eine zentrale EU-Registrierung statt 27 nationaler Systeme.
2. Keine unnötige Bevollmächtigtenpflicht für EU-Unternehmen.
3. Verhältnismäßige und einfache Regeln für Kleinst- und Kleinunternehmen.
4. Einen digitalen europäischen One-Stop-Shop statt zusätzlicher nationaler Bürokratie.
5. Einen konsequenten Abbau nationaler Sonderwege und zusätzlicher Dokumentationspflichten.

Umweltschutz und Herstellerverantwortung sind richtig und wichtig. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass kleine Unternehmen faktisch vom europäischen Binnenmarkt ausgeschlossen werden.

Sind Sie als Unternehmen von diesen Regelungen betroffen? Dann nutzen Sie die laufende Konsultation der Europäischen Kommission und bringen Sie Ihre Erfahrungen und Forderungen ein. Es gibt dort bereits mehr als 3600 Rückmeldungen. Je mehr Unternehmen konkrete Folgen schildern, desto deutlicher wird, wo nachgebessert werden muss.

Sie haben Fragen oder möchten sich mit uns dazu austauschen? Melden Sie sich gerne bei uns.

Link zum EU-Portal: Verpackungen und Verpackungsabfälle – Vorschriften über nationale Herstellerregister