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BMFTR: Bekanntmachung Mindestausbildungsvergütung 2026
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Gemäß § 17 Absatz 2 Satz 5 BBiG gibt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) jeweils spätestens bis zum 1. November eines jeden Kalenderjahres die Höhe der Mindestvergütung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 BBiG, die für das folgende Kalenderjahr maßgebend ist, bekannt.
Die Bekanntmachung des BMFTR vom 10. Oktober 2025 zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz für das Jahr 2026 regelt diese wie folgt:
Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes beträgt, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 begonnen wird,
- im ersten Jahr einer Berufsausbildung 724 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Berufsbildungsgesetzes),
- im zweiten Jahr einer Berufsausbildung 854 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes),
- im dritten Jahr einer Berufsausbildung 977 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes)
und - im vierten Jahr einer Berufsausbildung 1.014 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Berufsbildungsgesetzes).