|
Aus- und Weiterbildung
Schlichtungsausschuss der IHK ist neu berufen worden
© IHK
Gemäß dem Beschluss der Vollversammlung wurden jeweils fünf Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in das ehrenamtliche Gremium berufen. Ihr Berufungszeitraum endet 2029.
Die IHK bedankt sich bei den bisherigen Mitgliedern des Schlichtungsausschusses für die Wahrnehmung dieser verantwortungsvollen und ehrenamtlichen Tätigkeit und freut sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem neuen Ausschuss.
Der Schlichtungsausschuss dient zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildenden auf der Grundlage des Paragrafen 111 Arbeitsgerichtsgesetz auf der Basis einer von der Vollversammlung beschlossenen Verfahrensordnung.