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Ausbildungsbetrieb

Wann ist ein Betrieb zur Ausbildung geeignet?

Auszubildende dürfen nur eingestellt werden, wenn

  • die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und
  • die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht, es sei denn, dass anderenfalls die Berufsausbildung nicht gefährdet ist.

Eine Ausbildungsstätte ist der Einrichtung nach zur Berufsausbildung in einem bestimmten Beruf geeignet, wenn aufgrund der Räume und Ausstattung die Berufsausbildung durchgeführt werden kann.

Kann eine Ausbildungsstätte die Anforderungen der jeweiligen Ausbildungsordnung nicht in vollem Umfang erfüllen, kann dieser Mangel durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte behoben werden (siehe "Ausbildungsverbund"). Eine entsprechende Festlegung muss ergänzend im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Eventuell anfallende Kosten für diese Maßnahmen trägt der Ausbildungsbetrieb.

Die zuständigen Ausbildungsberater der IHK vereinbaren mit Ihnen gern einen Besuch vor Ort, um die Eignung der Ausbildungsstätte festzustellen.